Umfassende Steuerbefreiung geplant

Gesetzestext zum Schutz von Leos US-Staatsbürgerschaft veröffentlicht

Veröffentlicht am 31.07.2025 um 12:06 Uhr – Lesedauer: 

Washington ‐ Die Amerikaner sind stolz auf ihren Papst. Das komplizierte Steuerrecht der USA könnte aber dazu führen, dass Leo XIV. auf seine Staatsbürgerschaft verzichtet. Ein Abgeordneter will das verhindern. Wie das gehen soll, ist nun bekannt.

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Der US-Kongress hat den Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die US-Staatsbürgerschaft von Papst Leo XIV. schützen soll. Am Donnerstag (deutsche Zeit) wurde der von dem Republikaner Jeff Hurd eingebrachte Antrag in die Parlamentsdatenbank eingestellt. Zuvor war lediglich der Titel des Gesetzes bekannt, das Hurd Mitte Juli in den Kongress eingebracht hat: "Holy Sovereignty Protection Act". Das Gesetz soll aus drei Paragraphen bestehen, die den Titel des Gesetzes sowie die Staatsbürgerschaft und den steuerlichen Status eines US-amerikanischen Papstes regeln.

Dem Entwurf zufolge soll die Staatsbürgerschaft eines US-amerikanischen Papstes nicht aberkannt werden können. Das Staatsangehörigkeitsrecht der Vereinigten Staaten sieht bei gebürtigen Staatsbürgern keine Ausbürgerung ohne Mitwirkung der betroffenen Person vor. Auch die Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft oder die Übernahme eines Regierungsamts in einem anderen Staat führt nicht automatisch zur Ausbürgerung, sondern nur dann, wenn es mit der ausdrücklichen Absicht verbunden ist, die US-Staatsbürgerschaft abzulegen. Mit dem geplanten Gesetz könnte damit ein freiwilliger Verzicht Leos auf seine amerikanische Staatsbürgerschaft unmöglich gemacht werden. Die Regelung soll mit Inkrafttreten des Gesetzes wirksam werden.

Die zweite Regelung soll einen US-amerikanischen Papst pauschal von der Einkommenssteuerpflicht befreien. Unberührt bleiben andere Steuerpflichten wie Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Regelung soll ab dem Steuerjahr gelten, in das der 8. Mai 2025, das Datum der Wahl Papst Leos, fällt. Die Steuerbefreiung gilt nur für die Steuerjahre, in denen ein Papst im Amt ist. Emeritierte US-amerikanische Päpste sollen demnach nicht von der Einkommenssteuer befreit werden.

Noch hat Leo drei Staatsbürgerschaften

Der nächste Schritt ist die Beratung des Entwurfs im federführenden Finanz- sowie im Justizausschuss des Abgeordnetenhauses. Neben Hurd unterstützen bisher sechs weitere republikanische Abgeordnete den Gesetzesentwurf.

Die USA sind eines der wenigen Länder weltweit, das seine Bürger nach dem Prinzip der Welteinkommenssteuer besteuert. US-Staatsbürger müssen unabhängig von ihrem Wohn- und Aufenthaltsort ihr gesamtes Einkommen den Steuerbehörden melden. Das trifft auch auf Papst Leo XIV. zu. Eine besondere Schwierigkeit bei der Anfertigung einer Steuererklärung besteht für ihn darin, dass der Papst kein definiertes Gehalt bezieht. Stattdessen übernimmt der Vatikan seine Kosten. Zudem hat der Papst als Oberhaupt der Kirche und Staatsoberhaupt des Vatikans Zeichnungsbefugnis für alle Vermögenswerte der Kurie und des Vatikanstaats, was Mitteilungspflichten auslöst: US-Bürger im Ausland müssen dem Fiskus Bericht erstatten, wenn sie ausländische Bankkonten haben, deren Gesamtwert 10.000 Dollar übersteigt.

Bislang ist nicht bekannt, wie der Vatikan mit dieser Situation umgeht. Eine Lösung wäre ein freiwilliger Verzicht des Papstes auf seine US-Staatsbürgerschaft. Neben der amerikanischen hat er auch die peruanische und qua Amt die vatikanische Staatsbürgerschaft. Leo XIV. ist der erste US-amerikanische Papst der Geschichte. (fxn)