Synodaler Ausschuss tagte letztmalig

Hart diskutiert, aber beschlossen: Satzung der Synodalkonferenz steht

Veröffentlicht am 22.11.2025 um 13:56 Uhr – Von Christoph Brüwer – Lesedauer: 

Fulda ‐ Von einem "historischen Moment" war beim Synodalen Ausschuss in Fulda die Rede: Einstimmig wurde die Satzung einer neuen Synodalkonferenz verabschiedet – zuvor gab es auch Irritationen und Spannungen. Was bei der letzten Sitzung des Ausschusses beraten und beschlossen wurde.

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Am Ende stand ein enormer Kraftakt der Delegierten des Synodalen Ausschusses. Und der war auch nötig, um die zwölf Artikel der Satzung der Synodalkonferenz zu verabschieden. Der Weg dorthin verlief nicht unbedingt geradlinig und sorgte für Irritationen und Reibungen zwischen Bischöfen und Laien – gerade bei einem speziellen Thema. Doch von Anfang an.

­Dass die Beratungen über die Satzung des künftigen bundesweiten synodalen Gremiums der Kirche in Deutschland einen Großteil der Zeit der fünften und letzten Sitzung des Synodalen Ausschusses am Freitag und Samstag in Fulda einnehmen würden, war abzusehen. Schließlich ist die Vorbereitung der Synodalkonferenz – anfangs noch Synodaler Rat genannt – die Hauptaufgabe des Synodalen Ausschusses.

"Wir mühen uns sehr und ringen miteinander"

"Alle Beteiligten wollen, dass es zu einer Synodalkonferenz in unserem Land kommt", bekräftigte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Präsident des Synodalen Ausschusses, Bischof Georg Bätzing, im Hinblick auf das Treffen der Bischöfe mit Vertretern der römischen Kurie in der vergangenen Woche. Das sei im Laufe des Prozesses nicht immer so gewesen. "Wir mühen uns sehr und ringen miteinander, weil es hier auch um etwas sehr Exemplarisches geht", so Bätzing. Der Vatikan arbeite konstruktiv an der Entwicklung der Satzung mit, damit diese auch beispielhaft für andere Teile der Weltkirche verwendet werden könne, erklärte der Limburger Bischof.

Deutlich wurde das etwa daran, dass die Eingaben aus Rom – vor allem vom früheren Präfekten des Dikasteriums für die Gesetzestexte, Erzbischof Filippo Iannone, – in einer eigenen Farbe im Satzungstext kenntlich gemacht wurde. Dabei handelte es sich größtenteils um kirchenrechtliche Präzisierungen und Verweise auf vatikanische Papiere, allen voran das Abschlussdokument der Weltsynode.

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Für eine erste Aufregung unter den Synodalen hatte im Vorfeld aber nicht diese Eingabe aus Rom, sondern ein Änderungsantrag des Ständigen Rates der DBK im August gesorgt: Demnach sollte das Begriffspaar "beraten und entscheiden" aus der Satzung getilgt werden. Charlotte Kreuter-Kirchhof, Präsidentin der Satzungskommission des Synodalen Ausschusses, berichtete am Freitag von fassungslosen Anfragen zahlreicher Mitglieder des Gremiums. Durch ein "längst tief verwurzeltes" synodales Miteinander hätten die Irritationen aber aufgelöst werden können. In der verabschiedeten Fassung des zweiten Artikels der Satzung heißt es nun, die Synodalkonferenz "berät und fasst Beschlüsse im Sinne 'synodaler Entscheidungsprozesse'" zu wichtigen überdiözesanen Fragestellungen.

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und des Synodalen Ausschusses, Irme Stetter-Karp, zeigte sich anschließend erleichtert, dass hier ein Konsens gefunden wurde: "Wenn wir diese Hürde mit den Begriffen nicht genommen hätten, dann hätte die Vollversammlung des ZdK das nicht ratifiziert."

Kontroverse um einen Satz

Weitaus kontroverser wurde bei der Frage der Mitbestimmung von Laiinnen und Laien in überdiözesanen Finanzfragen diskutiert. Vor allem um einen Satz rund um einen geplanten Finanzausschuss der Synodalkonferenz entbrannte eine Debatte zwischen Bischöfen und Laienvertretern: "Zukünftig soll der Finanzausschuss die Kompetenzen des Verbandsrats des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) in Haushaltsfragen wahrnehmen." Eingebracht wurde er von der ehemaligen Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB), Maria Flachsbarth. Bislang beschäftigt der Verbandsrat des VDD sich unter anderem mit der Erarbeitung einer langfristigen Haushaltsstrategie und der Klärung der Finanzstrukturen auf Bundesebene. Im Gremium sitzen in erster Linie Bischöfe, Generalvikare und Finanzdirektoren der Diözesen, außerdem zwei Vertreter des ZdK. 

In der Debatte um diesen Satzungsteil betonte der Missbrauchsbetroffenenvertreter Johannes Norpoth, dass die Frage nach Mitentscheidung bei Finanzfragen letztlich eine der zentralen Machtfragen sei. Die Vorschläge im Satzungsentwurf reichten allerdings nicht aus. "Das sage ich nicht nur als Mitglied des Synodalen Ausschusses, sondern das sage ich als Überlebender sexuellen Missbrauchs." ZdK-Vizepräsident und VDD-Verbandsrats-Mitglied Wolfgang Klose befand die Formulierungen ebenfalls als "zu schwammig": "Wenn wir so weitermachen wie bisher, laufen wir Gefahr, Glaubwürdigkeit zu verlieren."

Satzung der Synodalkonferenz

Die vollständige Satzung der geplanten Synodalkonferenz gibt er hier zum Nachlesen.

Der Würzburger Bischof Franz Jung, der als Vorsitzender des Verbandsrats agiert, betonte, er könne das partizipative Anliegen mittragen. Dennoch sprach er sich gegen die Ergänzung des Satzes in der Satzung aus, weil es entscheidend sei, die Einheit in Finanzfragen zu wahren. Auch der Paderborner Erzbischof Udo Markus Bentz sprach sich für die dauerhafte synodale Formen der Finanzmitentscheidung aus. Dennoch lehnt er den Antrag ab, da dieser die Möglichkeit nehme, wirksamere und bessere Formen der Mitwirkung zu finden.

Es folgte eine interne Aussprache des ZdK mit dem Vorschlag, den umstrittenen Satz aus der Satzung zu streichen und stattdessen über Nacht eine gemeinsame Absichtserklärung zu formulieren. Ein Vorgehen, auf das sich alle Synodalen einlassen konnten. Die begleitende Erklärung sieht vor, die Synodalkonferenz möge sich das Bestreben zu eigen machen und darauf hinwirken, dass Entscheidungen in Haushaltsfragen des VDD gemeinsam von Bischöfen und weiteren Gläubigen getroffen werden sollten. Dadurch solle durch eine "Reform von Strukturen und Verfahren des VDD das Grundprinzip der Synodalität" auch hier Umsetzung erfahren. Die Synodalkonferenz solle daher der Bischofskonferenz Kriterien zu einer veränderten Struktur unterbreiten.

Einstimmige Entscheidung

Am Ende wurde der Satzungsentwurf am Samstag einstimmig vom Synodalen Ausschuss verabschiedet – und mit stehendem Applaus gefeiert. Die Erleichterung war spürbar. Auch die Präsidenten der Satzungskommission Charlotte Kreuter-Kirchhof und Bischof Franz-Josef Overbeck umarmten sich.

Der Satzungsentwurf hält einige Richtungsentscheidungen für die geplante Synodalkonferenz bereit. So soll neben den Präsidenten von ZdK und DBK künftig eine dritte Person zum Präsidenten gewählt werden, die keinem der beiden Organisationen angehört. Die Gruppe der Gläubigen, die keiner der beiden Entsendeorganisationen angehören, soll zudem genauso groß sein, wie jede der beiden anderen Gruppen, und somit 27 Mitglieder umfassen. Zwei Mitglieder der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) sowie zwei Missbrauchsbetroffene sind als Mitglieder schon in der Satzung vorgesehen. Bis zur vollen Gültigkeit muss diese nun noch von der Vollversammlung des ZdK und der Vollversammlung der DBK zugestimmt werden. Auch eine Approbation durch den Vatikan steht noch aus.

Der Fuldaer Bischof Michael Gerber bei einem Gottesdienst
Bild: ©Synodaler Weg / Marko Orlovic

Der Fuldaer Bischof Michael Gerber stand der Messe am Samstagmorgen in der Michaelskirche vor. Es war sein erster größerer Gottesdienst seit seiner Chemotherapie.

In die Debatten mischte sich auch immer wieder der Fuldaer Bischof Michael Gerber ein, der sich nach einer Krebsdiagnose derzeit von einer Chemotherapie erholt und online zur Sitzung hinzugeschaltet wurde. Der Messe am Samstagmorgen in der Fuldaer Michaelskirche stand er aber persönlich vor.

Ausführlich wurden die Themen diskutiert, mit denen die Synodalkonferenz sich beschäftigen soll. Dabei ging es etwa um die Verkündigung des Evangeliums in einer postsäkularen Gesellschaft, ein Austausch mit Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, ein Blick auf den Religionsunterricht oder die Beobachtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auch gesellschaftspolitische Themen wie Künstliche Intelligenz oder Populismus sollten dort diskutiert werden.

"Es ist ein Weg des gewachsenen Vertrauens"

In ihren Abschlussworten erklärte Präsidentin Irme Stetter-Karp, durch den Synodalen Ausschuss habe sie gelernt, dass Geduld sich lohnt. Sie freue sich, auf der "Zielgeraden dieser Etappen" angekommen zu sein. Sie bedankte sich genauso wie Bischof Bätzing für das Engagement der Delegierten und der Mitarbeitenden. "Es ist ein Weg des gewachsenen Vertrauens, auf den man aufbauen kann", betonte der Limburger Bischof.

Die nächsten Gelegenheiten dafür sind schon festgehalten: Vom 29. bis 31. Januar 2026 trifft sich die gesamte Synodalversammlung des Synodalen Wegs ein letztes Mal, um die Umsetzung der bisherigen Beschlüsse auszuwerten. Die Synodalkonferenz soll ihre konstituierende Sitzung am 6. und 7. November 2026 in Stuttgart abhalten, die zweite Sitzung des neuen Gremiums ist für den 16. und 17. April 2027 in Würzburg geplant. An Themen wird es den Gremien nicht mangeln.

Von Christoph Brüwer