Alle Gremien vorab über Entfernung von Täterlisten informiert

Bistum Aachen weist Vorwürfe mangelnder Transparenz zurück

Veröffentlicht am 19.12.2025 um 10:57 Uhr – Lesedauer: 

Aachen ‐ Die Entscheidung, keine Namen von mutmaßlichen und verurteilten Missbrauchstätern mehr zu veröffentlichen, stößt auf Kritik: Aufarbeitungskommission und Betroffenenbeirat klagen über fehlende Transparenz. Das Bistum Aachen widerspricht.

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Das Bistum Aachen weist von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) der Diözese erhobene Vorwürfe der Intransparenz zurück. Gegenüber katholisch.de erklärte eine Sprecherin am Donnerstag, dass die UAK vor der Entfernung der Liste mutmaßlicher und verurteilter Missbrauchstäter informiert worden sei. "Der Bischof hat das Beenden des Schrittes 'Öffentlicher Aufruf mit Nennung von Namen von (mutmaßlichen) Tätern' angekündigt und ausführlich begründet", so die Sprecherin. Bischof Helmut Dieser sei in regelmäßigen Gesprächen mit der UAK.

Gegenüber der "Aachener Zeitung" sagte zuvor der Vorsitzende der UAK, der Aachener Soziologieprofessor Thomas Kron, dass es keine "intensiven Beratungen" mit der Kommission gegeben habe. Es habe "keinerlei Austausch über neue Erkenntnisse von Herrn Dieser" gegeben: "Wir wurden nur informiert, das ist alles." Laut dem Bistum Aachen wurde auch der Betroffenenrat informiert. "Der Bischof hat auch hier eingehend und begründet über das Vorhaben informiert, zum Austausch eingeladen und sich allen Rückfragen gestellt", betonte die Sprecherin. Gegenüber der Aachener Zeitung hatte der Sprecher des Rates Paul Leidner die Entscheidung des Bistums bedauert. "Die immer wieder betonte Transparenz ist im Rahmen der Aufarbeitung sexualisierten Missbrauchs das Gebot der Stunde", betonte Leidner.

Andere Bistümer haben keine Täterlisten veröffentlicht

Am Wochenende wurde bekannt, dass das Bistum Aachen bereits Mitte November die Liste von verstorbenen Beschuldigten und verurteilten Tätern aus dem Netz genommen hat. "Nach intensiven Beratungen mit den unterschiedlichen Gremien, die die Aufarbeitung begleiten und kontrollieren, hat das Bistum die Entscheidung getroffen, künftig auf öffentliche Aufrufe in dieser Form zu verzichten", heißt es dazu in einer Erläuterung auf der Webseite. Hintergründe seien Reaktionen von Angehörigen der Benannten und die Erklärung des vatikanischen Dikasteriums für die Gesetzestexte, dass bei verstorbenen Beschuldigten, die nicht verurteilt wurden, der Schutz des guten Rufs das Interesse der Öffentlichkeit an einer Namensnennung überwiege.

Das Bistum Aachen hatte im Oktober 2023 eine Liste mit 53 verstorbenen Beschuldigten und verurteilten Tätern veröffentlicht. Für die systematische Nennung von Namen, die es so in keinem anderen Bistum gibt, hatte die Diözese zusammen mit einer Anwaltskanzlei Kriterien erarbeitet, welche der 126 namentlich bekannten Beschuldigten öffentlich gemacht werden. Kein anderes Bistum war dem Aachener Beispiel gefolgt. (fxn)