Kommunion für Wiederverheiratete nicht ausgeschlossen
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Mit Blick auf das Apostolische Schreiben "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. fügte Müller dem Magazin zufolge hinzu: "In dieser Richtung kann man weiterdenken." Dabei müsse nach "theologisch verantwortbaren Gesichtspunkten" vorgegangen werden. Im von Müller zitierten Absatz des Schreibens von 1981 bekräftigt der damalige Papst das Kommunionverbot für wiederverheiratete Geschiedene. Zugleich ruft er die Bischöfe und Priester auf, die konkreten Situationen der Betroffenen in den Blick zu nehmen. "Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat", heißt es darin. Die Kirche sei aufgerufen, sich aller Menschen anzunehmen und könne daher "diejenigen nicht sich selbst überlassen, die eine neue Verbindung gesucht haben".
Bis zum kommenden Wochenende geht es bei einem Bischofstreffen im Vatikan um das Thema Ehe und Familie. Die Synode diskutiert unter anderem über den kirchlichen Umgang mit Katholiken, die nach einer Trennung von ihrem Ehepartner erneut eine zivile Eingegangen sind. Angesichts hoher Scheidungszahlen ringen die Synodalen um mögliche Wege der Seelsorge, ohne dass die kirchliche Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe beeinträchtigt werden soll. (kim/KNA)
19.10., 12:25 Uhr: Ergänzt um Hintergrundinformationen zu "Familiaris consortio".