Flug war nicht genehmigt

Drohnenabsturz am Aachener Dom wird teuer für Piloten

Veröffentlicht am 23.01.2026 um 10:51 Uhr – Lesedauer: 

Aachen ‐ Ein unerlaubter Drohnenflug endete im Dezember am Aachener Dom mit einem Absturz am Turmkreuz. Die Bergung in 70 Metern Höhe war aufwendig – und die Rechnung an den Piloten ist teuer.

  • Teilen:

Der Absturz einer Drohne am Aachener Dom im Dezember hat die Beteiligten nicht nur Nerven gekostet, sondern für den Piloten auch finanzielle Folgen. "Die Kosten für Personaleinsatz, den Einsatz des Dachdeckers und die Anlieferung des Krans liegen bei etwa 4.000 Euro", sagte eine Sprecherin der Kathedrale der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag. Da sich der Pilot unmittelbar bei den Verantwortlichen gemeldet habe, hätten die Rechnungen an seine Versicherungen weitergeleitet werden können.

Am vierten Adventswochenende war eine Drohne gegen das Turmkreuz der Kathedrale geprallt. Der Flug sei nicht genehmigt gewesen, sagte Dombaumeister Jan Richarz. Der Vorfall habe den Betrieb am Dom erheblich beeinträchtigt: Eine Kölner Spezialfirma habe mit ihrem Gerät die Drohne in rund 70 Metern Höhe nicht bergen können. In der Folge musste ein Dachdecker und Höhenkletterer das Flugobjekt entfernen.

Für Drohnenflüge rund um den Aachener Dom gelten strenge Vorgaben. Flüge müssen vorab per E-Mail angemeldet werden. Während des Betriebs ist ein Mindestabstand von zehn Metern zur Kathedrale einzuhalten. Das Überfliegen des Westturms sowie der Brücken des Doms ist grundsätzlich untersagt. (KNA)