Bundestags-Beschluss zu EU-Asylreform

Heße: Umgang mit Geflüchteten ist Maßstab für Glaubwürdigkeit der EU

Veröffentlicht am 28.02.2026 um 09:58 Uhr – Lesedauer: 

Hamburg ‐ Die neuen Regeln für den Umgang mit Geflüchteten in Europa werden von den Kirchen mit Sorge gesehen. Ob Rechtsberatung in Einrichtungen mit Bewegungseinschränkungen möglich ist, bezweifelt Erzbischof Stefan Heße.

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Nach dem Beschluss des Bundestages zur Umsetzung der EU-Asylreform sieht der Hamburger Erzbischof Stefan Heße den Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung für Geflüchtete in Gefahr. Sollten Geflüchtete künftig in Einrichtungen mit erheblichen Bewegungseinschränkungen untergebracht werden, sei zu befürchten, dass der Zugang zu individueller und unabhängiger Rechtsberatung erschwert werde, sagte der Sonderbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Hintergrund ist die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), mit der Asylverfahren an den EU-Außengrenzen beschleunigt und stärker vereinheitlicht werden sollen. Heße betonte, Fragen von Migration und Flucht seien "ein europäisches Zukunftsthema". Ein freier Schengenraum und ein faires EU-Asylsystem hingen eng miteinander zusammen. "Der menschenwürdige Umgang mit Personen, die eine EU-Außengrenze erreichen, ist immer auch ein Maßstab dafür, wie glaubwürdig wir europäische Grundwerte vertreten."

"Brauchen gemeinsame Antworten der EU-Mitgliedstaaten"

Grundsätzlich begrüßt der Erzbischof, dass sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Reform verständigt haben. "Klar ist, dass wir im Flüchtlingsschutz dringend gemeinsame Antworten der EU-Mitgliedstaaten brauchen", sagte er. Positiv wäre es aus seiner Sicht, wenn im Rahmen geplanter Screenings besondere Schutzbedarfe zuverlässiger erkannt würden. "Ob es dazu kommt, hängt aber stark von der konkreten Umsetzung ab."

Besorgt äußerte sich Heße auch über die Möglichkeit, dass Familien mit kleinen Kindern in geschlossenen Lagern an den Außengrenzen untergebracht werden könnten. "Mit solchen Maßnahmen wird Europa seiner humanitären Verantwortung nicht gerecht", sagte er.

Folgen für Kirchenasyl noch offen

Mit Blick auf sogenannte Dublin-Fälle, bei denen der zuerst betretene EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, hofft Heße auf Verbesserungen. Die bisherige Regelung habe zu besonderen Belastungen einzelner Staaten geführt. "Es wäre wünschenswert, wenn sich mit den neuen GEAS-Regelungen mehr Verteilungsgerechtigkeit und damit auch eine Verbesserung der Situation auf Lampedusa erreichen ließe." Zugleich schränkte er ein: "Leider bestehen berechtigte Zweifel, ob das in der Praxis tatsächlich gelingen wird."

Welche Folgen die Reform für das Kirchenasyl haben wird, sei noch offen. In der Praxis handele es sich dabei überwiegend um Dublin-Fälle. "Als Kirche werden wir uns aber auch weiterhin dafür stark machen, dass unzumutbare menschliche Härten abgewendet werden", sagte Heße. Das Kirchenasyl stelle dabei immer nur eine ultima ratio dar. (epd)