Bistum Trier prüft Konsequenzen daraus

Wegen Veruntreuung verurteilt: Priester meldet Privatinsolvenz an

Veröffentlicht am 10.03.2026 um 15:49 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Neues im Fall eines straffällig gewordenen Priesters aus dem Bistum Trier: Der Mann, der bereits verurteilt wurde und gegen den es weitere Vorwürfe gibt, hat sich für zahlungsunfähig erklärt. Was sind die Folgen?

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Ein wegen Veruntreuung von Kirchengeldern verurteilter Priester im Bistum Trier hat Privatinsolvenz angemeldet. "Die Konsequenzen daraus prüft das Bistum derzeit", sagte eine Sprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag. Zuvor hatte die Zeitung "Trierischer Volksfreund" berichtet.

Der Mann war Ende 2024 in Bitburg zu einer 21-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Urteil bezog sich auf die Veruntreuung von 130.000 Euro. Nach neuen Erkenntnissen soll er aber noch zehntausende Euro mehr aus kirchlichen Kassen genommen haben. Der Priester hatte die Mittel auf eigene Konten umgeleitet. In dem Prozess hatte der Pfarrer ausgesagt, das Geld für Luxusgüter, Reisen und ein teures Auto verwendet zu haben. Er habe sich nach gesundheitlichen Problemen etwas gönnen wollen. Der Priester räumte im Verfahren sein Fehlverhalten ein und entschuldigte sich.

Der Geistliche ist seit Ende 2023 von seinen priesterlichen Aufgaben suspendiert und arbeitet im kirchlichen Verwaltungsbereich. Er hat sich zur Rückzahlung der veruntreuten Gelder verpflichtet. Der Mann habe "eine administrative Aufgabe" außerhalb von Seelsorge und Pfarramt übernommen, so die Bistumssprecherin. (KNA)