Keine Revision gegen Urteil

Wegen Missbrauchs verurteilter Ordenspriester akzeptiert Haftstrafe

Veröffentlicht am 09.04.2026 um 11:29 Uhr – Lesedauer: 

München/Freiburg ‐ Erkennbare Reue wegen seiner Taten hatte ein wegen Missbrauchs verurteilter Geistlicher bereits im Prozess gezeigt. Nun folgt er dem Rat des Richters – und legt keine Revision gegen das Urteil ein.

  • Teilen:

Das kürzlich in München gegen einen Priester und Ordensmann ergangene Urteil wegen sexuellen Missbrauchs ist rechtskräftig. Es werde nun vollstreckt, teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichts München am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Der 58 Jahre alte Geistliche und sein Anwalt legten demnach keine Revision ein.

Das Landgericht München I hatte den Mann am 1. April wegen sexualisierter Gewalt und Missbrauchs an zwei männlichen Jugendlichen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Richter hatte dem Angeklagten geraten, die Strafe anzunehmen und sich im Gefängnis einer Therapie zu unterziehen. Über die Maßnahmen während des Strafvollzugs entscheide die Justizvollzugsanstalt in eigener Zuständigkeit, so die Pressestelle des Gerichts.

Übergriffe nach Oktoberfestbesuch

Der Pater des Paulinerordens hatte 2005 mit zwei Jugendlichen das Münchner Oktoberfest besucht. Die sexualisierten Gewalttaten geschahen später in dem von ihm reservierten Hotelzimmer. Die beiden Betroffenen hätten sich wegen ihres massiv angetrunkenen Zustands nicht wehren können. Dazu kommt der Besitz von jugendpornografischen Fotos, die 2024 auf seinem Mobiltelefon gefunden wurden.

Der Angeklagte räumte die Taten zum Auftakt des Prozesses ein und betonte, die Verantwortung dafür übernehmen zu wollen. Der Richter bescheinigte ihm erkennbar Reue, was im Urteil berücksichtigt worden sei. Wegen weiterer Missbrauchstaten, die sich im Gemeindehaus des Priesters an seiner damaligen Seelsorgestelle in Baden-Württemberg ereignet haben sollen, wurde der Priester nicht verurteilt. Dies wäre nur möglich gewesen, wenn die Taten nach einer Gesetzesänderung 2016 geschehen wären, so der Richter.

Vatikan will sich mit dem Fall befassen

Während seiner Seelsorgertätigkeit im Erzbistum Freiburg hatte der Priester im Pfarrheim einen Raum mit Sitzgelegenheiten und einer Leinwand zum Schauen von Videos eingerichtet. Die männlichen Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren seines Pfarrverbands konnten dort ihre Freizeit verbringen. Dabei sei viel Alkohol getrunken worden. Die zwei Betroffenen hatte der Priester dort kennengelernt und sie unter anderem zu Reisen eingeladen und ihnen teure Geschenke gemacht.

Für die Leitung des Paulinerordens sagte Pater Jakob Zarzycki der KNA, der Vatikan habe parallel zum weltlichen Verfahren eine kirchenrechtliche Untersuchung eingeleitet. Die zuständige kirchliche Behörde werde über den Fall entscheiden. Diese Entscheidung sei dann für das weitere Vorgehen der Ordensleitung verbindlich, so Zarzycki. (KNA)