Der Bundestag will Ausbau von Palliativmedizin und Hospizen

Ein Gesetz für Grenzsituationen des Lebens

Veröffentlicht am 04.11.2015 um 08:47 Uhr – Von Christoph Arens (KNA) – Lesedauer: 
Ricam-Hospiz in Berlin. Eine Pflegerin hält die Hand einer Patientin.
Bild: © KNA
Medizin

Bonn ‐ Experten sind sich sicher: Eine gute Versorgung Sterbenskranker kann den Ruf nach Suizid oder aktiver Sterbehilfe weitgehend überflüssig machen. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über ein Gesetz zu Palliativmedizin und Hospizen.

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Mehrfach in den vergangenen Jahren hatten Prominente wie der frühere Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Udo Reiter, versucht, durch ihren öffentlich gemachten Suizid das Tabu der Selbsttötung aufzuheben. Dass Suizid so zu einem normalen Schritt wird, will unter anderem der frühere SPD-Parteivorsitzende Franz Müntefering verhindern.

Der Sauerländer, der 2007 sein Amt als Bundesarbeitsminister niederlegte, um seine an Krebs erkrankte Frau bis zu deren Tod zu pflegen, wirbt stattdessen für einen Ausbau der Sterbebegleitung durch Hospize und Palliativmedizin. "Hilfe beim Sterben brauchen alle Menschen", sagt er. "Denen, die für Hilfe beim Töten sind, sollten wir das Wort Sterbehilfe nicht überlassen." Auch die Kirchen dringen darauf.

"Jeder Mensch kann schmerzfrei sterben"

Experten wie der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Lukas Radbruch, versichern immer wieder, die moderne Medizin könne garantieren, dass jeder Mensch schmerzfrei sterben könne. Bei den meisten schwerkranken Patienten ließen sich mit einfachen palliativmedizinischen Strategien belastende Krankheitssymptome wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit oder Angst wie auch psychosoziale Belastungen weitestgehend lindern, so der Bonner Mediziner. Selbst in Grenzsituationen stünden Handlungsmöglichkeiten wie die Sedierung durch starke Gabe von Medikamenten zur Verfügung.

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Politik und Gesellschaft diskutieren über die Sterbehilfe. Für die katholische Kirche ist klar: Auch im Sterben hat der Mensch eine Würde, die es zu achten und zu schützen gilt. Sie setzt sich deshalb besonders für eine professionelle Begleitung von Sterbenden ein.

Allerdings liegt noch einiges im Argen: "In Deutschland bestehen im internationalen Vergleich immer noch erhebliche Defizite in der Palliativversorgung", kritisieren die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und eine Studie der Bertelsmann Stiftung.

Andererseits erklärte der Vorsitzende des Deutschen Palliativ- und Hospizverbandes, Winfried Hardinghaus, er sehe deutliche Verbesserungen in der Versorgung Sterbenskranker. Zwar gebe es in einigen Regionen noch Lücken bei Hospizen und ambulanten Hospizdiensten, sagte der Palliativmediziner am Dienstag im Deutschlandfunk. "Doch einen Platz im Hospiz können Sie auch heute schon fast überall bekommen. Die Wartelisten werden überall kleiner."

Nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind vor allem Sterbende in Alten- und Pflegeheimen benachteiligt. Sie würden deutlich schlechter versorgt als Sterbende in Hospizen. Derzeit nehmen pro Jahr rund 90.000 Menschen Leistungen der Palliativmedizin und der Hospize in Anspruch.

Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe
Bild: ©Laurence Chaperon/BMG

Mit dem am Donnerstag zur Abstimmung stehenden Gesetz will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Hospize und ambulante Hospizdienste finanziell stärker fördern.

Insbesondere auf dem Land ist das Netz der Hospizdienste laut Bertelsmann Stiftung noch viel zu dünn. Die Stiftung beklagt zugleich auch eine Überversorgung: In Bundesländern mit dichter Krankenhauslandschaft verbrächten viel zu viele Patienten ihre letzten Lebenstage in den Kliniken. Nach den Worten von Ärztekammer-Chef Frank Ulrich Montgomery sind auch mehr Anstrengungen in Lehre und Forschung notwendig.

Bis zu 200 Millionen Euro Mehrkosten

Mit dem Gesetz will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Hospize und ambulante Hospizdienste finanziell stärker fördern. Die Kassen sollen bei Erwachsenen-Hospizen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen statt bisher 90. Ambulant tätige Palliativmediziner sollen mehr Honorar bekommen und Alten- und Pflegeheime sollen sicherstellen, dass ihre Bewohner Palliativmedizin in Anspruch nehmen können. Pflegekräfte sollen für die Sterbebegleitung geschult werden. Beseitigt werden sollen auch Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Raum.

Bislang gibt Deutschland pro Jahr rund 400 Millionen Euro für diesen Bereich aus. In der Koalition wird mit 150 bis 200 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr gerechnet - nach Meinung der kirchlichen Wohlfahrtsverbände und der Deutschen Stiftung Patientenschutz viel zu wenig, um die ambitionierten Ziele des Gesetzes zu erreichen.

Themenseite: Debatte um Suizidbeihilfe

Bisher ist die Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht strafbar. Anfang November 2015 will der Deutsche Bundestag darüber entscheiden, ob das so bleibt. Aus diesem Anlass erläutert katholisch.de die wichtigsten Begriffe und Positionen rund um das Thema Sterbehilfe und stellt Alternativen wie Hospizarbeit und Palliativmedizin vor.

Ziele des Gesetzes zu Hospizversorgung und Palliativmedizin

Der Bundestag will am Donnerstag das Gesetz zum Ausbau von Palliativmedizin und Hospizarbeit verabschieden. Katholisch.de nennt wichtige Inhalte des Gesetzes:

  • Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen soll die Palliativversorgung weiter ausgebaut und die Hospizbewegung unterstützt werden. Auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll die Hospizkultur gestärkt werden.
  • Die Kassen sollen künftig bei Hospizen für Erwachsene 95 Prozent anstatt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen.
  • Für ambulant tätige Palliativmediziner ist mehr Honorar geplant.
  • Auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die Sterbenden zu Hause in schwersten Versorgungssituationen beisteht, soll ausgebaut werden. Bislang gibt es bundesweit rund 273 Teams von Ärzten, Pflegern und Helfern; notwendig wären aber 330.
  • Künftig sollen die Krankenhäuser für Hospizarbeit und Palliativversorgung spezielle Vergütungen mit den Kassen aushandeln können.

In Alten- und Pflegeheimen sind ebenfalls Verbesserungen geplant:

  • Die Einrichtungen sollen eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dazu sollen die Heime mit Ärzten und Hospizdiensten kooperieren und Pflegekräfte für die Sterbebegleitung geschult werden.
  • Die Heime sollen Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung in der letzten Lebensphase abschließen. Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.
  • Die Palliativversorgung wird Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Sterbebegleitung Bestandteil der Pflegeversicherung. Der Mindestzuschuss der Kassen zur stationären Palliativbehandlung soll von 198 auf 255 Euro pro Tag angehoben werden.
  • Weil viele Bürger zu wenig über die Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung wissen, sollen sie einen Rechtsanspruch erhalten, sich hierzu von ihrer Krankenkasse individuell beraten und unterstützen lassen zu können.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss soll damit beauftragt werden, für den Bereich der ambulanten Palliativpflege konkrete Festlegungen zu den Versorgungsanforderungen zu treffen.
Von Christoph Arens (KNA)