Missbrauchskommission Speyer fordert zentrale Täterdatei
Die Aufarbeitungskommission für Missbrauch und sexualisierte Gewalt im Bistum Speyer hat eine zentrale Täterdatei gefordert, die Informationen zu Missbrauchstaten und durch das Bistum ausgesprochene Sanktionen zusammenführt. Diese Daten sollten für die Personalverantwortlichen in Pfarreien, im Bistum und in katholischen Einrichtungen zugänglich sein, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Zwischenbericht der Kommission. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sei dies datenschutzrechtlich möglich: "Hier gilt Opferschutz vor Datenschutz."
Bislang gebe es bei den Personalverantwortlichen oft Informationslücken, was weitere Missbrauchstaten begünstigen könnte, kritisiert die Kommission. Entscheidend sei deshalb, transparent und in einer zentralen Datei über Beschäftigungsverbote, Auflagen und Versetzungen zu kommunizieren.
Identifizierung und Kontrolle
Die Kommission betont, die zentrale Täterdatei solle keine Details nennen, sondern nur darüber informieren, ob es bei der betreffenden Person "Erkenntnisse" zu Missbrauch gebe. Ein solches Register diene der "Identifizierung und Kontrolle entsprechender Personen", beispielsweise auch bei Bewerbungen in anderen Gemeinden, Bistümern oder im Ausland.
Die Forschung zeige, dass gerade Missbrauchstäter häufig ihren Arbeitsplatz und Wohnort wechselten. In der Vergangenheit hätten Täter erneut übergriffig werden können, weil der neue Arbeitgeber nicht über zuvor verübte Taten informiert gewesen sei, heißt es in dem Bericht. Das betreffe nicht nur Pfarrer, sondern auch sonstige Angestellte der Kirche wie Chorleiter, Pädagogen, Lehrer, Kita-Mitarbeiterinnen sowie ehrenamtlich Engagierte.
Das Bistum Speyer zeigt sich offen für den Vorschlag der unabhängigen Aufarbeitungskommission.
Das Bistum Speyer zeigte sich offen für den Vorschlag, ein zentrales Personenregister einzuführen. Eine solche Datenbank könne dabei helfen, dass Personalverantwortliche über etwaige Beschuldigungen informiert sind, teilte eine Bistumssprecherin am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Das zentrale Register dürfe aber nicht nur Daten zu beschuldigten Priestern, sondern auch zu anderen, im kirchlichen Raum Beschäftigten enthalten. Besonders gehe es um Berufe in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.
Entscheidend sei dabei, die geltenden Datenschutzgesetze zu achten, erläuterte die Sprecherin: "Es würde deshalb zu kurz greifen, wenn wir versuchen wollten, den Schutz der Betroffenen gegen die Datenschutzgesetzgebung zu stellen. Wir versuchen vielmehr, den Anforderungen des Opferschutzes im Rahmen des Datenschutzes gerecht zu werden." Das Bistum arbeite bereits an der Umsetzung.
Vertrauliche Personaldaten nicht einfach offenlegen
Wenn das Register wirklich funktionieren solle, müssten darin auch Infos einfließen, die bislang nicht veröffentlicht wurden, betonte das Bistum weiter. Das Bistum könne aber nicht einfach vertrauliche Personaldaten offenlegen. "Darüber hinaus geht es uns bei einer solchen Liste gerade auch um Informationen zu Personen, die Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit begangen haben."
Solche Informationen dürften bei lebenden Personen in aller Regel aber weder veröffentlicht noch an einen großen Kreis weitergegeben werden, sagte die Bistumssprecherin. Die Kirchenleitung wolle dennoch im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Art Frühwarnsystem einrichten, bei dem auch solche Informationen nicht verloren gehen. Etwa wenn jemand innerhalb des Bistums den Arbeitgeber wechselt.
Gerade Missbrauchstäter wechselten häufig Arbeitsplatz und Wohnort. Das betreffe nicht nur Priester, sondern auch sonstige Angestellte der Kirche.
Die Aufarbeitungskommission spricht sich in ihrem Bericht auch für weitere Informationsveranstaltungen zu Missbrauch und sexualisierter Gewalt in den Kirchengemeinden aus. Erste Termine hätten gezeigt, dass viele Katholiken sich nicht über etwaige eigene Fehler als Mitwisser von Missbrauchstaten bewusst seien.
Weil Missbrauchstäter häufig charismatisch und manipulativ handelten und so Menschen stark für sich einnehmen könnten, hätten in einigen Fällen Gemeindemitglieder auch eindeutig überführte Täter vehement als unschuldig verteidigt.
Abschlussbericht soll noch 2026 kommen
In der im Juni 2021 gegründeten Aufarbeitungskommission arbeiten Betroffenenvertreter, Juristen und ehemalige Polizisten zusammen. Je ein Vertreter wurde von den Ländern Saarland und Rheinland-Pfalz berufen. Die Kommission arbeitet unabhängig vom Bistum Speyer.
Der neue Zwischenbericht datiert vom Januar 2026, er wurde aber erst jetzt online veröffentlicht. Die Kommission will noch in diesem Jahr ihren formellen Abschlussbericht vorlegen, dann aber noch bis 2027 weiterarbeiten; erst dann werde der zweite Teil einer in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie zu Missbrauch im Bistum Speyer fertig, hieß es. (KNA)
13.05.2026, 14.05 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme des Bistums Speyer
