Missbrauch im Bistum Passau: Unabhängige Gremien beenden Aufarbeitung

Im Bistum Passau gibt es keine unabhängigen Gremien zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs mehr. In einer gemeinsamen Presseerklärung informierten Aufarbeitungskommission und Betroffenenbeirat am Mittwoch über das formelle Ende ihrer 2021 aufgenommenen Tätigkeit. Am Montag habe es die letzte gemeinsame Sitzung gegeben. Passau ist das erste Bistum in Bayern, in dem diese Struktur jetzt nicht mehr existiert.
In einem Gespräch mit Bischof Stefan Oster seien zwei Empfehlungen zur Weiterführung der Arbeit gegeben worden, hieß es. Das Bistum solle eine Stabsstelle einrichten, die sich künftig um Prävention, Intervention, Nachsorge für Betroffene und systemische Aufarbeitung zu kümmern hat. Dabei handle es sich um eine Querschnittsaufgabe, von der Seelsorge bis zur Priesterausbildung. Außerdem solle eine unabhängige Expertenkommission die Stabsstelle beraten und beaufsichtigen, ohne dass der Bischof ihr Weisungen erteilen könne.
Das Bistum erklärte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die geforderte Stabsstelle bald einrichten zu wollen. Diese Abteilung soll demnach die Fachbereiche Prävention, Intervention, Nachsorge und Aufarbeitung umfassen.
Neue Struktur bald in Kraft gesetzt
Die Qualitätssicherung und das Monitoring dieser Abteilung würden einem neu einzurichtenden Gremium übertragen, hieß es. Dieses solle mehrheitlich aus weisungsunabhängigen externen Expertinnen und Experten sowie von Missbrauch betroffenen Personen bestehen; hinzu kämen interne Fachleute. Die gesetzlichen Grundlagen seien bereits mit Aufarbeitungskommission und Betroffenenbeirat abgestimmt. Die neue Struktur könne somit in den nächsten Wochen in Kraft gesetzt werden.
Ende 2025 war eine von der Aufarbeitungskommission in Auftrag gegebene und vom Bistum finanzierte wissenschaftliche Studie zum Tatgeschehen im Bistum von 1945 bis 2022 veröffentlicht worden. Als besonders bedeutsam bewerteten die Gremien die Erkenntnisse zur negativen Rolle sogenannter Bystander. Gemeint sind damit Personen aus dem Umfeld von Opfern sexualisierter Gewalt, insbesondere in Familie, Schule und Gemeinde. Außer Tätern und deren Vorgesetzten ist es auch diese Personengruppe, die die Aufdeckung von Missbrauch in der Kirche verhindert hat.
2020 hatten die deutschen Bischöfe mit dem Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung gemeinsame verbindliche Standards zur Aufarbeitung vereinbart. Dazu zählte die Einrichtung Unabhängiger Aufarbeitungskommissionen in jedem Bistum und die Beteiligung Betroffener, vorzugsweise in Gestalt eines unabhängigen Beirats. Vereinbart wurde, dass diese Struktur für mindestens sechs Jahre bestehen bleiben sollte. (KNA)