Verhandlung am Scheideweg

Eichstätter Finanzaffäre: Ex-Kirchenmitarbeiter zu Prozessdeal bereit

Veröffentlicht am 19.05.2026 um 12:30 Uhr – Lesedauer: 

Eichstätt ‐ Im Strafprozess zum Finanzskandal des Bistums Eichstätt geht die Geduld des Gerichts mit den Verteidigern zu Ende. Kommt es jetzt zu keiner Einigung, droht eine Fortsetzung des Prozesses bis zum Jahresende.

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Nach 19 Verhandlungstagen steht der Münchner Prozess zum Finanzskandal des Bistums Eichstätt am Scheideweg: Entweder geht er jetzt schnell zu Ende oder in eine Verlängerung.

Durch eine Strafanzeige im Sommer 2017 hatte der damalige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke den Fall zum Gegenstand für die Justiz gemacht. Angeklagt sind ein mit ihm gut bekannter ehemals leitender Mitarbeiter der Finanzkammer des Bistums sowie ein norddeutscher Geschäftspartner. Dieser vermittelte Geldanlagen auf dem US-Immobilienmarkt und war zugleich selbst als Projektentwickler dort tätig.

Millionen-Schaden

Beide Männer sorgten maßgeblich dafür, dass das Bistum zwischen 2014 und 2016 fast 60 Millionen US-Dollar aus seinem Vermögen in Darlehen steckte. Mit dem Geld sollten vorwiegend für Gewerbetreibende interessante Grundstücke in Texas und Florida erschlossen, bebaut und gewinnbringend weiterverkauft werden. Laut Bistumsangaben konnte mithilfe eines 2022 erzielten gerichtlichen Vergleichs bewirkt werden, dass 36 Millionen Dollar ans Bistum zurückgeflossen sind. In den USA sei damit die Aufarbeitung des Finanzskandals abgeschlossen.

Am Dienstag äußerte der angeklagte ehemalige leitende Kirchenmitarbeiter seine Zustimmung zum Verständigungsangebot des Gerichts. Im Gegenzug für eine Bewährungsstrafe würde er gestehen, Bestechungsgeld vom anderen Angeklagten angenommen zu haben. Dafür würden die Untreuevorwürfe gegen ihn fallen gelassen.

Eichstätter Finanzprozess: Richter erwägt mildere Strafen

Im Strafprozess zum Finanzskandal des Bistums Eichstätt scheint nach 18 Verhandlungstagen ein Deal zum Greifen nahe. So viel steht so gut wie fest: Ins Gefängnis werden die beiden Angeklagten nicht gesteckt.

Der zweite Angeklagte sieht sich nach Auskunft seiner Anwälte bisher nicht in der Lage, dem Deal zuzustimmen. Dazu müsse eine Antwort seiner US-amerikanischen Rechtsbeistände abgewartet und bewertet werden. Zum Hintergrund: Der Angeklagte hat sich mit seinem früheren US-Geschäftspartner zerstritten. Beide machen nun vor US-Gerichten offene Forderungen gegeneinander geltend. Er müsse bei dem deutschen Strafprozess im Blick behalten, dass sich seine Rechtsposition in den USA dadurch nicht verschlechtere, hieß es.

Verfahrensabtrennung beantragt

Der Verteidiger des früheren Kirchenmitarbeiters beantragte daher eine Verfahrensabtrennung für seinen Mandanten. Dann würde dieser ein schnelles Urteil erhalten und der Prozess nur noch gegen den anderen Angeklagten fortgesetzt. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II wird sich am Donnerstag zu diesem Antrag äußern. Der Vorsitzende Richter machte aber klar, dass er ein Gesamtpaket favorisiert.

Zugleich deutete er an, dass sich das Zeitfenster für eine Verständigung schließen könnte. Ein späteres Geständnis würde an Wert verlieren mit der Folge, dass dann wieder eine höhere Strafe in Betracht kommt. Vorsorglich wies er die Verteidigung an, in ihrem Terminkalender bis Jahresende Platz für weitere Verhandlungstage zu schaffen.

Sollte der zweite Angeklagte indes auch in den Deal einwilligen, könnte schon am Donnerstag ein Urteil fallen. Auch für ihn steht inzwischen nur noch eine Bewährungsstrafe im Raum. Allerdings werden Untreuevorwürfe gegen ihn weiter aufrechterhalten, jedoch nicht bezogen auf Geschäfte mit dem Bistum Eichstätt, sondern mit einer evangelischen Stiftung in Norddeutschland. (KNA)