Zunehmend Anfragen an die Soziallehre

Von der kirchlichen Sexualmoral zu einer Ethik der Geschlechter

Veröffentlicht am 30.05.2026 um 00:01 Uhr – Von Ursula Wollasch – Lesedauer: 

Bonn/Freiburg ‐ Kirche ist mehr als Sexualmoral: Für Papst Leo XIV. stehen Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit im Zentrum. Die Theologin und Sozialethikerin Ursula Wollasch sieht darin eine klare Richtungsweisung.

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Das Statement, das Papst Leo XIV. bei der Pressekonferenz auf dem Rückflug seiner Afrikareise am 23. April 2026 gab, ließ an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Liturgische Segensrituale für gleichgeschlechtliche und andere, in irregulären Verhältnissen lebende, Paare sind für ihn eine Frage von untergeordneter Bedeutung. Die Einheit der Kirche sollte daran nicht zerbrechen. Ohnehin sollte man die kirchliche Lehre nicht auf die Sexualmoral reduzieren. Für ihn haben Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit Priorität. Gewollt oder ungewollt gibt er damit die Richtung für eine Erneuerung der katholischen Sexualmoral an – im Sinne einer "Ethik der Geschlechter".

Die Mahnung Leos XIV. vor eine Überbetonung der Sexualmoral hat gute Gründe. Schon Papst Paul VI. musste die Erfahrung machen, dass hinter einer einzelnen Frage alle anderen Themen in den Hintergrund traten. Er, der 1968 mit der Enzyklika Humanae vitae das Verbot künstlicher Methoden der Empfängnisverhütung aussprach, ist der Nachwelt vor allem als "Pillen-Paul" in Erinnerung geblieben. Und auch bei Franziskus kann man fast den Eindruck gewinnen, dass neben der Frage "Wenn jemand schwul ist und den Herrn sucht, wer bin ich, um ihn zu verurteilen?" seine sonstige soziale und ökologische Botschaft verblasst.  

Leo XIV. stellt fest, dass die Sexualmoral in der Öffentlichkeit mitunter eine Aufmerksamkeit findet, die ihrer Bedeutung im Kontext der sozialen Lehre der Kirche nicht angemessen sei. Indem er erklärt, was aus seiner Sicht Vorrang hat, will er dieses Übergewicht korrigieren. Allerdings entsteht dabei nun umgekehrt der Eindruck, dass er die Bedeutung der kirchlichen Sexualmoral herunterspielt.  Unter Hinweis auf die großen Themen Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit verlässt er die moraltheologischen "Niederungen" und zieht sich auf allgemeingültige Prinzipien zurück. Damit macht er sich unanfechtbar. Was Leo XIV. sagt ist richtig, aber unbefriedigend angesichts einer Thematik, bei der für die Kirche und die Gläubigen viel auf dem Spiel steht.  

Künftige Sozialverkündigung

Leo XIV. ist sich dessen bewusst. Am 17. Mai 2025 hielt er vor den Mitgliedern der Stiftung "Centesimus Annus Pro Pontifice" eine bemerkenswerte Ansprache. Er skizzierte bei dieser Gelegenheit die Konturen der künftigen Sozialverkündigung der Kirche und benannte drei besonders bedeutsame Themen: "Es gibt heute weit verbreitet das Bedürfnis nach Gerechtigkeit, den Wunsch nach Vaterschaft und nach Mutterschaft und eine tiefe Sehnsucht nach Spiritualität, besonders bei jungen und ausgegrenzten Menschen, die oftmals nicht die Möglichkeit haben, Gehör zu finden.

Es gibt zunehmend Anfragen an die Soziallehre der Kirche, auf die wir Antworten geben müssen." Vaterschaft und Mutterschaft stehen hier pars pro toto für die Themen Fruchtbarkeit, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität. Mehrmals ist Leo XIV. auf diese Thematik zurückgekommen, zuletzt bei einer Ansprache gegenüber einer Gruppe von Mitgliedern des EU-Parlaments, die er aufforderte, "innovative Ideen" zur Zukunft von Ehe und Familie zu entwickeln. 

Bild: ©Katholisches Stadtdekanat Stuttgart

Ursula Wollasch ist kath. Theologin und Sozialethikerin. Sie war mehr als zwanzig Jahre in der verbandlichen Arbeit der Caritas auf Bundes- und Diözesanebene tätig. Seit 2020 arbeitet sie als freiberufliche Autorin. Sie ist Lehrbeauftragte für Grundfragen der Ethik an der Katholischen Hochschule Freiburg/Br.

Es ist an der Zeit die traditionelle Sexualmoral weiterzudenken, und zwar im Hinblick auf eine katholische "Ethik der Geschlechter". Leo XIV. selbst gibt mit seinen drei Stichworten dafür einen Impuls. Kehrt man die Reihenfolge um, lauten sie: Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit. Die Trias erinnert an die Menschenrechte. Ein Zufall? Es lohnt sich auf jeden Fall, dieser Spur zu folgen.

Wer sich heute mit der Gerechtigkeit als einem Grundprinzip der kirchlichen Sozialverkündigung auseinandersetzt, kommt am Konzept der "Reproduktiven Gerechtigkeit" nicht mehr vorbei. Der Begriff Reproductive Justice als eine Kombination reproduktiver Rechte (Reproductive Rights) mit sozialer Gerechtigkeit (Social Justice) umfasst Probleme rund um Verhütung, Abtreibung, Schwangerschaft und Geburt sowie Mutter- beziehungsweise Elternschaft, aber auch gesundheitliche Versorgung, Bildung, Arbeitsplätze, Kinderbetreuung und das Recht auf Mutterschaft. Inzwischen ist das Konzept, das aus den USA stammt, weltweit unterwegs und entwickelt sich ständig weiter. Mütter- und Kindersterblichkeit, politische erzwungene Geburtenkontrolle (Antinatalismus), Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangssterilisierung indigener Frauen und viele weitere Gewalt- und Unrechtserfahrungen haben das Themenspektrum erweitert. Die Forderung nach dem Recht auf Abtreibung, die nach wie vor ein Kernthema bildet, steht ganz klar im Gegensatz zur lehramtlichen Position der katholischen Kirche und bildet damit eine Herausforderung für den Dialog. Viele andere Themen zeigen jedoch ein gemeinsames sozialethisches und politisches Interesse. Sie könnten die Brücke für einen fruchtbaren Dialog bilden.

Patriarchale Rollenzuschreibungen weisen den Frauen auch heute noch die Care-Arbeit in der Familie primäres Betätigungsfeld zu. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist vielfach unzulänglich, die Bezahlung bei gleicher Qualifikation oftmals geringer (Gender Pay Gap) und der Zugang zu Führungspositionen ist, wenn überhaupt möglich, häufig erschwert. Von einer echten Gleichstellung sind viele Arbeitsverhältnisse weit entfernt, stattdessen erleben Frauen Barrieren, Benachteiligung und Ausschluss von Aufstiegsmöglichkeiten. Eine "Ethik der Geschlechter" würde diese Fragen ins Zentrum ihrer Überlegungen stellen und die gerechte Verteilung von Rechten und Pflichten unter den Geschlechtern zu ihrem vorrangigen Thema machen. Die Gleichheit aller Menschen duldet keine Diskriminierung aufgrund von ethnischen, religiösen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Merkmalen. Unvermeidlich würde auf diese Weise auch die Ungleichheit der Rollen von Männern und Frauen in der katholischen Kirche zum Gegenstand der Diskussion. Die Kirche muss sich fragen lassen, wie lange sie noch mit Traditionsargumenten eine Ungleichbehandlung legitimieren will, die eindeutig im Widerspruch zum biblischen Menschenbild steht.

Sturm der Entrüstung

Als Paul VI. mit seiner Enzyklika Humanae Vitae und ihrem Verbot aller nichtnatürlichen Mittel der Verhütung selbst unter kirchentreuen Katholikinnen und Katholiken einen Sturm der Entrüstung auslöste, versuchten die deutschen Bischöfe mit ihrer Königsteiner Erklärung die Wogen zu glätten. Man überließ die Frage der Familiengründung der Gewissensentscheidung der Ehepartner und machte damit den Weg frei für das, was man heute unter mit sexueller Selbstbestimmung versteht. Sie ist Ausdruck personaler Freiheit, ein Menschenrecht und auch im deutschen Grundgesetz verankert. Allerdings umfasst sie sechzig Jahre nach den Auseinandersetzungen um "die Pille" erheblich weit mehr als die freie Entscheidung im Hinblick die Verhütung ungewollter Schwangerschaften.

Mit den Entwicklungen auf dem Feld der medizinischen Fortpflanzungstechnologie haben sich auch die Optionen im Hinblick auf den Kinderwunsch erheblich verbreitert. Pränatale Diagnostik und künstliche Befruchtung sind für viele heute eine Selbstverständlichkeit. Aber sexuelle Selbstbestimmung bezieht sich nicht nur auf die Fruchtbarkeit, sondern auch auf die sexuelle Orientierung. Während die Kirche Sexualität ausschließlich heterosexuell versteht und sie nur in der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau zulässt, hat sich gesellschaftlich mit der Homosexualität, der Bisexualität, der Polyamorie, der Asexualität u.v.m. ein ganzes Spektrum sexueller Orientierungen herausgebildet. Die Wahl der Sexualpartner und -praktiken ist Ausdruck sexueller Selbstbestimmung. Die Selbstbestimmung im Hinblick auf die geschlechtliche Identität kommt als dritter Aspekt hinzu. Dass sich geschlechtliche Identität meistens, aber nicht immer an den biologischen Geschlechtsmerkmalen eines Menschen ablesen lässt, belegt das Beispiel inter- und transgeschlechtlicher Menschen. Sexuelle Selbstbestimmung konfrontiert mit der Vielfalt geschlechtlicher Identitäten, sexueller Beziehungs- und familialer Lebensformen. Sie verdient einerseits Anerkennung und verpflichtet andererseits zu sozialer Verantwortung.

„Die Kirche muss sich fragen lassen, wie lange sie noch mit Traditionsargumenten eine Ungleichbehandlung legitimieren will, die eindeutig im Widerspruch zum biblischen Menschenbild steht.“

—  Zitat: Ursula Wollasch

Ein Lehramt, das sich den Fragen der reproduktiven Gerechtigkeit, Gleichstellung von Mann und Frau und der sexuellen Selbstbestimmung öffnet, würde sich nach innen und außen konsequent für die Belange queerer Menschen einsetzen und jeder Form der Benachteiligung und Diskriminierung entgegentreten. Auf der Grundlage einer "Ethik der Geschlechter" wäre die Kirche sensibel für gefährliche gesellschaftliche Fehlentwicklungen und könnte dagegen differenziert und klar Stellung beziehen. Sie könnte am digitalen Medien-Hype um die sogenannten "Tradwifes" aufzeigen, wie längst überwunden geglaubte Rollenbilder zurückkommen und die bekannten Ungerechtigkeiten zwischen den Geschlechtern reproduzieren. Sie würde die frauenfeindlichen Tendenzen der in sozialen Medien kursierenden Manosphere-Bewegung entlarven und stattdessen Achtung, Anerkennung und Respekt für Frauen einfordern.

Segnungen mehr als Nebenschauplatz

Eine Vereinnahmung des kirchlichen Bildes von Mann und Frau, Ehe und Familie durch populistische, nationalistische, völkische und rechtsextreme Gruppierungen und Parteien wäre ausgeschlossen. Alle kirchlichen Institutionen würden sich programmatisch für Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion einsetzen. Die Mitarbeitenden wären ein role model für ein Miteinander, das auf Anerkennung und Respekt beruht und das Diskriminierung und Gewalt konsequent unterbindet. Die Kirche würde Safe spaces anbieten, die nicht von gesellschaftlichen Stimmungslagen oder politischen Mehrheiten abhängig sind, sondern in denen jeder Mensch um seiner selbst willen angenommen und bejaht wird.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass das Thema Segnungen weit mehr ist als ein Nebenschauplatz der theologischen Ethik. Es steht exemplarisch für eine menschenfreundliche Kirche. Hat Leo XIV. den Mut, die pastorale Verantwortung dafür den Bischöfen und den Seelsorgerinnen und Seelsorgern zu überlassen – so wie es Franziskus seinerzeit bei der Pastoral für wiederverheiratete Geschiedenen getan hat? Wenn man dann in Afrika einen anderen Weg geht als in Europa, wird sich zeigen, dass es in der katholischen Kirche keine Einheit um jeden Preis gibt, sondern nur eine Einheit in Vielfalt.

Von Ursula Wollasch