Glaubenspräfekt klärt Standpunkte in einem heiklen Konflikt

Im Streit um die Segnungsfeiern spricht der Vatikan Klartext

Veröffentlicht am 07.05.2026 um 00:01 Uhr – Von Ludwig Ring-Eifel – Lesedauer: 

Rom ‐ Seit 2024 ringen Vatikan und Deutsche Bischofskonferenz darum, wie feierlich der Segen für homosexuelle Paare sein darf. Wie schon in früheren Konflikten entwickeln sich die Dinge zäh, und das Ende bleibt offen.

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Wieder einmal sind katholische Theologen und Bischöfe in Deutschland als Speerspitze innerkirchlicher Reformideen unterwegs, die im Vatikan und in Teilen der Weltkirche skeptisch gesehen werden. Und wieder einmal laufen sie, zumindest vorerst, gegen eine vatikanische Wand. Thema ist diesmal die Zulässigkeit von kirchlichen Segnungsfeiern für besondere Paare.

Es geht vor allem um Menschen gleichen Geschlechts, die einander in Liebe verbunden sind. Die dürfen in Deutschland seit 2017 zivilrechtlich die Ehe eingehen, können aber nach katholischer Lehre nicht sakramental heiraten. Dennoch gab es schon lange Seelsorger, die auf Bitten der Betroffenen kirchliche Feiern veranstalteten, bei denen solche Paare gesegnet werden. Das geschah in einer kirchenrechtlichen Grauzone.

Eine Vatikan-Erklärung als Chance

Doch dann erklärte der vatikanische Glaubenspräfekt Víctor Fernández im Dezember 2023 in seinem Schreiben "Fiducia supplicans" überraschend, dass katholische Geistliche auch solche Paare segnen dürfen. Einige Bischöfe in Deutschland sahen darin die Chance für eine Legalisierung der bislang eher heimlichen Praxis.

Im April 2025 veröffentlichten Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) der katholische Laien-Dachverband in Deutschland gemeinsam eine "Handreichung" mit dem Titel "Segen gibt der Liebe Kraft Segnungen, für Paare, die sich lieben". Darin heißt es: "Um das Paar in dieser Hoffnung zu ermutigen, beteiligen sich möglichst alle, die die Segnung mittragen, im Zusammenspiel mit dem Leiter/der Leiterin durch Akklamation, Gebet und Gesang."

Zwar betont der Text auch: "Die Segnungen sollen so gestaltet sein, dass es zu keiner Verwechslung mit der gottesdienstlichen Feier des Ehesakraments kommt." Doch gleich im nächsten Satz heißt es: "Es soll deutlich werden, dass Menschen für ihre Beziehung um den Segen Gottes bitten, der ihnen verlässlich zugesprochen wird."

Glaubenspräfekt Kardinal Victor Manuel Fernández bei der Weltsynode in Rom
Bild: ©KNA/Lola Gomez/CNS photo (Archivbild)

Kardinal Victor Manuel Fernandez (m.), Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, veröffentlichte einen Brief, in dem er den deutschen Weg kritiserte.

Dass dies über das hinausging, was Fernández im Dezember 2023 erlaubt hatte er sprach von kurzen, spontanen Segnungen von Paaren, die einen Geistlichen darum bitten , war offensichtlich. Wohl auch deshalb setzte die Mehrzahl der deutschen Bischöfe die Handreichung in ihren Bistümern nicht in Kraft.

Als mit dem Münchner Erzbischof Reinhard Marx ein leibhaftiger Kardinal die Umsetzung der Segensfeiern in seinem Erzbistum empfahl, nahm der Papst persönlich Stellung. Auf eine Journalistenfrage erklärte er: "Der Heilige Stuhl hat deutlich gemacht, dass wir mit der formellen Segnung von Paaren in diesem Fall homosexuellen Paaren oder Paaren in irregulären Lebenssituationen nicht einverstanden sind."

Der Inhalt des Briefes gilt weiterhin

Wie um die Papstäußerung zu untermauern, veröffentlichte danach das Dikasterium für die Glaubenslehre einen Brief von Kardinal Fernández vom November 2024 an Bischof Stephan Ackermann, der in Deutschland für Liturgiefragen zuständig ist. Darin kritisiert der Kardinal, dass in Deutschland nun doch "eine Art von Liturgie oder Paraliturgie angeboten wird".

Am Mittwoch legte Fernández nun abermals nach und erklärte im Portal Vatican News: "Was in diesem Brief gesagt wird, gilt auch für den Text der aktuellen Handreichung, der nicht die Zustimmung des Dikasteriums für die Glaubenslehre hat." Um letzte Zweifel auszuräumen, ließ er mitteilen: "Auch wenn der endgültige Text gegenüber dem Entwurf verändert wurde, nimmt er in Wirklichkeit nicht das auf, was im Brief von 2024 geschrieben wurde."

Andere Debatten verliefen ähnlich

Die harsche Erklärung aus Rom erinnert an ähnlich verlaufende Debatten Ende des 20. Jahrhunderts. Damals befürworteten einige Bischöfe in Deutschland die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion. Und es gab das jahrelange Tauziehen zwischen Rom und Bonn um kirchliche Beratungsscheine in Schwangerschaftskonflikten. In beiden Fällen reagierte Rom mit Briefen, Stoppschildern und Vollbremsungen. Doch das Ergebnis war unterschiedlich.

Bei der Schwangerenberatung stand am Ende eine glasklare Anweisung aus Rom, die kirchenrechtswidrige Praxis zu beenden. Anders lief es bei den Geschiedenen. Mehr als 20 Jahre nach dem Vorstoß deutscher Bischöfe und einem heftigen Hin und Her zwischen Rhein und Tiber übernahm Papst Franziskus die Reformidee mit dem Papstschreiben "Amoris laetitia" für die weltweite Kirche.

Welches Ende die Debatte um die Segensfeiern nimmt, ist auf lange Sicht offen. Doch hat der Vatikan klargemacht, dass er ein einseitiges Vorpreschen in Deutschland derzeit nicht für angebracht hält.

Von Ludwig Ring-Eifel