Der "All-Ukrainische Kirchenrat" – wirklich all-ukrainisch?

In diesen Tagen besucht eine Delegation des "All-Ukrainischen Rates der Kirchen und Religionsgemeinschaften" Berlin und Brüssel. Ihr gehören vier führende Vertreter der im Lande vertretenen christlichen Konfessionen an: ein orthodoxer Metropolit, ein römisch-katholischer Bischof, ein reformierter Bischof sowie der leitende Bischof einer Pfingstkirche.
Der Rat wurde vor fast genau 30 Jahren, im Juli 1996, gegründet. Die Initiative dazu war von der staatlichen Religionsbehörde ausgegangen, deren Oberhaupt zunächst sogar unter den Mitgliedern des Rates mitaufgeführt wurde. Bis 2005 haben die staatlichen Vertreter auch die Dokumente und Verlautbarungen des Rates unterzeichnet. Zu den Mitgliedern zählten von Anfang an die größten Religionsgemeinschaften in der Ukraine, die zwei (zur Zeit der Gründung des Rates drei) orthodoxen Kirchen, die katholischen Kirchen des östlichen und des lateinischen Ritus, die evangelischen Kirchen verschiedenen Bekenntnisses und die Freikirchen. Außerdem gehören auch jüdische und muslimische Organisationen zum Rat. Er hat eine Website, auf der auch in einer gekürzten englischen Version über seine Aktivitäten berichtet wird.
Thomas Bremer war von 1999 bis 2022 Professor für Ökumenik, Ostkirchenkunde und Friedensforschung an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster.
Der All-Ukrainische Kirchenrat wurde als Gremium geschaffen, das es den Religionsgemeinschaften ermöglichen sollte, sich zu Themen von gemeinsamem Interesse auszutauschen – nicht als Plattform für einen theologischen Dialog, sondern als Methode, die Belange der Religionsgemeinschaften gegenüber dem Staat zu formulieren und sie an die entsprechenden staatlichen Stellen weiterzuleiten.
Die Tatsache, dass das "Staatskomitee für Religionsangelegenheiten", die Vorläuferorganisation des heutigen "Staatsdienstes für Ethnopolitk und Gewissensfreiheit", die Gründung betrieben und die Arbeit des Rates unterstützt hat, zeigt, dass seine Aktivitäten auch im staatlichen Interesse lagen und liegen. Im Hintergrund steht durchaus noch die sowjetische Tradition, Religionsgemeinschaften für die staatlichen Belange zu nutzen.
Die größte Kirche fehlt
Diese Verbindung zwischen Politik und Rat zeigt sich besonders deutlich seit dem Jahr 2023, als die ukrainische Regierung immer stärker gegen die (nach staatlichen Angaben auch heute immer noch) größte Kirche, die Ukrainische Orthodoxe Kirche (UOK) vorgeht. Die Behörden werfen ihr vor, Teil der Russischen Orthodoxen Kirche zu sein, was sie selbst vehement bestreitet. Eine Reihe von Gesetzesinitiativen bis hin zu einem Gesetz, das diese Kirche verbieten soll (das beschlossen, aber bisher nicht implementiert wurde), zeugen von den Bemühungen des ukrainischen Staates, gegen die UOK vorzugehen. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte zeigte sich besorgt über die Maßnahmen der ukrainischen Regierung. Ebenso mahnte der EU-Fortschrittsbericht von 2025 Verbesserungen in diesem Bereich an.
Der Rat der Kirchen und Religionsgemeinschaften hat sich nun diesem Vorgehen gegen sein Gründungsmitglied angeschlossen. Dafür musste er mehrfach gegen seine eigenen Prinzipien und Regeln verstoßen. So wechselt etwa nach der Satzung der Vorsitz im Rat halbjährlich, und zwar in alphabetischer Reihenfolge der Mitgliedsorganisationen. Im September 2023 wäre die UOK an der Reihe gewesen. Die anderen Mitglieder haben jedoch im August 2023 (ohne die UOK zu beteiligen oder zu informieren) beschlossen, sie zu übergehen und den Vorsitz der nächstfolgenden Religionsgemeinschaft, nämlich den Adventisten, zu übergeben.
Der Moskauer Patriarch Kirill unterstützt den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Ob wohl sich die Ukrainische Orthodoxe Kirche von Moskau getrennt hat, ist das Misstrauen ihr gegenüber in der Ukraine groß.
Seither wird die UOK konsequent von allen Aktivitäten des Rates ausgeschlossen; sie erhält auch keine Einladungen zu den Sitzungen mehr, obwohl sie auf der Website nach wie vor als Mitglied gelistet ist. Nach der Satzung des Rates können Erklärungen nur einstimmig verabschiedet werden, wobei alle Mitglieder zustimmen müssen, auch die nicht anwesenden. Der Rat publiziert seit der Marginalisierung der UOK Statements häufig als "Erklärung von Mitgliedern des Rates". In der ukrainischen Sprache gibt es keinen Artikel, sodass also zwischen einer "Erklärung von Mitgliedern" und einer "Erklärung der Mitglieder" nicht unterschieden werden kann. So wird der Eindruck erweckt, es handle sich um eine offizielle Stellungnahme des Rates, was jedoch nicht der Fall ist – solange die UOK nicht zustimmt, kann der Rat keine Beschlüsse mehr fassen. Dabei verurteilt die UOK den russischen Angriffskrieg ebenso wie die anderen Kirchen im Lande. Da sie bis 2022 zur russischen Kirche gehört hatte, würde ihre Stimme die Stellungnahmen des Rates umso glaubhafter machen.
Angst vor staatlichen Sanktionen
Der Rat hat sich zu diesen prozeduralen Fragen nicht geäußert. Die von ihm publizierten Meldungen erwecken den Anschein, als funktioniere er wie immer ganz normal. Einzelne Mitglieder des Rates haben sich intern gegen die Ungleichbehandlung der UOK beklagt. Die staatlichen Behörden haben jedoch verschiedene Möglichkeiten, auf Religionsgemeinschaften Druck auszuüben. So entscheidet etwa die Religionsbehörde, ob die Amtsträger einer Kirche zum Kriegsdienst eingezogen werden. Die UOK steht nicht auf der Liste derjenigen Religionsgemeinschaften, die davon verschont bleiben. Aus Mitgliedskreisen des Rates ist zu hören, dass Kirchen, die sich für die Beachtung der Rechte der UOK aussprechen wollten, gedroht wurde, sie ebenfalls von der Liste zu streichen.
Wenn jetzt also Mitglieder des Rates Deutschland besuchen, ist zu beachten, dass sie nicht den Rat repräsentieren können, sondern lediglich zahlreiche Religionsgemeinschaften der Ukraine, aber eben nicht alle und vor allem nicht die größte. Wenn ein zwischenkirchliches und interreligiöses Organ die Diskriminierung eines seiner Mitglieder kommentarlos mitträgt, sollte das von den westlichen Partnerkirchen und von säkularen Organisationen angesprochen werden. Die Förderung von Rechtstaatlichkeit in der Ukraine ist ein zentrales Element des Beitrittsprozesses zur Europäischen Union. Rechtsstaatlichkeit betrifft aber nicht nur den Umbau des Justizwesens, sondern sie beginnt im Kleinen, und sie muss auch von den Religionsgemeinschaften beachtet werden.