Nach 23 Verhandlungstagen

Eichstätter Finanzprozess beendet: Das sind die Strafen

Veröffentlicht am 23.06.2026 um 10:15 Uhr – Lesedauer: 

München/Eichstätt ‐ Erst vergangene Woche war der Durchbruch gelungen. Dann lag auch für den zweiten Angeklagten ein Verständigungsvorschlag auf dem Tisch, dem dieser zustimmte. Nun erging nach einem halben Jahr ein Urteil.

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Im Strafprozess zur Finanzaffäre im Bistum Eichstätt ist am Dienstag nach 23 Verhandlungstagen das Urteil ergangen. Die Große Wirtschaftskammer des Landgerichts München II verhängte Bewährungsstrafen gegen die zwei Angeklagten. Im Zuge eines Deals hatten sie gestanden, dass zwischen ihnen Bestechungsgeld geflossen war.

Der frühere leitende Mitarbeiter der Diözese wurde zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt, sein norddeutscher Geschäftspartner zu einem Jahr und zwei Monaten. Der Richter begründete das milde Strafmaß mit der Kooperationsbereitschaft der beiden. Sie hatten einem jeweils individuellen Verständigungsvorschlag zugestimmt. Im Fall des Kirchenmitarbeiters kam noch hinzu, dass er das angenommene Schmiergeld nicht versteuert hatte.

24 Millionen US-Dollar sind weg

Die Angeklagten waren maßgeblich daran beteiligt, dass das Bistum Eichstätt zwischen 2014 und 2016 fast 60 Millionen US-Dollar aus seinem Vermögen in riskante Darlehen steckte. Mit dem Geld sollten vorwiegend für Gewerbetreibende interessante Grundstücke in Texas und Florida erschlossen, bebaut und gewinnbringend weiterverkauft werden. Von den offenen Forderungen sind nach einem abschließenden Vergleich 36 Millionen US-Dollar ans Bistum zurückgeflossen.

Publik gemacht hatte die Finanzaffäre Anfang 2018 der damalige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke, der seit Pfingsten 2025 im Ruhestand ist. Auch die Strafanzeige geht auf ihn zurück. (KNA)