Wie es zur Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils kam

Die Liturgiereform ist eine der sichtbarsten Früchte des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965). Während manche durch sie einen "Verlust des Sakralen" in der Liturgie der katholischen Kirche beklagen, betrachtet sie die große Mehrheit der Gläubigen als zentrale Errungenschaft im Sinne der Volk-Gottes-Theologie: Volkssprache, liturgische Laiendienste und Zelebrationsrichtung "hin zum Volk" sind seither selbstverständlich Teil der Messe. All das war jedoch keineswegs eine spontane Neuerung der 1960er Jahre, sondern das Ergebnis eines langen Prozesses.
Die Liturgie der katholischen Kirche entwickelte sich von den Herrenmählern der frühen Christen zu einer immer stärker geregelten und feierlichen Gottesdienstordnung. Abgesehen von manchen regionalen oder lokalen Eigenformen setzte sich im Mittelalter die römische Liturgie in weiten Teilen Europas durch. Als Reaktion auf die Reformation vereinheitlichte das Konzil von Trient (1545–1563) die Liturgie und legte mit dem tridentinischen Messbuch von 1570 die Form der Messfeier verbindlich fest.
Liturgische Bewegung
Jahrhundertelang wurde in dieser Form Messe gefeiert. Ende des 19. Jahrhunderts traten schließlich Theologen, vorrangig Ordensleute, auf den Plan, die die Liturgie wieder stärker als gemeinschaftliche Feier der Kirche erfahrbar machen wollten. Denn anders als in der heute üblichen Messform hatten die Gläubigen in der vorkonziliaren nichts mit dem liturgischen Geschehen zu tun. Sie waren lediglich körperlich anwesend – und mit anderem beschäftigt: Viele Gläubige verrichteten private Andachten, während am Altar die heilige Handlung – auf Latein – vollzogen wurde.
So entstand in West- und Mitteleuropa die sogenannte Liturgische Bewegung. Ihr Ausgangspunkt waren Klöster: Theologen und Liturgiewissenschaftler erforschten dort die Quellen der frühen Kirche und fragten, wie die Liturgie verständlicher und geistlich fruchtbarer gefeiert werden könne. Als Wiege der Liturgischen Bewegung gilt die französische Benediktinerabtei Solesmes. Sie stand gewissermaßen für die erste Phase: Lange Zeit hatte die Liturgische Bewegung nämlich gar nicht die Absicht, die Liturgie der Kirche zu verändern. Die Protagonisten waren bemüht, die Liturgie in ihrer geschichtlichen Entwicklung besser zu verstehen und lebendiger mitzufeiern.
Romano Guardini war eine der pägenden Figuren der Liturgischen Bewegung.
Erst später, quasi in der zweiten Phase, tauchten vermehrt Vorschläge und Forderungen auf, die Liturgie selbst zu reformieren. An den überall entstandenen Zentren der Bewegung – etwa die Abtei Maria Laach, das Stift Klosterneuburg in Österreich oder das katholische Bildungshaus Burg Rothenfels, das der Theologe Romano Guardini leitete – wurde ab den 1920er-Jahren mit liturgischen Neuerungen experimentiert. Unter anderem feierte man sogenannte "Gemeinschaftsmessen", in denen Teile der Liturgie vom Volk in deutscher Sprache gesungen wurden.
Die Päpste der damaligen Zeit zeigten gewisse Sympathien für die Anliegen der Liturgischen Bewegung. Ausgerechnet der restaurative Papst Pius X. (1903–1910) galt als ein erster papaler Wegbereiter der späteren Reform. Im ersten Jahr seines Pontifikats veröffentlichte er ein Motu Proprio über die Bedeutung der Kirchenmusik. Aus diesem stammt ein Ausdruck, der später zum großen Schlagwort der Liturgiereform wurde: "participatio actuosa" – tätige Teilnahme. Der Papst sagte, die Gläubigen sollten nicht länger als stumme Zuschauer den liturgischen Feiern beiwohnen, sondern bewusst und tätig an den Mysterien der Kirche teilnehmen und daraus leben lernen.
Erste Reformen vor Konzil
Papst Pius XII. (1939–1958) griff diese Impulse wieder auf. Einen entscheidenden Schritt ging er mit seiner Enzyklika "Mediator Dei" von 1947. Darin würdigte er die Anliegen der Liturgischen Bewegung, wandte sich aber auch ausdrücklich gegen Eigenmächtigkeiten der liturgischen Erneuerer. Dennoch brachte er damit den Stein für die späteren Reformen ins Rollen. Und schon in seinem Pontifikat kam es zu konkreten Veränderungen: Die Liturgie der Karwoche wurde umfassend überarbeitet, zudem wurden der Psalter neu übersetzt und kleinere Reformen im Brevier und in Sachen Kirchenmusik durchgeführt: In Ausnahmefällen wurden fortan Lieder in der Volkssprache zugelassen.
Die Fortsetzung der Liturgiereform war am Vorabend des Zweiten Vatikanums immer deutlicher ein Wunsch der gesamten Weltkirche. Pius XII. hatte schon 1946 eine Kommission zur Erneuerung der Liturgie eingesetzt. Aus dieser ging 1959 die Vorbereitungskommission für die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils hervor. Somit lagen in Sachen Liturgie schon umfangreiche Vorarbeiten vor, als Papst Johannes XXIII. (1958–1963) 1962 das Konzil eröffnete. Deshalb war es kein Zufall, dass die Liturgiereform als erstes großes Thema auf die Tagesordnung der Versammlung kam.
Die Beratungen zeigten rasch, dass eine breite Mehrheit Reformen befürwortete. Gleichwohl gab es unterschiedliche Auffassungen über deren Umfang. Noch im Jahr des Beginns des Zweiten Vatikanums hatte Johannes XXIII. ein Messbuch herausgegeben, das den tridentinischen Ritus mit den Reformen unter Pius XII. verband. Einige Konzilsväter wünschten sich nun lediglich behutsame Anpassungen und warnten vor einem Verlust gewachsener liturgischer Formen. Andere plädierten für eine umfassendere Erneuerung, um die Liturgie den pastoralen Herausforderungen der Gegenwart anzupassen.
Als erstes Dokument verabschiedeten Konzilsväter die Liturgiekonstitition "Sacrosanctum Concilium".
Besonders intensiv wurde über die Frage der Liturgiesprache diskutiert. Viele Konzilsväter schätzten Latein als Zeichen der Einheit und als Ausdruck der universalen Kirche. Zugleich wurde jedoch immer deutlicher, dass zahlreiche Gläubige den Gottesdienst nur begrenzt – wenn überhaupt – verstanden. Deshalb forderten viele Bischöfe einen erweiterten Gebrauch der Volkssprache. Auch viele Reformbefürworter wollten das Lateinische nicht einfach abschaffen. Umgekehrt erkannten zahlreiche konservative Bischöfe pastorale Probleme an. Schließlich entschied sich das Konzil für einen Kompromiss. In der späteren Liturgiekonstitution heißt es: "Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben" (SC 36 §1). Zugleich eröffnet das Dokument die Möglichkeit, den Volkssprachen einen deutlich größeren Raum einzuräumen, "vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen" (§2).
Ein weiteres Hauptanliegen war, den "Tisch des Gotteswortes reicher zu bereiten" (SC 51). Daher sollte auch die Leseordnung grundlegend reformiert werden. Dadurch entstand in den Folgejahren ein umfangreicher dreijähriger Zyklus für die Sonn- und Festtage, während die tridentinische Leseordnung nur einen einjährigen Lesezyklus kannte. In der Sonntagsmesse wurde zudem eine zweite Lesung eingeführt.
Große Zustimmung
Der vielleicht wichtigste Gedanke der Liturgiekonstitution findet sich in dem Ausdruck, den schon Pius X. prägte: die "participatio actuosa" (SC 19). Das Konzil erklärte, die Kirche wünsche, dass alle Gläubigen zu jener vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden, die von der Natur der Liturgie selbst gefordert sei. Als Konsequenz daraus soll bei den liturgischen Feiern "jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt" (SC 28). Nicht nur Priester und Diakone, sondern auch "die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre vollziehen einen wahrhaft liturgischen Dienst" (SC 29).
Am 4. Dezember 1963 verabschiedeten die Konzilsväter schließlich die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium. Sie war damit das erste verabschiedete Dokument und wurde und zu einem programmatischen Text für die weitere Erneuerung der Kirche. Das Abstimmungsergebnis war deutlich – wie genau es sich darstellte, ist aber nicht ganz geklärt. Manche Quellen sprechen von 2.147 Ja-Stimmen gegen vier Gegenstimmen; andere von 2.158 zu 19. Wahrscheinlicher ist aber Ersteres. Als Leitprinzipien für die Liturgie formulierte die Konstitution neben der Förderung der tätigen Teilnahme der Gläubigen eine stärkere Verwendung der Heiligen Schrift (SC 24, 35), eine Überprüfung und Vereinfachung liturgischer Riten (SC 21), die Überarbeitung der liturgischen Bücher (SC 25) und die Förderung der Kirchenmusik (SC 112 ff.).
Ein neues Messbuch "nach den Bedürfnissen unserer Zeit"
1969 trat der neue Mess-Ordo für die katholische Kirche in Kraft. Die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils nahm nun endgültig Gestalt an.
Nach der Verabschiedung von Sacrosanctum Concilium begann die Phase der konkreten Umsetzung der Litugiereform. Papst Paul VI. (1963–1978), der das Konzil nach dem Tod Johannes' XXIII. weiterführte, setzte 1964 das sogenannte "Consilium ad exsequendam Constitutionem de Sacra Liturgia", also einem "Umsetzungsrat", ein, der die Vorgaben des Konzils praktisch umsetzen sollte. In den folgenden Jahren entstanden neue liturgische Ordnungen, Gebetstexte und Rubriken (Hinweise zum Ablauf der Feiern). 1965, also noch während des Konzils, veröffentlichten der Rat und die vatikanische Ritenkongregation eine deutlich überarbeitete Messordnung, die die bisherige Fassung im Messbuch von 1962 ersetzen sollte. Diese löste die Feier von Eröffnung und Wortgottesdienst in der Messe vom Altar, erlaubte erstmalig die Verwendung der Volkssprache (das Hochgebet war davon zunächst ausgenommen) und stellte es den Priestern frei, die Messe mit dem Gesicht zur Gemeinde ("versus populum") zu feiern.
Den Abschluss der Reform bildete schließlich die Veröffentlichung des neuen Missale Romanum, des römischen Messbuchs, das 1970 unter Papst Paul VI. erschien. Der Wortgottesdienst erhielt durch den erweiterten Lesezyklus größeres Gewicht, sodass den Gläubigen ein deutlich größerer Teil der Heiligen Schrift erschlossen wurde. Die "bedeutendste Neuerung" jedoch, wie es Paul VI. in der begleitenden Konstitution formulierte, betraf das eucharistische Hochgebet. Um "die verschiedenen Aspekte des Heilsmysteriums deutlicher werden zu lassen und zahlreichere Motive der Danksagung anzuführen", wurden die einleitenden Präfationen um zahlreiche neue Texte ergänzt. Der Hauptteil des Gebets, für den es bislang nur eine Textfassung gab, lag nun in vier Varianten vor, aus denen der Zelebrant wählen konnte. Nur der Abschluss des Hochgebets und die Einsetzungsworte Jesu aus dem Letzten Abendmahl blieben in allen vier Texten gleich.
Neben Messtexten für Sonn- und Feiertage wurden auch die für Werktagsmessen, für Heiligenfeste, Votivmessen und besondere Anlässe "überprüft und erheblich verändert". So sollte sichergestellt werden, dass die "Orationen den neuen Bedürfnissen unserer Zeit entsprechen". Die hinzugefügten Texte waren nur zu einem kleinen Teil Neuschöpfungen: Ein Großteil ging auf wiederentdeckte Quellen aus der Frühzeit der Kirche zurück. In Deutschland erschien das offizielle Messbuch erst 1975, davor behalf man sich mit sogenannten Studientexten.
Aufbruch vs. Widerstand
Die Einführung des neuen Messbuchs und die damit einhergehende Form des Gottesdiensts wurde von vielen Katholiken als Aufbruch erlebt. Die allermeisten Gläugigen mussten sich mit den vielen Neuerungen allerdings erstmal arrangieren. Gleichzeitig regte sich schon bald Widerstand. Kritiker wie etwa Erzbischof Marcel Lefebvre (1905–1991), später Gründer der traditionalistischen Priesterbruderschaft St. Pius X., sahen nicht nur einen Verlust des sakralen Charakters der Liturgie, sondern befürchteten auch eine Abschwächung zentraler theologischer Aussagen, insbesondere hinsichtlich des Opfercharakters der Messe und der eucharistischen Frömmigkeit. Zudem vertraten sie die Auffassung, dass einzelne Veränderungen über die Vorgaben der Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium hinausgingen. So verschwand das Latein in der Messe in vielen Ländern nahezu vollständig.
Diese Diskussionen tauchten in den Folgejahren immer wieder auf und tun dies bis heute, wie nicht zuletzt die aktuelle Debatte um die geplanten illegalen Bischofsweihen der Piusbruderschaft zeigt. Für sie ist die Feier der vorkonziliaren Liturgie auch Ausdruck ihrer Ablehnung der zentralen Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Andere Gläubige oder Gruppen lehnen diese nicht ab, fühlen sich aber trotzdem in der "Alten Messe" besser beheimatet. Ob man sie als notwendige Erneuerung oder als umstrittenen Einschnitt bewertet – mit der Liturgiereform erhielt die katholische Liturgie auf jeden Fall ein neues Gesicht, das kirchliches Leben und auch Diskussionen prägt.