Kirchenrechtler Pulte: Piusbruderschaft als Ganzes schismatisch

Der Mainzer Kirchenrechtler Matthias Pulte sieht die Piusbruderschaft als Ganzes als schismatisch an. Bloße Sympathisanten, die keine Mitglieder der Gemeinschaft sind, machen sich dagegen keines Schismas schuldig, schreibt Pulte in einem Beitrag für die Herder-Korrespondenz (Juli-Ausgabe). Ein Schisma ist nach Kirchenrecht mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt. "Vielleicht ist es nach 56 Jahren fortgesetzten Ungehorsams in doktrineller und disziplinärer Hinsicht angezeigt, ein noch deutlicheres Zeichen der Feststellung des tiefgreifenden Dissenses zwischen der katholischen Kirche und der 'Bruderschaft St. Pius X.' zu setzen, als es bisher geschehen ist", so Pulte.
Die Piusbruderschaft ist nach Auffassung des Kirchenrechtlers in mehrfacher Hinsicht schismatisch: "Sie steht sowohl hinter den unerlaubten Bischofsweihen (can. 377 § 1 CIC) und den unerlaubten Weihen vaganter Kleriker (can. 265 CIC) als auch hinter den doktrinellen und disziplinären Abweichungen und verstößt damit gegen can. 752 CIC." Dieser Kanon verpflichtet Gläubige, das authentische Lehramt gehorsam aufzunehmen. Er sieht es daher als Aufgabe der höchsten kirchlichen Autorität, "dieses Schisma festzustellen und für die gesamte Bruderschaft, also jedes einzelne Mitglied gemäß can. 1364 CIC, den Eintritt der Exkommunikation festzustellen".
Argumente der Piusbruderschaft verfangen nicht
Die Piusbruderschaft selbst weißt den Schisma-Vorwurf zurück. Es sei nicht ihre Absicht, ein Schisma herbeizuführen. Das zeige sich etwa dadurch, dass sie keine parallele bischöfliche jurisdiktionelle Autorität aufbauen wolle; die Bruderschaft betont stets, dass ihre Bischöfe lediglich Weihbischöfe ohne Anspruch auf Jurisdiktion seien. "Dieses Argument verfängt nicht, denn für den schismatischen Akt kommt es darauf gar nicht an, sondern auf den Ungehorsam gegenüber der päpstlichen Weisung", so Pulte.
Weiter bringt die Piusbruderschaft vor, dass sie sich in einer Notlage befinde, die die für Mittwoch angekündigten unerlaubten Bischofsweihen erforderlich machten. Pulte lässt auch dieses Argument nicht gelten, "da die Sakramente auch von Bischöfen (im alten Ritus) gespendet werden können, die nicht der Bruderschaft angehören". Davon gebe es in der Weltkirche ausreichend.
Mitte Mai hatte der Präfekt des Glaubensdikasteriums, Kardinal Víctor Manuel Fernández, die Piusbruderschaft förmlich darauf hingewiesen, dass die geplanten unerlaubten Bischofsweihen einen schismatische Akt darstellen und die Exkommunikation nach sich ziehen. Damit kündigte der Vatikan an, bei den anstehenden Weihen wie bei den ersten Bischofsweihen der Piusbruderschaft im Jahr 1988 vorzugehen. (fxn)