Geschichte des Ungehorsams: Die Piusbrüder bleiben auf Schisma-Kurs

Der Vatikan gab sich betont zurückhaltend nach der Ankündigung neuer Bischofsweihen durch die Piusbruderschaft. Die Kontakte zwischen dem Heiligen Stuhl und der Priesterbruderschaft würden weiter verfolgt, sagte Vatikan-Sprecher Matteo Bruni am Dienstag gegenüber Journalisten. "Das Ziel ist, Brüche oder einseitige Lösungen zu vermeiden hinsichtlich der Probleme, die aufgetreten sind", hieß es sehr diplomatisch.
In der Tat drohen neue Brüche, wenn die Bruderschaft wie zuletzt 1988 ohne päpstliche Erlaubnis Bischöfe weiht. Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat sind kein Kavaliersdelikt in der Kirche. Das kirchliche Strafrecht ist hier völlig klar: "Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, ziehen sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu", heißt es in c. 1387 CIC. Tatstrafe bedeutet: Es braucht kein Urteil eines Kirchengerichts, die Strafe tritt grundsätzlich mit der Tat ein.
Den Brüdern gehen die Bischöfe aus
Die Piusbruderschaft hat damit Erfahrung. Ihr Gründer, Erzbischof Marcel Lefebvre, hat 1988 zusammen mit dem brasilianischen Bischof Antônio de Castro Mayer vier Priester der Gemeinschaft zu Bischöfen geweiht. Zwei von ihnen leben noch und wirken in der Piusbruderschaft: Bernard Fellay und Alfonso de Galarreta, die heute 67 und 69 Jahre alt sind. Zunehmend ist es für sie beschwerlich, weltweit zu firmen und zu weihen. Mit ihrer Weihe zum Bischof hatten die Geweihten sich wie ihre Weihespender die Exkommunikation zugezogen, die erst 2009 von Papst Benedikt XVI. (2005–2013) als Akt der Gnade in Hoffnung auf eine Rückkehr der Piusbruderschaft in die volle Gemeinschaft mit der Kirche aufgehoben wurde. Eine Rehabilitierung war damit ausdrücklich nicht verbunden: "Die Rücknahme der Exkommunikation dient dem gleichen Ziel wie die Strafe selbst: noch einmal die vier Bischöfe zur Rückkehr einzuladen", erläuterte Benedikt XVI. seinen Schritt.
Bischof Bernard Tissier de Mallerais (m.) beim Einzug zu der Messe anlässlich der Weihe von sechs Seminaristen der Priesterbruderschaft St. Pius X. 2024 starb er, damit blieben den Piusbrüdern noch zwei Bischöfe.
Wenn die verbliebenen beiden Bischöfe der Piusbruderschaft nun erneut Bischöfe weihen, ziehen sie sich erneut die Exkommunikation zu – und das möglicherweise nicht nur, weil sie den Tatbestand der unerlaubten Bischofsweihe vollendet haben, sondern auch aufgrund der Straftat des Schismas. Im Dekret, mit dem 1988 die Strafen gegen Lefebvre und de Castro Mayer festgestellt wurden, wurden beide Straftatbestände, unerlaubte Weihe und Schisma, genannt. Von den Folgen her ist die Verwirklichung von zwei statt einem Straftatbestand unerheblich; in beiden Fällen droht die Exkommunikation.
Nur den Papst im Hochgebet nennen reicht nicht
In der Argumentation ist die doppelte Strafbarkeit aber wichtig: Immer wieder betonen Vertreter und Verteidiger der Piusbruderschaft, dass sie sich nicht im Schisma befinde, da sie ja den Papst anerkenne und im Hochgebet für ihn beten würde. Jüngst äußerte sich so etwas der Prior der Bonner Niederlassung, Pater Christian Schneider, im Interview mit dem "Vatican-Magazin": "Nach Kanon 751 des Codex Iuris Canonici besteht ein Schisma in der Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft der Glieder der Kirche. Wir aber erkennen den Papst an, die Ortsbischöfe, die Bischöfe, den Klerus."
Schneider verschweigt, dass die Bruderschaft aber weder die Autorität des Papstes noch der Ortsbischöfe anerkennt, ebenso wenig wie zentrale Lehren der Kirche, die auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert wurden. Immer wieder mahnt der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer die Piusbruderschaft, die auf dem Gebiet seiner Diözese in Zaitzkofen ein Priesterseminar unterhält, dass die dort gespendeten Weihen unerlaubt sind: Die Gemeinschaft missachte die notwendigen rechtlichen Bedingungen der katholischen Kirche für die Weihe. "Durch dieses Verhalten sehe ich mich erneut genötigt, die Ordnung der Kirche zu schützen und als Ordinarius loci die unerlaubten Weihespendungen wie auch in den vergangenen Jahren für den Bereich der Diözese Regensburg zu untersagen", schrieb Voderholzer 2024 in seinem Brief an den Regens des Zaitzkofener Seminars.
Drei Diakone der Piusbruderschaft empfangen in Zaitzkofen das Sakrament der Priesterweihe. Die Weihen sind unerlaubt, die die Neupriester damit unmittelbar suspendiert. Dennoch üben sie ihren priesterlichen Dienst widerrechtlich aus.
Wirkungen zeigen solche Mahnungen bei den Piusbrüdern nicht, die behauptete Unterordnung unter die rechtmäßige Hierarchie fehlt. Auswirkungen gibt es beim Status der unerlaubt geweihten Diakone und Priester. Unstrittig ist, dass die Weihen der Piusbrüder gültig sind: Sie werden von gültig geweihten Bischöfen in einer gültigen Form gespendet. Die Gültigkeit von Weihen hängt nicht davon ab, ob sie erlaubt gespendet wurden – und zwar bei allen drei Stufen des Weihesakraments, der Diakonen-, der Priester- wie der Bischofsweihe. Eine widerrechtliche Diakonen- oder Priesterweihe führt zwar nicht zur Exkommunikation. Die so Geweihten sind aber unmittelbar suspendiert, sie dürfen also ihren diakonalen oder priesterlichen Dienst trotz gültiger Weihe grundsätzlich nicht ausüben. Das trifft alle, die in der Piusbruderschaft geweiht wurden. Papst Benedikt XVI. erläuterte das in einem Brief an die Bischöfe der Weltkirche nach seiner Aufhebung der Exkommunikation der Pius-Bischöfe: "Solange die Bruderschaft keine kanonische Stellung in der Kirche hat, solange üben auch ihre Amtsträger keine rechtmäßigen Ämter in der Kirche aus."
Zugeständnisse von Franziskus
Von diesem Grundsatz, dass die suspendierten Geweihten der Piusbruderschaft keine Sakramente spenden dürfen, gibt es nur wenige Ausnahmen. Wie alle Kleriker dürfen sie in Fällen von Todesgefahr Sakramente erlaubt spenden, auch wenn ihnen das ansonsten nicht erlaubt ist. Speziell für die Piusbruderschaft gibt es zwei weitere Ausnahmen aus dem Pontifikat von Papst Franziskus (2013–2025). Am Ende des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit 2016 erlaubte er den Priestern der Piusbruderschaft dauerhaft, gültig und erlaubt das Beichtsakrament zu spenden. Das ist besonders wichtig, weil die Gültigkeit der Beichte auch von der rechtmäßigen Beichtvollmacht abhängt. Vor dem Jahr der Barmherzigkeit waren daher wohl alle bei Piusbruder-Priestern abgelegte Beichten mangels Beichtvollmacht ungültig.
Die zweite Ausnahme betrifft die Eheassistenz. 2017 verfügte die an der Glaubenskongregation angesiedelte Kommission "Ecclesia Dei" auf Geheiß des Papstes, dass Ehen unter bestimmten Bedingungen auch vor Piusbrüdern gültig geschlossen werden können. Dazu braucht es aber die Erlaubnis des Diözesanbischofs. Die deutschen Bischöfe erklärten kurz darauf, dass sie diese Erlaubnis nicht erteilen würden. Werden die von der damaligen Glaubenskongregation festgelegten Rahmenbedingungen nicht erfüllt, erfüllen vor Piusbrüdern geschlossene Ehen die Formpflicht nicht, sie können also ohne größere Schwierigkeiten für nichtig erklärt werden.
Von Beginn an ungehorsam
Beide Ausnahmen werden oft ins Feld geführt, um die Situation der Piusbruderschaft unproblematischer darzustellen, als sie tatsächlich ist. Beide Maßnahmen sind aber tatsächlich vor allem ein pastorales Entgegenkommen für die Gläubigen, die die Sakramente der Versöhnung und der Ehe bei den Piusbrüdern empfangen wollen, um ihnen die Ungültigkeit zu ersparen. Gegenüber der Piusbruderschaft wurden die Maßnahmen zudem als ausgestreckte Hand verstanden, um sie zurück in die Gemeinschaft zu holen – ohne den bestehenden Bruch kleinzureden. Der damalige Glaubenspräfekt Gerhard Ludwig Müller schrieb dazu, dass es um eine pastorale Gesinnung geht, "die darauf abzielt, trotz der derzeit objektiv andauernden kirchenrechtlichen Illegitimität der Piusbruderschaft den Gläubigen in ihren Gewissensnöten entgegenzukommen".
Die Haltung der Kirche gegenüber der Piusbruderschaft ist seit ihren Anfangszeiten von einer großen Dialogbereitschaft geprägt, obwohl diese sich von Anfang an durch Ungehorsam auszeichnete. Lefebvre gründete die Gemeinschaft 1969 als diözesane "Pia unio" im Schweizer Bistum Lausanne, Genf und Freiburg, also als einen kirchlichen frommen Verein, den er aber ähnlich einer Ordensgemeinschaft führte. Solche Vereinigungen können keine eigenen Kleriker aufnehmen. Dennoch errichtete Lefebvre ein Priesterseminar in Écône. Schon 1971 weihte er ohne Erlaubnis Priester – die damit sofort suspendiert waren –, aber erst 1975 wurde die "Pia unio" durch den Diözesanbischof aufgehoben. Damit und bis heute gibt es keine kirchliche Körperschaft der Piusbruderschaft mehr. Ab 1976 war Lefebvre selbst dauerhaft suspendiert.
Erzbischof Marcel Lefebvre gründete die Piusbruderschaft – zuerst hatte sie einen zweifelhaften kirchenrechtlichen Status, am Ende gar keinen mehr.
Ihren Ungehorsam und die Weigerung, kirchliche Autoritäten zu akzeptieren, begründet die Piusbruderschaft konsequent mit einem Notstandsrecht: Der Zustand der Kirche rechtfertige das Handeln und das Bestehen der Gemeinschaft. Auch jetzt bemüht der Generalobere die Figur des Notstands: Ein "objektiver Zustand schwerer Not, in dem sich die Seelen befinden" mache die Weihen nötig. Dass alle Päpste seit Bestehen der Piusbruderschaft keinen solchen Notstand erkennen konnten, ficht die Gemeinschaft nicht an.
Diplomatisch nicht vom Schisma sprechen
Dennoch versuchte Rom durchgängig, Lefebvre und seine Gemeinschaft zurück zu holen und scheute kaum Mühen, einen konstruktiven Dialog zu führen. Schon die ersten Bischofsweihen 1988 folgten einem Dialogprozess, der seinerzeit vom damaligen Glaubenspräfekten Joseph Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI., geleitet wurde. Ein Dokument der Einigung war schon ausgearbeitet, als Lefebvre doch noch einen Rückzieher machte und vier Bischöfe weihte.
Grund für die Mühen des Dialogs dürfte nicht nur pastorale Gesinnung sein, sondern auch die Bischöfe in den Reihen der Gemeinschaft. Eine Abspaltung von der Kirche ohne Bischöfe stirbt auf lange Sicht sakramental aus; neue Priester können ohne Bischöfe nicht geweiht werden, ohne Priester gibt es weder Eucharistie noch Beichte. Sobald aber Bischöfe im Spiel sind, droht die dauerhafte Etablierung einer von Rom getrennten Gemeinschaft in apostolischer Sukzession.
Papst Johannes Paul II. (1978–2005) war dazu noch völlig klar: In seinem Schreiben "Ecclesia Dei" kurz nach den Weihen ordnet er das Vorgehen so ein: "Die Tat als solche war Ungehorsam gegenüber dem Römischen Papst in einer sehr ernsten und für die Einheit der Kirche höchst bedeutsamen Sache, wie es die Weihe von Bischöfen ist, mit der die apostolische Suksession sakramental weitergegeben wird. Darum stellt dieser Ungehorsam, der eine wirkliche Ablehnung des Römischen Primats in sich schließt, einen schismatischen Akt dar." Alle Sympathisanten der Piusbruderschaft warnte er, "dass die formale Zustimmung zu einem Schisma eine schwere Beleidigung Gottes ist und die Exkommunikation mit sich bringt, wie im Kirchenrecht festgesetzt ist".
Dialog-Strategie am Scheideweg
Dass in der Folge weniger klare Worte gefunden wurden – am deutlichsten war noch Kardinal Müller mit der Formulierung "kirchenrechtliche Illegitimität" – und eher von einem "irregulären Status" der Piusbruderschaft gesprochen wurde und wird, ist der Dialogwilligkeit geschuldet. Zu hart scheint das Wort "Schisma" zu sein, obwohl die objektiven Tatbestandsmerkmale recht offensichtlich gegeben sind angesichts der beständigen Weigerung, die Autorität von Papst und Bischöfen anzuerkennen. Außer bei den unrechtmäßig weihenden und geweihten Bischöfen wurde bei allen anderen Mitgliedern darauf verzichtet, die individuelle Verwirklichung eines Schismas festzustellen, die ebenso offensichtlich ist. (Das bedeutet nicht, dass jeder Piusbruder auch tatsächlich den Tatbestand verwirklicht haben muss. Im Einzelfall können subjektive Tatbestandsmerkmale wie die Zurechnungsfähigkeit fehlen.)
Als Präfekt der Glaubenskongregation und Präsident der Kommission "Ecclesia Dei" sprach Kardinal Gerhard Ludwig Müller von einer "objektiv andauernden kirchenrechtlichen Illegitimität der Piusbruderschaft".
Der mittlerweile verstorbene Münchener Kirchenrechtler Stephan Haering sieht in der kirchenoffiziellen Zurückhaltung mit der Bezeichnung "schismatisch" einen Fall der "Dissimulation", also einem "stillschweigenden, aber nicht billigenden Hinwegsehen der kirchlichen Autorität über die Verletzung des Rechts oder über bestehende Missstände, wenn ein Eingreifen unmöglich ist oder das Eingreifen die Situation sogar noch verschlimmern würde". Heißt: Wenn man die Piusbrüder offen schismatisch nennen würde, wäre es noch unwahrscheinlicher, dass man sie zurück in die Gemeinschaft holt.
Erfolg hatten die Dialogbemühungen in all den Jahren nicht. Die Exkommunikation Lefebvres führte zwar dazu, dass ein Teil seiner Gemeinschaft, die heutige Petrusbruderschaft, in die Gemeinschaft der Kirche zurückkehrte, und zwar auf Grundlage der Absprachen, die Lefebvre mit dem Vatikan getroffen und schließlich verworfen hatte. Die verbleibende Piusbruderschaft beharrt aber weiterhin auf ihren Positionen. Dabei geht es nicht allein um die Liturgie. Die Messe nach den Messbüchern von 1962 kann in Gemeinschaft mit der Kirche gefeiert werden, wenn auch unter Auflagen. Schwerer wiegt die grundsätzliche Ablehnung insbesondere der Lehre der Kirche zur Religions- und Gewissensfreiheit und zur Ökumene, die das Zweite Vatikanum in Abkehr von der Lehre der Päpste des 19. Jahrhunderts formuliert hat. "Was das Konzil ausgemacht hat, was das Rückgrat des Konzils ist, das eigentliche Konzil, das ist das Konzil der neuen Messe, das ist das Konzil der Ökumene, das ist das Konzil der Menschenwürde, das ist das Konzil der Religionsfreiheit", führte der Generalobere der Piusbrüder 2022 aus, und weiter: "Man muss ehrlich sein, dieses tatsächliche Konzil muss verworfen werden."
Mit der Ankündigung von weiteren Bischofsweihen wird der römische Dialogkurs nun erneut auf die Probe gestellt. Vatikansprecher Bruni hat anlässlich der Ankündigung eine große diplomatische Zurückhaltung an den Tag gelegt. Dabei kann es kaum bleiben, wenn die Piusbruderschaft ihren Bestand nicht durch eine Rückkehr zur Kirche, sondern durch neue schismatische Akte gewährleisten will. Deutlich hat es der nicht eben für liberale Positionen bekannten Churer Weihbischof Marian Eleganti in seiner Reaktion auf die Ankündigung auf den Punkt gebracht: "Nun gehen sie wieder ins Schisma!"