Französische Bischofskonferenz: Sterbehilfe bricht mit Tradition

Die Französische Bischofskonferenz hat sich schockiert über die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und des assistierten Suizids geäußert. "Der 15. Juli 2026 markiert einen gravierenden Bruch in der Geschichte unseres Landes", kritisiert die Bischofskonferenz in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung den Beschluss der französischen Nationalversammlung. Diese hatte zuvor mit 291 Ja- zu 241 Nein-Stimmen nach jahrelangen Debatten die Legalisierung der Sterbehilfe beschlossen. "Mit der Entscheidung, Sterbehilfe und assistierten Suizid zu legalisieren, haben Abgeordnete die Möglichkeit, den Tod herbeizuführen, im französischen Recht verankert. Diese Entscheidung bricht mit der langen Tradition der Fürsorge", so die Bischöfe.
Zwar seien die Auswirkungen noch nicht messbar, dennoch zeichneten sich bereits erste Tendenzen ab. Das neue Gesetz ändere zum Beispiel die Beziehung zu Verletzlichkeit, Alter, Behinderung oder Krankheit als auch das Vertrauensverhältnis zwischen Generationen und Pflegekräften zu den Patienten. "Die Ärmsten laufen Gefahr, als erste den Preis zu zahlen: Da sie ihren Kindern oder Enkelkindern nicht zur Last fallen wollen, könnten sich ältere Menschen in prekären Lebensverhältnissen dazu gedrängt fühlen, ihr Leben zu beenden", so die Bischofskonferenz. In ihrem Schreiben wenden sie sich auch gegen den französischen Präsidenten Emmanuel Macron, der mit der Legalisierung eines seiner wichtigsten Wahlversprechen einlöst. "Der Präsident der Republik hatte eine ruhige, aufgeklärte und respektvolle Debatte angekündigt, aber es ist klar, dass die politischen, ideologischen und wahrscheinlich sogar wirtschaftlichen Interessen, die durch irreführende Worte getarnt wurden, dieses Bestreben zunichte gemacht haben."
Papst Leo XIV. soll Macron mehrfach angerufen haben
Auch der Bischof von Nanterre, Matthieu Rougé, protestierte gegen die Entscheidung. "Unser Land untergräbt mit diesem Gesetz die Grundpfeiler seines gesellschaftlichen Zusammenhalts und seiner Vorstellung von Brüderlichkeit ernsthaft", erklärt er am Mittwoch in der Zeitung "La Croix". Sogar Papst Leo XIV. soll mehrfach telefonisch bei Präsident Macron interveniert haben, um das Gesetzesvorhaben zu verlangsamen und die Nachahmung anderer Länder zu verhindern. Bischof Marc Aillet von Bayonne drohte vor der Abstimmung damit, dass katholische Mitglieder der Nationalversammlung, die für das Gesetz stimmen, von der Kommunion ausgeschlossen werden sollen.
Das Gesetz in Frankreich umfasst sowohl die von einem Arzt oder einer Pflegekraft durchgeführten aktive Sterbehilfe als auch den assistierten Suizid, bei dem der Patient selbst eine tödliche Substanz einnimmt, sofern bestimmte Bedingungen wie Volljährigkeit und das Leiden an einer unheilbaren und schweren Krankheit gegeben sind. Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen und neurodegenerativen Störungen wie Alzheimer sollen ausgenommen sein. Frankreich ist nicht das erste europäische Land, dass Sterbehilfe erlaubt. In Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Spanien ist die Sterbehilfe ebenfalls legal. (ayo)