Die in Erfurt lehrende Kirchenrechtlerin Myriam Wijlens hat Diözesanbischöfe und Bischofskonferenzen aufgefordert, das Abschlussdokument der Weltsynode umzusetzen. "Man muss nicht auf Rom warten", sagte Wijlens am Mittwoch beim internationalen Symposium "Shaping Synodality in Europe" im oberösterreichischen Puchberg bei Wels. Die Konsultorin des vatikanischen Generalsekretariats der Bischofssynode erklärte, es gelte im Rahmen der Umsetzung die eröffneten Spielräume zu gestalten.
So seien die Bischofskonferenzen und die Diözesanbischöfe aufgefordert, wirksame Formen und Verfahren der Rechenschaftspflicht und Bewertung zu entwickeln, sagte die Kirchenrechtlerin. Sie hätten auch die Aufgabe, "synodal zu handeln und dabei die Gläubigen – auch die Frauen – einzubeziehen". Dabei gelte es, "das kanonische Recht sowie den jeweiligen Kontext zu beachten, einschließlich der zivilrechtlichen Anforderungen, der berechtigten Erwartungen der Gesellschaft und der Verfügbarkeit von Fachleuten auf diesem Gebiet".
Aktive Teilhabe von Laien stärken
"Während der gesamten Synode von 2021 bis 2024 und aus aller Welt heraus war das Thema, das am eindringlichsten zur Sprache kam, die aktive Teilhabe aller Getauften", betonte die Kirchenrechtsexpertin. Ein wichtiger Aspekt dabei sei die Mitwirkung der Laien an der Leitung in der Kirche. Ein Blick auf die Entwicklungen beim kirchlichen Eherecht zeige, dass in diesem Bereich die Ausübung von Leitungsgewalt durch Laien deutlich zugenommen habe. So sei im Jahr 1970 noch geregelt gewesen, dass die Entscheidungsbefugnis im kirchlichen Eheverfahren bei einem Kollegium, bestehend aus drei Priestern, lag. Seit 2015 könne das Gremium, das über die Nichtigkeit einer Ehe entscheide, auch aus zwei Frauen und einem Diakon, der verheiratet sein kann, bestehen.
Eine weitere bedeutende Entwicklung habe sich im Jahr 2021 ereignet, als Papst Franziskus das Privileg von Kardinälen, Bischöfen und Apostolischen Nuntien abgeschafft habe, in Verfahren vor den Gerichten des Vatikan ausschließlich vom Papst angehört zu werden. Der Papst erlaubte Laien, in diesen Verfahren als Richter zu fungieren. Eine deutliche Zunahme der Beteiligung von Laien an der Leitung der Kirche habe schließlich die Kurienreform durch Papst Franziskus gebracht. Seither ist es möglich, dass Laien Führungsämter in der Römischen Kurie bekleiden können, betonte Wijlens.
Es sei äußerst wichtig, zu erkennen, dass sich nicht das Gesetz geändert habe, sondern dessen Anwendung: "Es wurde anerkannt, dass das bereits existierende Amt einem Laien anvertraut werden konnte." Dies habe Auswirkungen darauf, wie man die Mitwirkung von Laien – und somit auch von Frauen – in Zukunft weiter ausgestalten könne. Mehr als bisher sollte man sich daher fragen, "ob bestehende Ämter auf Diözesanebene die Ausübung der Weihegewalt überhaupt erfordern. Wenn nicht, können wir diese dann Laien übertragen?", so Wijlens. (KNA)