Jan-Heiner Tück erwartet eine Genehmigung der Satzung der in Deutschland geplanten Synodalkonferenz aus dem Vatikan – unter bestimmten Auflagen. "Das wäre mehr als ein diplomatischer Kompromiss, ja fast eine synodale Abstimmung zwischen dem deutschen und dem weltkirchlichen Synodalprojekt", schreibt der Wiener Theologe am Freitag in einem Gastbeitrag im theologischen Portal "communio.de". Trotz theologischer Bedenken sei eine Ablehnung der Satzung, die in Rom zur Genehmigung vorliegt, aus seiner Sicht nicht zu erwarten: "Ein vollständiges Veto aus Rom würde in Deutschland als Niederlage des gesamten Synodalen Weges verstanden. Es könnte jene Kräfte stärken, die Rom ohnehin mangelnde Bereitschaft zur Reform vorwerfen. Für Papst Leo XIV., der in Sorge um die Einheit der Kirche Spannungen einhegen muss, wäre dies politisch und pastoral ungünstig", schreibt Tück.
Er spekuliert, der Heilige Stuhl könne als für beide Seiten "gesichtswahrenden Kompromiss" die Einrichtung der Synodalkonferenz anerkennen. Zugleich werde er aber auf Änderungen jener Bestimmungen drängen, bei denen die Kompetenzen des neuen Gremiums mit der sakramental begründeten Leitungsverantwortung der Bischöfe ins Gehege geraten. Entscheidend sei die Frage, wie sich die Beteiligung der Gläubigen stärken lasse, ohne der Kirche eine andere Verfassung zu geben. Tück empfiehlt eine Differenzierung zwischen drei Schritten: "Der erste Schritt verlangt, dass die Stimme der Gläubigen konsultiert wird. Der zweite beschreibt einen Prozess gemeinsamer Unterscheidung. Der dritte Schritt schließlich stellt die Frage nach Kompetenz und Letztverantwortung." Er betont: "Diese Ebenen dürfen nicht verwischt werden."
Fünf Änderungsanforderungen
Konkret sieht Tück fünf Änderungsanforderungen, die Rom formulieren könnte: erstens eine präzisere Unterscheidung von Beratung, synodaler Beschlussfassung und rechtlich verantworteter Entscheidung. Gemeinsame Beschlüsse könnten gefasst werden, würden aber nicht die Letztverantwortung der zuständigen kirchlichen Autorität verdrängen. Zweitens könnte es für bestimmte Sachbereiche eine ausdrückliche Zustimmung der Bischöfe geben müssen. Drittens wäre das Verhältnis von Beschluss und Umsetzung genauer zu fassen, so dass Evaluation keine institutionalisierte Kontrolle bischöflicher Amtsführung bedeuten würde. Viertens könnten die Finanzkompetenzen rechtlich genauer bestimmt werden: Hier müsste laut Tück klar sein, wer Träger des Vermögens ist, wer darüber verfügen darf und wer die rechtliche Verantwortung trägt.
Fünftens betont der Theologe, das Verhältnis der Synodalkonferenz zur Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und zu den einzelnen Diözesanbischöfen müsse eindeutig bestimmt werden. Und zwar so, dass die Konferenz nicht den Anschein einer nationalen Kirchenleitung erwecke: "Eine synodale Erneuerung der Kirche wäre etwas anderes als die Etablierung einer zweiten, von der sakramentalen Verfassung abgelösten Entscheidungsebene."
Als nächste Etappe im Reformdialog zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland war die erste Sitzung der neu einzurichtenden Synodalkonferenz ursprünglich für November geplant gewesen. Weil die angefragte und notwendige Zustimmung für die Satzung des Gremiums aus dem Vatikan bisher aussteht, wurde der Termin auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Synodalkonferenz soll in gemeinsamer Trägerschaft der Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) eingerichtet werden. Laut Satzung gehören ihr die 27 Ortsbischöfe, 27 ZdK-Vertreter sowie 27 weitere Katholikinnen und Katholiken an. (KNA)