Ein Münchner Kirchenrechtler will die Kirchensteuer reformieren

Mehr Mitbestimmung bei den Abgaben

Veröffentlicht am 25.11.2015 um 14:00 Uhr – Von Christoph Renzikowski (KNA) – Lesedauer: 
Kirchensteuern

München ‐ Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering möchte die Kirchensteuerpraxis in Deutschland modifizieren. Der Benediktinerpater ist überzeugt, dass durch seinen Vorschlag Kirchenaustritte verhindert werden könnten, wie er im Interview erläutert.

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Frage: Herr Professor Haering, was bezwecken Sie mit Ihrem Reformvorschlag?

Haering: Die Kirchensteuer macht die katholische Kirche in Deutschland in ihrem öffentlichen Erscheinungsbild dem Staat sehr ähnlich. Diese Ähnlichkeit möchte ich etwas abmildern und die Eigenart der Kirche stärker zur Geltung bringen. Zugleich ist die deutsche Praxis recht weit weg von dem, wie sich die Kirche weltweit die finanzielle Unterstützung durch ihre Mitglieder vorstellt.

Frage: Wie sieht Ihre Idee praktisch aus?

Haering: Die Gläubigen sollen einen gewissen Einfluss darauf nehmen können, wer von ihren Gaben profitiert. Dabei wird das Kirchensteuersystem als Ganzes nicht infrage gestellt.

Bild: ©KNA

Pater Stephan Haering ist Professor für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Frage: Wie soll das funktionieren?

Haering: Zunächst bliebe alles wie gehabt. Der Arbeitgeber führt die Kirchensteuer an das Wohnortbistum seiner Angestellten ab. Diese hätten dann aber nachträglich die Möglichkeit, sich ihre an andere öffentliche juristische Personen der Kirche, also Pfarreien, Bischofskonferenzen, Ordensgemeinschaften oder Vereine geleisteten Zuwendungen rückerstatten zu lassen, ähnlich wie beim Lohnsteuerjahresausgleich.

Frage: Und dadurch könnten Kirchenaustritte verhindert werden?

Haering: Einige wohl schon. Bisher geht die Kirchensteuer pauschal an die Bistümer. Ein Gläubiger, der mit dem Gebaren einer Diözese unzufrieden ist - außerhalb Bayerns haben wir damit ja in den letzten Jahren Erfahrungen gemacht - und seine Mittel dort deshalb nicht mehr gut aufgehoben sieht, hat bisher keine andere Möglichkeit des Geldentzugs als den Kirchenaustritt. Nach meinem Vorschlag könnte er auf andere kirchliche Rechtsträger ausweichen, die er mehr schätzt. Wenn er Papst Franziskus toll findet, könnte er seinen Beitrag dem Apostolischen Stuhl zuwenden.

Frage: Sie schreiben, dass mit dem neuen Modell manch absurder Praxis vorgebeugt werde, welcher denn?

Haering: Mir ist ein besonderer Fall bekannt: Ein engagierter Katholik ist mit Billigung seines Pfarrers vor der staatlichen Behörde aus der Kirche ausgetreten. Damit konnte er eine erhebliche Kirchensteuerschuld vermeiden, die wegen einer anstehenden großen Veräußerung angefallen wäre. Was er dadurch gespart hat, ließ er in erheblichem Umfang seiner Pfarrei zukommen, wo gerade ein großes Projekt im Gange war.

Themenseite: Kirchensteuer

Mitglieder der Kirche, die in Deutschland lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind zahlen Kirchensteuer. Damit tragen und unterstützen sie die Arbeit der Kirche.

Frage: Vor dem Münchner Oberlandesgericht wird derzeit ein prominenter Kirchensteuerfall verhandelt, der des Ex-Bayern-Profis Luca Toni. Wäre der Fußballer nach Ihrem Modell aus dem Schneider, wenn er seinen Kirchenbeitrag an seinen italienischen Heimatpfarrer entrichtet hätte statt an ein deutsches Kirchensteueramt?

Haering: Das wäre er in der Tat.

Frage: Wer würde von Ihrer Reform am stärksten profitieren?

Haering: Wahrscheinlich die Pfarreien, denn das ist der primäre kirchliche Erfahrungsort für die meisten Gläubigen. Nach mehreren Erhebungen ist die Zufriedenheit mit dieser kirchlichen Einheit vergleichsweise groß, jedenfalls weitaus größer als mit der Kirche insgesamt.

Frage: Wie finden Bischöfe und diözesane Finanzdirektoren Ihre Idee?

Haering: Das weiß ich nicht, ich habe noch mit keinem von ihnen darüber gesprochen. Vermutlich wird sich die Begeisterung in Grenzen halten, wenn absehbar ist, dass die eigenen Einnahmen geringer werden. Auf der anderen Seite hätte man dann nicht mehr für alle Dinge die Verantwortung. Wenn man Geld als Macht- und Steuerungsmittel sieht, bedeutet das Modell eine Schwächung für die Bistümer. Wobei man nicht vergessen darf, dass die Kirchensteuer erst nach dem Zweiten Weltkrieg vom Ortskirchensystem auf das Diözesansystem umgestellt wurde. Die jetzige Regelung ist also noch gar nicht so alt.

Frage: Mehr Wahlfreiheit unter den Empfängern der Kirchensteuer würde automatisch zu mehr Wettbewerb führen. Blieben da nicht unpopuläre, aber notwendige kirchliche Einrichtungen auf der Strecke?

Haering: Diese Gefahr besteht zweifellos. Andererseits wird dann vielleicht nicht mehr so viel Geld ausgegeben für Dinge, die gerade in Mode sind. Man müsste jedenfalls Mechanismen entwickeln, die eine solche Gefahr abmildern. Einen innerkirchlichen Finanzausgleich gibt es ja jetzt schon. Dieses Instrument müsste weiterentwickelt werden, um schädliche Effekte zu vermeiden.

Von Christoph Renzikowski (KNA)