Bistum Hildesheim weist Vorwürfe zurück
Bongartz warf der Autorin der Sendung vor, die chronologischen Abläufe falsch dargestellt zu haben. Laut Weihbischof hatten die Erziehungsberechtigten im Namen eines Mädchens erst im November 2010 eindeutige Missbrauchs-Vorwürfe erhoben.
Daraufhin habe das Bistum "unmittelbar die Missbrauchsanzeige zur Ermittlung an die Staatsanwaltschaft abgegeben". Ein Gespräch wenige Monate zuvor im März 2010 in Begleitung einer Lehrerin der 14-Jährigen habe keine eindeutigen Hinweise auf sexuellen Missbrauch ergeben.
Bongartz: Chronologie der Ereignisse lag WDR vor
Nach Darstellung des WDR meldete die Betroffene bereits im März 2010 die Tat dem Bistum. Auf Drängen der Erziehungsberechtigten habe die Diözese Hildesheim aber erst rund zehn Monate später die Berliner Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Dort war die mutmaßliche Tat erfolgt.
Laut Bongartz lag die Chronologie der Ereignisse der zuständigen Redakteurin der WDR-Reportage vor. "Uns ist es unverständlich, wie auf dieser Grundlage derartige Vorwürfe erhoben werden können", sagte der Weihbischof, der damals Missbrauchsbeauftragter des Bistums war. "Für mich sind bei einer solchen Transparenz des Verfahrens die erhobenen Vorwürfe nicht nachvollziehbar."
Zugleich sagte der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle, er würde es begrüßen, wenn die Staatsanwaltschaft angesichts der jüngsten Entwicklungen die Ermittlungen wieder aufnehmen würde. Den Fernseh-Beitrag verurteilte er als "kampagnenhaft" und nannte den vom WDR erhobenen Vorwurf der Vertuschung "ungeheuerlich".
Bongartz: Die Kirche hat nicht im Geheimen ermittelt
In dem WDR-Beitrag räumt der frühere Jesuit Peter R. ein, im Jahr 2006 in seiner Berliner Wohnung ein ihm bekanntes elfjähriges Mädchen aus Hildesheim sexuell bedrängt zu haben. 2011 stellte die Berliner Justiz die Ermittlungen gegen die Zahlung einer Geldauflage von R. ein. Ihr war nach eigenen Angaben nicht bekannt, dass R. im Januar 2010 als einer der Haupttäter im Missbrauchsskandal des Berliner Jesuitengymnasiums Canisius-Kolleg gilt.
Bongartz verteidigte auch das Vorgehen des Berliner Kirchengerichts, das Peter R. im Januar 2014 zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt hatte. Das kirchenrechtliche Strafverfahren sei "als zusätzliche disziplinarische Maßnahme zu verstehen, sagt der Weihbischof. "Die Kirche hat nicht im Geheimen ermittelt."
Der "Eckige Tisch", eine Initiative von Missbrauchsopfern, nannte die Verteidigung des Bistums "nicht überzeugend", erklärte der Sprecher der Gruppe, Matthias Katsch. So sei die Behauptung nicht plausibel, dass Bongartz die Brisanz des Missbrauchsvorwurfs vier Wochen nach Bekanntwerden der Vorgänge am Berliner Canisius-Kolleg nicht erkannt habe. (gho/KNA)
02.12.2015, 09.45 Uhr: ergänzt um weitere Details und die Stellungsnahme des "Eckigen Tischs"