Bischofskonferenz verweist auf grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Religionsgemeinschaften

Bischöfe weisen Appell von Maas zum Arbeitsrecht zurück

Veröffentlicht am 07.12.2015 um 09:41 Uhr – Lesedauer: 
Arbeitsrecht

Osnabrück ‐ Über das Arbeitsrecht der katholischen Kirche gibt es neue Diskussionen. Anlass ist ein Appell von Bundesjustizminister Heiko Maas, dieses Arbeitsrecht umfassender als bisher zu liberalisieren. Die Bischofskonferenz reagierte zurückhaltend.

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"Dies geschah in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", sagte Kopp und betonte: "Mitglieder der Bundesregierung stehen in der Pflicht, die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Religionsgemeinschaften nicht in Frage zu stellen. Überlegungen, welche neuen Ansätze ein zukunftsweisendes kirchliches Arbeitsrecht verlangt, werden wir selbstbestimmt anstellen."

Maas hatte in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gesagt: "Eine Änderung der Praxis der katholischen Kirche, Wiederverheirateten und Homosexuellen zu kündigen, ist absolut überfällig". Die im Frühjahr von den Diözesen beschlossene Neufassung der Regelungen reicht dem Justizminister nicht aus. So sieht die novellierte "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" die Kündigung bei der erneuten Heirat nach einer Scheidung unter bestimmten Umständen weiterhin vor und unterscheidet zudem zwischen katholischen und nicht-katholischen Beschäftigten.

Auch der neue Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, wies Forderungen nach einer Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts zurück. Die im Frühjahr beschlossene Neufassung der Regelungen reiche ihm vorerst aus. "Es hat sich bereits sehr viel geändert", sagte der ZdK-Präsident. Die Mitarbeitervertretungen seien durchschlagskräftiger als manche große Gewerkschaft. Die vermeintliche Praxis der katholischen Kirche, wonach Wiederverheirateten und Homosexuellen gekündigt werde, bezeichnete er als "Gerüchte".(stz)

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