Wie sich die Regeln zur Fastenzeit über die Jahrhunderte wandelten

Mehr Hunger nach Gott

Veröffentlicht am 17.02.2016 um 00:01 Uhr – Von Janina Mogendorf – Lesedauer: 
Fastenzeit

Bonn ‐ Katholisch.de gibt einen Überblick über die Regeln zur Fastenzeit und über kreative Methoden, die Gebote zu umgehen.

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Bis ins späte Mittelalter hinein sah das ganz anders aus. Die kirchlichen Regeln waren streng und die Fastenzeiten lang. Zur vorösterlichen Bußzeit gesellte sich die adventliche Fastenzeit. Sie erstreckte sich in der Alten Kirche vom Martinstag am 11. November bis zum Fest der Erscheinung des Herrn - dem damaligen Weihnachtsfest - am 6. Januar. Im Mittelalter dauerte die vorweihnachtliche Fastenzeit immerhin noch vierzig Tage. Seit dem 11. Jahrhundert waren die Sonntage als Tage der Auferstehung vom Fasten ausgenommen.

Mit dem Wechsel der Jahreszeiten fasteten die Menschen auch an den Quatembertagen, also jeweils am ersten Mittwoch im März, Juni, September und Dezember. Vor großen Feiertagen stand das Vigilfasten an. Dazu gab es jede Menge Abstinenzregeln rund ums Jahr. So kam man im Mittelalter auf etwa 150 Tage im Jahr, an denen die Menschen zumindest kein Fleisch essen durften. Fleisch im weitesten Sinne, denn auch Milchprodukte und Eier standen auf der roten Liste. Erlaubt waren dagegen Brot, Obst, Gemüse und Fisch.

Fisch oder Fleisch?

Zum Schmunzeln sind die überlieferten Finessen, mit denen zum Beispiel Ordensleute die Abstinenzregeln umgangen haben sollen. So gab es über die Jahrhunderte hinweg zahlreiche Versuche, verschiedene Tiere als Fisch oder Gemüse zu verkaufen. Darunter Biber, Dachse und Otter, außerdem Ringelgänse, die - rein vegetarisch - aus Algen und Holz gemacht seien. Auch andere Formen kulinarischer Kreativität fanden ihren Ausdruck: So brachte man etwa Rehbraten in Fischform auf die Teller.

Maultaschen.
Bild: ©A_Lein/Fotolia.com

Unter einer Schicht Teig lässt sich gut ein Stück Fleisch verstecken: Maultaschen sind auch als "Herrgottsbescheißerle" bekannt.

Viele Fastengerichte aus dieser Zeit sind heute noch populär. So gehen Maultaschen auf eine Trickserei des schwäbischen Klosters Maulbronn zurück. Die Mönche kamen im Dreißigjährigen Krieg zu einem großen Stück Fleisch. Sie schnitten es in kleine Stückchen und verbargen es in Teigtaschen, die heute noch als "Herrgottsbescheißerle" bekannt sind. Auch der Christstollen fand seinen Anfang als karges Fastengebäck aus Mehl, Hefe, Öl und Wasser.

Auch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts galten noch exakte Regeln, wie sich in der Fastenordnung für die Bistümer des Deutschen Reiches 1930 nachlesen lässt. Zwar wurde das Adventsfasten seit 1917 nicht mehr gefordert, die Fastenzeit vor Ostern gestaltete sich jedoch streng.

Kein Tanzvergnügen in der Fastenzeit

Katholiken zwischen 22 und 59 Jahren durften an den 40 Fastentagen eine Hauptmahlzeit am Tag und zwei kleine Stärkungen am Morgen und am Abend zu sich nehmen. An den Fast- und Abstinenztagen (alle Freitage, Aschermittwoch und Karsamstag bis 12 Uhr) hatten diese fleischlos zu sein. Daran hielten sich auch Kinder ab dem sechsten Lebensjahr. Außerdem gab es in der Fastenzeit ebenso wie im Advent keine öffentlichen Feste, feierlichen Hochzeiten und Tanzvergnügen.

Linktipp: 40 Tage ohne

Die Fastenzeit bezeichnet die österliche Bußzeit, die 40 Tage dauernde Vorbereitung auf Ostern. Sie beginnt mit dem Aschermittwoch und endet mit der Osternacht. Die Gläubigen sollen in der Fastenzeit auf Dinge verzichten. Eine Hungerkur muss aber nicht zwingend sein.

Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) existierte noch eine ganze Reihe an Fastentagen. So hielt die Kirche noch an den Quatembertagen und am Vigilfasten vor Hochfesten wie Weihnachten und Pfingsten fest. Freitags wurde im Gedenken an den Todestag Jesu Fisch statt Fleisch serviert. Tierische Produkte wie Eier, Milch und Schmalz waren allerdings erlaubt. Sogar Fleischbrühe durfte außer am Karfreitag auf dem Speiseplan stehen. Fiel ein Feiertag auf einen Fast- oder Abstinenztag, war die Beschränkung aufgehoben.

Mit dem "Butterpfennig" vom Fasten freikaufen

Mit dem zweiten Vatikanum hat sich vieles gelockert. Zwei Fast- und Abstinenztage sind geblieben. An Aschermittwoch und Karfreitag sind erwachsene Katholiken bis zum 60. Lebensjahr angehalten, nur eine volle Mahlzeit ohne Fleisch zu sich zu nehmen.  Auch Jugendliche ab 15 sollten auf Fleisch verzichten, brauchen aber nicht zu fasten.

Während bereits im Mittelalter Kranke, Schwangere, Ammen, Kleinkinder und alte Menschen vom Fasten ausgenommen waren, sind es heute auch Reisende, Menschen, die in Armut leben und verschiedene Berufsgruppen, wie Schwerstarbeiter, Wirte oder Busfahrer. In früheren Zeiten konnten sich Personen, Klostergemeinschaften oder Gemeinden mit dem "Butterpfennig" vom Fasten freikaufen.

Das Zweite Vatikanische Konzil im Petersdom.
Bild: ©KNA

Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil haben sich die Fastenregeln gelockert.

Wie genau das Fasten auszusehen hat, schreibt die Kirche darüber hinaus nicht mehr vor, sondern setzt - abgesehen von einigen ausgesprochenen Empfehlungen - weitgehend auf die Eigenverantwortung der Gläubigen. Diese legen die Fastenregeln heute meist so aus, dass sie auf Bequemlichkeiten und liebgewonnene Gewohnheiten verzichten. Nicht nur die Ernährung, sondern auch das Handeln soll sich in der Fastenzeit ändern. Früher wie heute geht es dabei um eine stärkere Bindung zur Religion.

"Wer weniger isst, hat mehr Hunger nach Gott"

"Das ist ein wichtiger Aspekt, den man den Gläubigen vermitteln sollte. Wer verzichtet, schafft Raum, um etwas Anderes in den Mittelpunkt zu stellen", sagt der Augsburger Theologe Peter Düren. "Wer weniger isst, hat mehr Hunger nach Gott. Wer auf die Berieselung durch Fernsehen und Internet verzichtet, kommt in die Stille. Und wer kein Geld fürs Vergnügen ausgibt, hat mehr Almosen zu geben." Es gehe weniger um den Verzicht an sich, sondern darum, freier zu werden für Gott und den Nächsten.

Sich dem Gebet widmen, beichten, an Gottesdiensten und Andachten teilnehmen, auch das gehört zur Fastenzeit. Zusammen mit dem individuellen Opfer ist dies Zeichen der Buße und Umkehr in der Bußzeit. Dazu ist jeder Christ aufgerufen: "Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um, und glaubt an das Evangelium!" (Mk 1,15)

Von Janina Mogendorf