Kirchenhistoriker erläutert Herkunft der Kirchensteuer

"Von Storchs Aussagen falsch"

Veröffentlicht am 18.05.2016 um 15:26 Uhr – Lesedauer: 
Finanzen

Bonn ‐ Kirchenhistoriker Christoph Kösters weist die Aussagen von AfD-Politikerin Beatrix von Storch zur Kirchensteuer zurück. Die Steuer habe nichts mit dem Reichskonkordat zu tun, sagt er.

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Der Historiker Christoph Kösters von der kirchennahen Kommission für Zeitgeschichte in Bonn bezeichnete die Aussagen der AfD-Politikerin auf Anfrage als schlicht falsch. Die Kirchensteuer beider christlichen Religionsgemeinschaften beruhe gerade nicht auf dem zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl im Juli 1933 geschlossenen Konkordat, sondern sei vielmehr bereits in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verankert gewesen. Zwar sei dieses Recht im Reichskonkordat noch einmal bestätigt worden. Ab 1941 hätten die Nazis jedoch begonnen, den staatlichen Kirchensteuereinzug auszuhöhlen. "Es war gerade diese Erfahrung, die die Verfassungsväter und -mütter veranlasste, die Weimarer Kirchenbestimmungen in das Bonner Grundgesetz zu übernehmen", so Kösters. (KNA)

Hintergrund: Das Staat-Kirche-Verhältnis in Deutschland

In ihrem Video-Statement erzeugt Beatrix von Storch den Eindruck, dass das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Deutschland allein auf dem Reichskonkordat von 1933 beruhen würde. Zahlreiche Aspekte werden jedoch durch andere, auch verfassungsrechtliche Normen bestimmt. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) bietet auf ihrer Seite umfangreiche Informationen zum Staat-Kirche-Verhältnis.