Papst laisiert verurteilten Aachener Priester
Der 57-Jährige war im Februar 2015 vom Landgericht Krefeld wegen sexuellen Missbrauchs zweier Jungen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Durch die Entlassung aus dem Klerikerstand verliert K. alle Rechte und Pflichten eines Priesters, so das Bistum. Zugleich ende die Fürsorge- und Versorgungsverpflichtung, die der Bischof mit dem Tag der Priesterweihe für einen Priester übernimmt. Laut Bistum Aachen hat die Diözese bereits mit der rechtskräftigen Verurteilung im Mai 2015 die Zahlungen an K. eingestellt. Zuletzt habe es sich nur noch um eine Art Grundsicherung in dreistelliger Höhe gehandelt.
Der Ständige Vertreter des Aachener Diözesanadministrators, Andreas Frick, begrüßte, dass der kirchenrechtliche Prozess verhältnismäßig schnell abgeschlossen worden sei. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung im Strafprozess hatte das Bistum Aachen die Unterlagen im Spätherbst 2015 an die Glaubenskongregation weitergeleitet.
Missbrauchsverfahren in Südafrika wurde eingestellt
Das Landgericht Krefeld hatte K. wegen 25 Missbrauchstaten aus den Jahren 2001 bis 2007 gegen zwei damals 11- bis 15-jährige Brüder verurteilt. Der Fall erregte bundesweite Aufmerksamkeit. Ein 2010 begonnenes Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe in Südafrika, wo K. ab 2007 Auslandsseelsorger war, wurde im Sommer 2014 eingestellt. K. hatte nach Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe Selbstanzeige erstattet und die Taten eingeräumt. Daraufhin wurde er vom damaligen Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff vom Priesteramt suspendiert. (KNA)