Giffey wirbt für Kompromiss beim Werbeverbot für Abtreibungen
Im Streit um das in Paragraf 219a geregelte Werbeverbot für Abtreibungen wirbt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) für eine Kompromisslösung. Ein entsprechender Vorschlag ihrer Partei sehe mehr Informationen, Unterstützung und Beratung für Frauen vor, sagte Giffey im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks. Zugleich wolle man eine "Entkriminalisierung der Ärzte" erreichen.
Auf die Frage, ob die SPD nicht schon längst unter Aufhebung des Fraktionszwangs zusammen mit Grünen und FDP eine Abschaffung des Werbeverbots hätte durchbringen können, sagte die Ministerin, es müsse zu einem Kompromiss innerhalb der großen Koalition kommen: "Die einen wollen die Komplettabschaffung, die anderen wollen gar nichts machen. Wenn wir in einer Koalition sind, dann ist klar, dass wir einen Weg finden müssen, der dazwischen liegt." Selbst wenn Paragraf 219a komplett abgeschafft würde, so Giffey weiter, wäre die Strafbarkeit immer noch im Standesrecht der Ärzte verankert. Daher müsse man zu einer umfassenden Lösung kommen.
Das Landgericht Gießen hatte vor kurzem die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen bestätigt. Sie hatte auf ihrer Homepage darauf hingewiesen, auch Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Bei einer Bundestagsdebatte am Donnerstagabend waren Union und SPD weiter uneins über das weitere Vorgehen.
Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, dass Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. FDP, Grüne und Linke haben Vorschläge vorgelegt, um Paragraf 219a zu ändern oder zu streichen. Das Bundesjustizministerium soll einen eigenen Vorschlag vorlegen. Viele SPD-Abgeordnete sind gegen ein Werbeverbot, Union und Kirchen sind dafür.
Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem oft die Rede ist, gibt es aus Sicht der katholischen Kirche nicht. Der Paragraf verbiete nur die öffentliche Information durch jene, die selbst mit Abtreibungen Geld verdienen. Informationen durch neutrale Organisationen, im persönlichen Gespräch mit dem Arzt und in Konfliktberatungsstellen seien hingegen nicht verboten. Eine Änderung sei daher nicht nötig und zudem verfassungsrechtlich bedenklich. (KNA)