Christof Haverkamp zum Tanzverbot an Karfreitag

Karfreitag bitte ohne Party

Veröffentlicht am 13.04.2017 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Standpunkt

Bonn ‐ Christof Haverkamp zum Tanzverbot an Karfreitag

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Kurz vor Ostern über das Tanzverbot an Karfreitag zu nörgeln, wird offenbar zur Tradition, etwa in Großstädten wie Berlin, München und Hannover. Und wahrscheinlich wird diese Regelung in Deutschland künftig immer häufiger durch Ausnahmeregeln durchbrochen, weil die religiöse Vielfalt und die Zahl der Konfessionslosen wachsen. Auch manche Politiker kleinerer Parteien wollen die Passionszeit und das Gedenken an das Leiden und den Tod Jesu Christi aus dem öffentlichen Bewusstsein der Gesellschaft verdrängen. Ein kultureller Gewinn wäre das jedoch nicht - im Gegenteil.

Es stellt sich die Frage, ob der Staat Stille verordnen darf für einen der höchsten kirchlichen Feiertage – eine Frage, die sich klar beantworten lässt: Ja, das darf der Staat. An einem einzigen von 365 Tagen im Jahr sind eine Auszeit und der Verzicht auf öffentliche, laute Partys zumutbar, selbst einer Spaßgesellschaft. So viel Toleranz muss grundsätzlich sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr ausdrücklich festgestellt, auch wenn es das Tanzverbot ein wenig gelockert hat.

Hartnäckig halten sich Bestrebungen, den Karfreitag inhaltlich zu entkernen. Das wollen jene, die diesen Tag der Besinnung und Ruhe für nicht mehr zeitgemäß halten. Doch wer so denkt, sollte dafür eintreten, diesen Tag gleich komplett als gesetzlichen Feiertag abzuschaffen und ihn wie den Buß- und Bettag in einen normalen Arbeitstag zu verwandeln. Das wäre nur konsequent. Allerdings findet erfreulicherweise immerhin jeder zweite Deutsche das Tanzverbot an Karfreitag einer Umfrage zufolge gut.

Auch die Gesellschaft profitiert davon, wenn sie einen Feiertag des Nachdenkens über Sterben, Tod und Leid hat. Schließlich handelt es sich um existenzielle Themen, die jeden Menschen etwas angehen, gerade in Zeiten, die von Terror geprägt sind. Es wird ja niemand zu einer religiösen Einkehr gezwungen – genauso wenig wie es in Deutschland einen Zwang gibt, den 1. Mai ausschließlich als einen Tag der Arbeit zu begehen.

Von Christof Haverkamp

Der Autor

Christof Haverkamp ist Chefredakteur der Bistumszeitung "Kirche+Leben" in Münster.

Hinweis

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