Gesundheitsminister lobt Engagement der Kirche in Sterbehilfe-Debatte

"Weiter einmischen"

Veröffentlicht am 11.09.2014 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Sterbehilfe

Berlin ‐ Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat das Engagement der Kirchen in der Debatte um Sterbehilfe gewürdigt. Bei einem Empfang des Erzbistums Berlin für Ärztinnen und Ärzte rief er die Kirchen am Mittwochabend auf, sich weiter in die gesellschaftliche Debatte darüber "einzumischen".

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Gröhe betonte, die Kirchen seien wie die Politik dann glaubwürdig, wenn sie Sterbenden und ihren Angehörigen konkrete Hilfen anböten. "Sonst bleibt die Argumentation blutleer." Zugleich hob er die zahlreichen Hospizangebote hervor, die unter anderen die Kirchen in den vergangenen Jahren schufen.

Der scheidende Berliner Kardinal Rainer Maria Woelki forderte vor allem mehr Angebote der Sterbebegleitung im ländlichen Raum. Es hätten "längst nicht alle Zugang zu einer ausreichenden Palliativversorgung", erklärte der künftige Kölner Erzbischof. Zugleich lobte er das ehrenamtliche Engagement in der Sterbehilfe. Die Hospizbewegung sei "ein großer Segen für die Patienten und ihre Familien", betonte Woelki, der auch die Caritaskommission der Deutschen Bischofskonferenz leitet. Eine solche Sterbehilfe trage dazu bei, die Angst vor einem qualvollen Tod zu nehmen. Dies entkräfte die wachsenden Forderungen, Ärzten gesetzlich zu gestatten, Patienten bei einer Selbsttötung aktiv zu unterstützen.

Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe
Bild: ©Laurence Chaperon/ BMG

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

Hospizgründer de Ridder für Legalisierung

Der Berliner Arzt und Hospizgründer Michael de Ridder verteidigte dagegen die Forderungen nach einer Legalisierung des assistierten Suizids. Er plädierte dafür, einem Arzt zu gestatten, in bestimmten medizinischen Grenzfällen einem solchen Patientenwunsch entsprechen zu dürfen. Es müsse dann der Gewissensentscheidung des Mediziners überlassen bleiben.

Dagegen erklärte Woelki, solche Entscheidungen dürften nicht von einer individuellen "Gewissensformung" abhängig sein. Auch das Gewissen eines Arztes müsse sich an bestimmten Normen orientieren. Gröhe wandte sich ebenfalls dagegen, gesetzliche Regelungen an "Extremfällen und Grenzsituationen" auszurichten. Zudem dürfe "eine Selbsttötung nicht zum Freiheitsakt verklärt werden".

Der Gesundheitsminister sagte jedoch auch, man wisse heute, dass in der Palliativmedizin die "aktive Gabe von schmerzlindernden Mitteln zulässig ist, selbst wenn dabei eine lebensverkürzende Nebenfolge in Kauf genommen wird". Es gehe nicht mehr um die Unterscheidung der Begriffe aktive und passive Sterbehilfe, sondern um die Intention. Wolle man Schmerz lindern oder "will ich aktiv Lebensbeendigung, dann ist das in Deutschland unzulässig." Darüber aufzuklären, Ärzte und Pflegekräfte darüber ins Gespräch zu bringen, dass hier Ängste genommen werden, sei ihm wichtig, sagte Gröhe.

Bereits achte Palliativ-Station in Berlin eröffnet

Zuvor hatte der Minister am Mittag an der Eröffnung einer neuen Palliativ-Station im katholischen Sankt-Hedwigs-Krankenhaus in Berlin-Mitte teilgenommen. Es handelt sich bereits um die achte derartige Station in Berlin. Der Vorsitzende des Hospiz- und Palliativverbandes Berlin, Dirk Müller, begrüßte die neue Einrichtung, bemängelte aber zugleich, dass es noch kein flächendeckendes Palliativ-Angebot für Schwerstkranke gebe.

Die im Hospizdienst engagierte Berliner Franziskanerin Hannelore Huesmann betonte beim Ärzte-Epfang des Erzbistums, auch ein scheinbar eindeutiger Wunsch nach Suizid sei oft hinterfragbar. Oft wolle ein Patient damit sagen: "Ich will so nicht mehr leben", und ändere seine Einstellung, wenn ihm palliativmedizinisch geholfen werde. Die Berliner Caritasdirektorin Ulrike Kostka betonte, zu den Verdiensten der Hospizbewegung gehöre es, dass solche Fragen immer weniger tabuisiert würden.

Montgomery: "In unserer Gesellschaft darf kein Platz sein für Todesengel"

Am Donnerstag sprach sich auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, erneut gegen jede organisierte Hilfe zur Selbsttötung aus. "Wir müssen der gewerbsmäßig organisierten Sterbehilfe und den nur scheinbar altruistischen Sterbehilfevereinen das Handwerk legen", sagte er dem Berliner "Tagesspiegel". "In unserer Gesellschaft darf kein Platz sein für Todesengel, die Giftcocktails reichen und damit Geschäfte machen wollen."

Montgomery lehnt auch einen ärztlich assistierten Suizid ab und appellierte an das Berufsethos der Mediziner, die "Hilfe zum Leben leisten, nicht Hilfe zum Sterben". Tötung auf Verlangen müsse verboten werden, sagte Montgomery. Sie enge das Leben ein, erhöhe den gesellschaftlichen Druck auf kranke, demente und vereinsamte Menschen und "wäre der Schritt zur Euthanasie". Der Ärztekammer-Präsident plädiert stattdessen für "die Sicherheit einer optimalen Behandlung, eines würdigen Lebens und natürlichen Sterbens". (bod/KNA/dpa)

Die Rechtslage

Aktive Sterbehilfe: Sie ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Passive Sterbehilfe: Gemeint ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Ärzte die Maßnahmen auch dann abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht. Indirekte Sterbehilfe: Die Gabe starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben verkürzen können, ist nicht strafbar, wenn sie dem Patientenwillen entspricht. Eine Übersicht über die solche Fälle in Kliniken gibt es nicht. Beihilfe zum Suizid: Ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt, ist nicht strafbar. Die Ärzteschaft hat sich allerdings in ihrem Berufsrecht das Verbot auferlegt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Reformpläne: Organisierte Sterbehilfe soll verboten werden. Vereinigungen sollen keine Tötungshilfe als Serviceangebot anbieten dürfen. Doch die unterschiedlichen Positionen verlaufen quer durch die Fraktionen des Bundestages. Es wird wahrscheinlich mehrere Gruppenanträge von Abgeordneten geben und am Ende eine Abstimmung ohne Fraktionszwang.