Wenn der Datenschutz die Seelsorge behindert
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Die Berliner Jugendkirche SAM ist nicht per WhatsApp zu erreichen – das teilte sie kürzlich über Facebook mit: Die Rechtsabteilung des Erzbistums untersagt die Nutzung von Messengerdiensten. Die Diözesandatenschutzbeauftragten hatten schon 2017 die Nutzung von Messengerdiensten unter enge Auflagen gestellt, die vom beliebtesten, eben WhatsApp, nicht erfüllt werden. Zugleich nutzen Bistümer genau diese Dienste erfolgreich in der Pastoral: Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße ist per WhatsApp zu erreichen, ebenso unter anderen die Bistümer Essen und Würzburg. Die Speyerer "Netzgemeinde" da_zwischen ist so erfolgreich, dass sie in mehrere weitere Diözesen expandiert. Kardinal Rainer Maria Woelki betont, wie wichtig zeitgemäße Kommunikationsformen für die Kirche sind.
Das Nebeneinander von Datenschutz und Pastoral ist leider typisch. Wenn Ende Mai ein neues Datenschutzrecht in Kraft tritt – das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), das die kirchlichen Regeln an die ebenfalls neu in Kraft tretenden europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anpasst –, dann wird zwar das Datenschutzniveau auf ein weltweit einmaliges Niveau angehoben. Doch um welchen Preis?
Pragmatische Ausnahmen von den strengen Regeln gibt es nur für "journalistisch-redaktionelle" und "literarische" Zwecke. Ausnahmen für die Seelsorge, für die Jugendarbeit, für missionarische Pastoral und die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit fehlen. Zu den Ungleichzeitigkeiten gehört auch, dass Jugendliche mit 14 Jahren zwar religionsmündig sind und viele in diesem Alter die Firmung empfangen, wirksam in eine Datenverarbeitung einwilligen können sie aber erst mit 16 Jahren. Von Unter-13-jährigen dürfen Beratungsstellen ohne Zustimmung der Eltern gar keine personenbezogenen Daten verarbeiten – selbst wenn diese Kinder und Jugendlichen Hilfe im Umgang mit ihren Eltern suchen.
Schlagworte wie "Menschen da abholen, wo sie sind", "personales Angebot", "dialogische" und "missionarische" Kirche tauchen in Pastoralplänen auf, im kirchlichen Datenschutzrecht sind sie nicht vorgesehen. Oder polemisch ausgedrückt: Paulus ging nach Athen, eine deutsche Pastoralreferentin darf nicht mal auf WhatsApp.
Dieses Nebeneinander von Datenschutz und Pastoral behindert eine zeitgemäße Seelsorge. Innerhalb von drei Jahren soll das neue kirchliche Datenschutzrecht überprüft werden. Seelsorger, Jugendarbeiter, aber auch Bischöfe sollten sich dabei dafür einsetzen, dass Datenschutz die Sendung der Kirche nicht behindert: Seelsorger müssen auch online dahin gehen können, wo die Menschen wirklich sind.