Seelsorger und Medienvertreter fordern Gesetzesänderung

DBK-Experten kritisieren kirchlichen Datenschutz

Veröffentlicht am 02.07.2018 um 14:30 Uhr – Lesedauer: 
Medien

Bonn ‐ Seit Mai gilt für die Kirche in Deutschland ein eigenes Datenschutzgesetz. Das ist erst einmal positiv, sagen Experten aus Seelsorge und Medien. Doch sie sehe auch erhebliche Probleme und fordern Reformen.

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Experten aus Seelsorge und Medienarbeit fordern Änderungen beim Datenschutz in der Kirche. Die Konferenz der Internetseelsorger und die Expertengruppe Social Media bei der Deutschen Bischofskonferenz sähen an mehreren Stellen Korrekturbedarf, erklärten sie in einer gemeinsamen Stellungnahme am Montag. So begrüßten sie es, dass der Datenschutz in der Kirche einen hohen Stellenwert genieße. Das seit Mai gültige Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) führe jedoch teilweise zu Problemen, "die eine menschennahe Seelsorge ebenso wie eine transparente, zeitgemäße Kommunikation behindern".

Kritik übten die Experten in erster Linie an der Umsetzung des neuen Gesetzes, das die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den kirchlichen Bereich umsetzt. Demnach hätten sich die Bistumsverwaltungen erst sehr spät überhaupt mit dem Thema auseinandergesetzt. Bis heute fehlten "praxisnahe Erläuterungen und klare, verständliche Handlungsanweisungen". Die Seelsorger und Medienexperten fordern nun unter anderem "einen Generator für KDG-konforme Datenschutzerklärungen, mindestens aber eine Sammlung von Mustertexten". Gerade ehrenamtliche Mitarbeiter würden zudem Handreichungen für den Umgang mit dem Regelwerk vermissen, wie sie etwa im staatlichen Bereich für Vereine existieren.

Experten: WhatsApp-Nutzung wäre möglich

In ihrer Stellungnahme gehen die Experten auch auf das vieldiskutierte Nutzungsverbot bestimmter Messenger-Dienste im kirchlichen Dienst ein. Bereits seit einem Beschluss der diözesanen Datenschutzbeauftragten vom März 2017 ist unter anderem der Einsatz von WhatsApp für dienstliche Zwecke untersagt. Nach Auffassung der Internetseelsorger und Social-Media-Fachleute wäre hingegen "eine Nutzung von WhatsApp nach KDG unter bestimmten Bedingungen möglich".

Auch beim Datenschutzgesetz selbst sehen die Autoren der Stellungnahme Änderungsbedarf. Diese sehe derzeit vor, dass Personen schriftlich der Nutzung ihrer Daten zustimmen müssen. Dies könne jedoch nach europäischem Recht auch mündlich oder elektronisch erfolgen, so die Experten. Darüber hinaus könnten in das kirchliche Recht "pragmatische Ausnahmen" eingefügt werden, um etwa das Streaming von Gottesdiensten zu ermöglichen. Das Erzbistum Freiburg hatte im Mai die Live-Übertragungen der Gottesdienste aus dem Münster unter Verweis auf datenschutzrechtliche Fragen eingestellt. Als Problem nannte die Erzdiözese unter anderem das Fehlen journalistischer Privilegien für kirchliche Medienstellen. Auch in dieser Frage forderten Seelsorger und Medienfachleute nun eine allgemeine Klärung. (kim)