Tilmann Kleinjung über eine in der Kritik stehende Praxis

Kirchenasyl – Das Recht des Schwächeren

Veröffentlicht am 24.08.2018 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Standpunkt

Bonn ‐ Tilmann Kleinjung über eine in der Kritik stehende Praxis

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Die Kirchen genießen kein Sonderrecht. Kirchenasyl ist kein Privileg, sondern ein Akt zivilen Ungehorsams, der straffrei bleibt, wenn sich die Gemeinden an das mit Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verabredete Verfahren halten. Das heißt: Die Kirchen müssen den Fall melden und ein Dossier darüber erstellen. Das Bamf sagt seinerseits zu, dass es den Einzelfall prüft. Beide Seiten sind gut beraten, mit diesem Instrument sensibel umzugehen. Der Staat sollte sich bei Interventionen zurückhalten. Und die Kirchengemeinden müssen neben Unterkunft und Verpflegung auch dafür sorgen, dass dokumentiert und begründet wird, warum ein Mensch im Kirchenasyl Schutz sucht.

Das ist nur in etwa der Hälfte der Fälle geschehen, bemängelt Prälat Karl Jüsten, der Leiter des Berliner Büros der Deutschen Bischofskonferenz. Ob Nachlässigkeit oder Überforderung - die mühsam zwischen Staat und Kirche ausgehandelte Praxis wird dadurch in Frage gestellt. Allerdings nicht nur von Seiten der Kirchengemeinden. Die deutschen Innenminister haben beschlossen, dass sogenannte Dublin-Fälle künftig bis zu 18 Monate im Kirchenasyl ausharren müssen. Welcher Helferkreis kann und will für eineinhalb Jahre Verantwortung für ein Menschenschicksal übernehmen?

Das Ziel dieser Anordnung ist klar: Kirchenasyl soll unattraktiv werden. Dabei handelt es sich um kein Massenphänomen. Weniger als 1.000 Menschen befinden sich im Kirchenasyl. Das sind Flüchtlinge, deren Notsituation mit unserem Asylrecht nicht angemessen gelöst werden kann. Für Humanität gibt es eben keine Paragraphen. Und es sind Menschen, die auf diese Weise vor größerem Unrecht bewahrt werden. Im April wurde ein Uigure von München nach China abgeschoben. Dort droht den Angehörigen der muslimischen Minderheit Repression und Verfolgung. Die Abschiebung war unrechtmäßig, wie sich herausgestellt hat. Eine Behördenpanne. Auch in einem Rechtsstaat können Fehler geschehen. Das Kirchenasyl ist keine Garantie dagegen, nur der Versuch, das Recht des Schwächeren zu wahren.

Von Tilmann Kleinjung

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion von katholisch.de wider.