Papst erkennt im KZ gestorbenen Widerstandspriester als Märtyrer an
Der deutsche Priester Richard Henkes (1900-1945) ist von Papst Franziskus als Märtyrer des christlichen Glaubens anerkannt worden. Wie der Vatikan am Samstag mitteilte, bestätigte der Papst dies am Freitag in einer Audienz für den Leiter der Heiligsprechungskongregation, Kardinal Angelo Becciu. Der in Ruppach im Westerwald geborene Henkes sei am 22. Februar 1945 im KZ Dachau wegen "Hasses gegen den Glauben" gestorben, heißt es in dem Dekret.
Prediger in Oberschlesien
Henkes gehörte während des Nationalsozialismus dem Orden der Pallottiner-Missionare an und war seit 1931 als Prediger und Exerzitienleiter in Oberschlesien tätig. Mehrmals wurde er bei der Gestapo angezeigt. Im April 1943 wurde er in Ratibor wegen "Aufwiegelung des Volkes von der Kanzel" verhaftet und Mitte Juli ins KZ Dachau gebracht. Am 22. Februar 1945 starb Henkes an den Folgen einer Typhus-Epidemie. Er hatte sich freiwillig als Pfleger für Kranke im sogenannten Tschechen-Block gemeldet und sich dort angesteckt.
Die Urne mit seiner Asche wurde auf dem Limburger Pallottiner-Friedhof beigesetzt, 1990 dann in die Bischofsgruft des Friedhofs übertragen. Mit der Anerkennung des Martyriums ist Weg für eine Seligsprechung von Henkes frei. Im Januar 2007 waren die erste Etappe des Seligsprechungsverfahrens im Bistum Limburg abgeschlossen und die Unterlagen nach Rom geschickt worden.
Auch für elf weitere Glaubenzeugen rückt die Seligsprechung näher. Für drei Frauen und acht Männer erkannte Franziskus in einem Dekret den sogenannten heroischen Tugendgrad an. Sie alle hätten vorbildhaft als Christen gewirkt.
Unter den anerkannten Glaubenszeugen sind der frühere Krakauer Weihbischof Jan Pietraszko (1911-1988), der indische Ordensgründer Augustine John Ukken (1880-1956), der spanische Gründer des Säkularinstituts "Cruzada Evangelica", Doroteo Hernandez Vera (1901-1991) sowie die US-Ordensgründerin Antonietta Giugliano (1909-1960). Auch wurde der Tugendgrad für fünf Italiener, einen Mexikaner und einen Weißrussen bestätigt.
Ein Wunder muss anerkannt sein
Die Anerkennung des heroischen Tugendgrades ist Voraussetzung für eine mögliche Seligsprechung. In der Regel muss noch ein Wunder offiziell anerkannt werden, das auf Fürbitte an den Verstorbenen erfolgt ist. Bei Märtyrern ist dies nicht notwendig. (gho/KNA)