Zur Hälfte der Legislaturperiode

Große Koalition: Eine Halbzeitbilanz aus katholischer Sicht

Veröffentlicht am 06.11.2019 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Wer aus katholischer Perspektive eine Halbzeitbilanz der Großen Koalition zieht, stellt fest: Vor allem bei ethischen Grundsatzfragen besteht zur Hälfte der Legislaturperiode Anlass für kirchliche Kritik. Doch es gibt auch positive Resultate.

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An diesem Mittwoch hat die Große Koalition ihre lange angekündigte Halbzeitbilanz vorgelegt. Diese so bislang noch nie dagewesene Form der Zwischenevaluierung hatten Union und SPD auf Drängen der Sozialdemokraten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Dort heißt es auf der vorletzten Seite: "Zur Mitte der Legislaturperiode wird eine Bestandsaufnahme des Koalitionsvertrages erfolgen, inwieweit dessen Bestimmungen umgesetzt wurden oder aufgrund aktueller Entwicklungen neue Vorhaben vereinbart werden müssen." Diese Mitte der Legislaturperiode ist nun – über zwei Jahre nach der Bundestagswahl vom 24. September 2017 – erreicht.

Weil CDU, CSU und SPD sich ihr Zeugnis für die bisher geleistete Arbeit selbst ausgestellt haben, ist die Halbzeitbilanz überwiegend positiv ausgefallen. Wie von Beobachtern erwartet, loben sich die drei Partner in dem Papier dafür, die meisten Versprechen ihres Vertrags bereits umgesetzt oder zumindest angepackt zu haben. Allerdings: Das Eigenlob der Koalitionäre spiegelt die momentane Stimmung in der Bevölkerung kaum wieder, hier wird die Arbeit der Regierung im Gegenteil deutlich negativer beurteilt. Nur jeder zehnte Deutsche ist laut einer aktuellen Bertelsmann-Studie der Meinung, dass die Versprechen des Koalitionsvertrags zu einem großen Teil bereits eingelöst wurden.

Grundsätzliches Wohlwollen und konkrete Enttäuschung

Auch wer aus katholischer Sicht auf die bisherige Arbeit der Großen Koalition blickt, gelangt bei den für die Kirche relevanten Politikfeldern zu einem eher negativen Urteil. Und obwohl wenn sich Kirchenvertreter mit öffentlichen Bewertungen des Regierungshandelns traditionell zurückhalten – bei Gesprächen hört man in diesen Tagen in kirchlichen Kreisen neben grundsätzlichem Wohlwollen auch konkrete Enttäuschung über einige Resultate der Koalition von Christ- und Sozialdemokraten.

Linktipp: Diese Religionspolitik plant die Große Koalition

Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im abschließenden Entwurf geht es auch um Religionsfreiheit und der Rolle der Kirchen in Deutschland. Katholisch.de gibt einen Überblick. (artikel von Februar 2018)

Das liegt vor allem an einer Reihe ethischer Grundsatzfragen, die in der laufenden Legislaturperiode im Bundestag diskutiert wurden und aus katholischer Sicht kaum einmal  zufriedenstellend verlaufen sind. So etwa die Debatte um den Strafrechtsparagrafen 219a, der das Werbeverbot für Abtreibungen regelt. Aufgrund des Gerichtsprozesses gegen eine Gießener Ärztin landete das Thema kurz nach der Bundestagswahl auf der Tagesordnung der Koalition – und sorgte über Monate hinweg für Streit zwischen Union und SPD. Während CDU und CSU sich gegen jegliche Änderung an dem Paragrafen sperrten, forderten die Sozialdemokraten dessen vollständige Abschaffung.

Es folgten monatelange Diskussionen darüber, wie ein Kompromiss zwischen beiden Seiten aussehen könnte. Kirchenvertreter äußerten in dieser Phase wiederholt deutliche Bedenken gegen jegliche Änderungen an dem Paragrafen. Dieser sei "integraler Bestandteil" des im Strafgesetzbuch geregelten Abtreibungsrechts. Es sei auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verantwortungslos, so der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, wenn "an einen der Eckpfeiler der Lösung, der für den Schutz des ungeborenen Lebens so wichtig ist, die Axt" angelegt werde. Am Ende nützten die kirchlichen Appelle allerdings nichts – im Februar stimmte der Bundestag einer Änderung des Paragrafen zu. Dadurch sollen schwangere Frauen leichter Zugang zu Informationen über Ärzte erhalten, die Abtreibungen durchführen.

Kirche fürchtet Automatismus hin zu mehr Abtreibungen

Ähnlich negativ verlief aus kirchlicher Perspektive auch die Debatte über vorgeburtliche Bluttests für Schwangere, mit denen unter anderem festgestellt werden kann, ob der Embryo das Down-Syndrom hat. Hier entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen im September, die Tests bei Risikoschwangerschaften künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlen zu lassen. Ob der Bundestag der Entscheidung des Ausschuss in den kommenden Monaten noch einen gesetzlichen Riegel vorschieben wird – was er könnte – ist bislang nicht absehbar. Die katholische Kirche hat wiederholt vor den Bluttests gewarnt. Sie befürchtet, die einfach zu handhabenden Tests könnten zu einer Art Automatismus hin zu mehr Abtreibungen führen. Außerdem könne der Druck auf Frauen steigen, ein gesundes Kind zur Welt bringen zu müssen.

Bild: ©BMG

Die von Jens Spahn (CDU) initiierte Diskussion über die ethisch umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) stieß bei den Kirchen auf Argwohn.

Anfang des Jahres weckte zudem die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) initiierte Diskussion über die ethisch umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) den Argwohn der Kirche. Quasi durch die Hintertür – durch einen Zusatz in einem anderen Gesetzentwurf – wollte Spahn festlegen, dass die Krankenkassen die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten künftig unter bestimmten Bedingungen bezahlen. Dieses Ansinnen stieß bei beiden großen Kirchen ebenso wie das gewählte Verfahren auf scharfe Kritik. In einem Brief an die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen bemängelten Katholiken und Protestanten, dass ein "ethisch hoch sensibles Thema" offenbar durch einen "fachfremden" Änderungsantrag der Regierungsfraktionen "praktisch im parlamentarischen Hauruckverfahren" entschieden werden solle. Spätestens seit der kontrovers geführten Debatte um eine Zulassung der PID im Jahr 2011 sei die Brisanz des Themas bekannt, so die Kirchen. Es liege auf der Hand, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen erneut schwerwiegende Fragen aufwerfe. Kurz danach stoppte Spahn das Gesetzgebungsverfahren zwar zunächst, vom Tisch ist die Kostenübernahme aber bis heute nicht.

Die nächste ethische Grundsatzfrage wartet schon

Und die nächste herausfordernde ethische Grundsatzfrage wartet bereits. Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird der Bundestag über eine Neuregelung der Organspende abstimmen. Auch hier droht der kirchlichen Position das Nachsehen – dann nämlich, wenn sich der Gesetzentwurf von Jens Spahn und dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach durchsetzen sollte. Beide Politiker plädieren für eine "doppelte Widerspruchslösung". Das Prinzip dabei: Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen, können die Organe zur Transplantation entnommen werden. Angehörige haben bei dieser Lösung kein eigenes Mitbestimmungsrecht; sie können eine Organentnahme nur dann verhindern, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Entnahme nicht dem letzten Willen des Verstorbenen entspricht.

Für die Kirche ist diese Lösung jedoch nicht akzeptabel: Nach ihrer Ansicht muss die Organspende eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben. In einer gemeinsamen Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss sprachen Katholiken und Protestanten jüngst mit Blick auf die Widerspruchslösung von "erheblichen rechtlichen und ethischen Bedenken". Die Organspende als "Akt der Nächstenliebe und Solidarität über den Tod hinaus" solle weiterhin von einer freiwilligen Entscheidung getragen sein. "Es gibt aus christlicher Sicht sehr überzeugende Gründe, die eigenen Organe anderen Menschen zur Verfügung zu stellen – etwa die Dankbarkeit für das eigene Leben", so die Kirchen. Aber auch als Akt von hohem moralischem Wert könne eine Spende nicht erzwungen werden. Ob die Kirchen mit ihrer Sichtweise im Parlament allerdings Gehör finden werden, ist noch unklar.

Die Dormitio Abtei über der Altstadt in Jerusalem.
Bild: ©Dormitio Abtei

Wie im Koalitionsvertrag versprochen, fördert die Groko die Sanierung der Dormitio-Abtei in Jerusalem.

Doch auch jenseits ethischer Fragen gibt es bei den Kirchen zur Mitte der Legislaturperiode Kritik. Ein Beispiel: Die Rüstungsexportpolitik der Regierung, vor allem die Waffenlieferungen auf die instabile arabische Halbinsel. Mit ihren Lieferungen nach Saudi-Arabien trage die Regierung zur humanitären Katastrophe im benachbarten Jemen bei, sagte Prälat Jüsten bei der Vorstellung des Rüstungsexportberichts der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) im vergangenen Jahr. Die Bilanz der Bundesregierung nach einem Dreivierteljahr, so der Geistliche damals, sei "ernüchternd", die angekündigte Verschärfung der Richtlinien für Rüstungsexporte weiter nicht in Sicht.

Freude über finanzielle Unterstützung der Dormitio-Abtei

Doch bei aller Kritik: Es gab in den vergangen eineinhalb Jahren aus kirchlicher Sicht natürlich auch positive Resultate der Groko. Dazu zählt etwa die von der Union durchgesetzte Einsetzung eines neuen Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit. Bereits kurz nach dem Start der Koalition wurde das Amt geschaffen und mit Markus Grübel besetzt. Den ersten Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit, der künftig im Zwei-Jahres-Rhythmus erscheinen soll, will der CDU-Politiker Anfang kommenden Jahres vorlegen.

Freude dürfte in Kirchenkreisen zudem das finanzielle Engagement der Regierung für christliche Einrichtungen im Heiligen Land auslösen – etwa die im Koalitionsvertrag versprochene Unterstützung für die "dringend notwendige Sanierung" der Jerusalemer Dormitio-Abtei. Auf Nachfrage von katholisch.de bestätigte das Auswärtige Amt in diesen Tagen, dass die Finanzierung der Sanierungsarbeiten durch den Bund "im Rahmen der Kulturarbeit der Kirchen im Ausland in den nächsten fünf Jahren vorgesehen" sei. Im Bundeshaushalt 2019 seien für die Dormitio und die ebenfalls sanierungsbedürftige evangelische Erlöserkirche insgesamt rund 8,5 Millionen Euro bereitgestellt worden.

Von Steffen Zimmermann