Standpunkt

Nähe zu Missbrauchsopfern rechtfertigt keinen Rechtsbruch

Veröffentlicht am 08.04.2020 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Für Ludwig Ring-Eifel war der Freispruch von Kardinal Pell überfällig. Denn beim Prozess gegen den australischen Kirchenmann sei ein wichtiger Rechtsgrundsatz nicht beachtet worden – wie auch bei anderen Missbrauchsanklagen.

  • Teilen:

HTML-Elemente (z.B. Videos) sind ausgeblendet. Zum Einblenden der Elemente aktivieren Sie hier die entsprechenden Cookies.

Der Freispruch für Kardinal George Pell war überfällig. Ein stark gealterter, gebeugter und gesundheitlich sichtlich angegriffener Mann hat nach mehr als 400 Tagen in strenger Haft das Gefängnis verlassen, in das er nie hätte eingeliefert werden dürfen. Freunde berichten, ihm sei sogar verboten worden, allein die Messe zu feiern. Das alles hat Pell genauso stoisch ertragen wie die Beschimpfungen des Publikums am Rande seiner beiden bisherigen Strafprozesse.

Der Freispruch für Pell in letzter Instanz ist bereits der zweite, der einen prominenten Kardinal im Zusammenhang mit Missbrauchsskandalen betrifft. Vor zwei Monaten hatte ein Berufungsgericht in Lyon den dortigen Kardinal Philippe Barbarin freigesprochen und dem Gericht in erster Instanz eine unzulässige Gesetzesauslegung - letztlich: eine Rechtsbeugung - nachgewiesen.

Der Fall Pell ist noch viel weitreichender: Es ging um das grundlegendste Prinzip der Strafgerichtsbarkeit überhaupt. Es besagt, dass nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen, sondern vielmehr die Anklage die Schuld nachweisen muss. Gegen diesen Grundsatz wird gerade bei Missbrauchsbeschuldigungen immer wieder verstoßen.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Die Opfer müssen im Mittelpunkt stehen und das Recht muss wiederhergestellt werden, das durch so viele vertuschte und ungestrafte Missbrauchs-Taten gleich mehrfach gebrochen wurde. Aber: Die Aushebelung rechtsstaatlicher Prinzipien zu Lasten der Angeklagten kann nicht der richtige Weg sein. Sich auf die Seite der Opfer zu stellen, muss heißen: Jeden Missbrauchsfall rückhaltlos aufklären und die Beschuldigten vor Gericht bringen.

Es darf aber nicht heißen, Menschen zu Tätern zu machen, die ihre Unschuld beteuern und denen keine Schuld nachgewiesen werden kann. Es kann nicht die eine Barbarei (der Missbrauch und seine Vertuschung) durch eine andere Barbarei (die Abschaffung des Grundsatzes "in dubio pro reo") ausgeglichen werden. Es ist gut, dass die sieben obersten Richter Australiens einstimmig an diesem Grundsatz festgehalten haben.

Von Ludwig Ring-Eifel

Der Autor

Ludwig Ring-Eifel ist Chefredakteur der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion von katholisch.de wider.