Druck auf die Politik wächst – Bischöfe fordern Lockerung

Wann dürfen Christen wieder gemeinsam Gottesdienst feiern?

Veröffentlicht am 16.04.2020 um 14:57 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ In großer Einigkeit haben die Kirchen in Deutschland das Gottesdienstverbot zum Schutz vor einer Ausbreitung der Corona-Pandemie mitgetragen. Doch nun wächst die Unzufriedenheit, denn die Politik hat keine Lockerungen für sie in Aussicht gestellt. Die Bischöfe wechseln daher nun die Tonart.

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Baumarkt oder Chorprobe – womit sind Gottesdienste eher zu vergleichen? Was wie eines der vielen Rätsel klingt, die zur Zeit auf Facebook und in WhatsApp-Gruppen geteilt werden, um die Kontaktsperre während der Pandemie zu überbrücken, hat einen ernsthaften Hintergrund: Wann können Christen und andere Gläubige wieder zusammen und öffentlich Gottesdienst feiern?

Ist ein Gottesdienst wie ein Baumarktbesuch? Warum darf man Werkzeug und Material kaufen, aber nicht gemeinsam die Messe feiern? Der oft bemühte Vergleich hinkt. Während man einzeln nacheinander einkaufen kann, wäre das für das gemeinsame Feiern eines Gottesdienstes widersinnig. Der Vergleich legt aber auch einen Finger in die Wunde: Warum muss die Religionsfreiheit so stark zurückstecken, während es bei anderen Grundrechten zu anderen Abwägungen kommt?

„Wollten wir es als Christen wirklich verantworten, dass durch einen als tapferer Widerstand getarnter ziviler Ungehorsam die Ausbreitung des Coronavirus beschleunigt wird?“

—  Zitat: Bischof Rudolf Voderholzer

Die Regierungen von Bund und Ländern haben zur Frage der Gottesdienste vorerst noch keine Antwort. Während Geschäfte bis zu einer bestimmten Größe wieder öffnen dürfen, der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen wird, und für Großveranstaltungen ein Verbot bis Ende August beschlossen wurde, fehlt ein fester Fahrplan für die Gottesdienste noch – nur dass Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen und andere religiöse Veranstaltungen vorerst weiter untersagt bleiben, steht fest.

Kirchen waren kooperativ – bisher

Die Kirchen haben sich in der Krise kooperativ gezeigt: Das Verbot der Gottesdienste wurde breit akzeptiert, von den Kirchenleitungen angeordnet und umgesetzt, nur vereinzelt gab es Protest und Klagen. An die Gerichte wandten sich Einzelpersonen und traditionalistische Kreise, gegen den erklärten Willen der Bischöfe, die Einschränkungen um des Gesundheitsschutzes willen mitzutragen, über alle üblichen Konfliktlinien in der Bischofskonferenz hinweg. Der Regensburger Bischof Voderholzer wandte sich deutlich gegen die Klagen und ein Unterlaufen der Verbote: "Wollten wir es als Christen wirklich verantworten, dass durch einen als tapferer Widerstand getarnter ziviler Ungehorsam die Ausbreitung des Coronavirus beschleunigt wird?" Mit großem Engagement wurden stattdessen Alternativen über Internet, Fernsehen, Radio, Telefon und mit Hausgottesdienstvorschlägen entwickelt. Doch dieser Notbetrieb und die Geduld scheint nun an Grenzen zu kommen. Mit den ersten Lockerungen pochen nun auch die Bischöfe auf Planungssicherheit und die Berücksichtigung der Belange der Gläubigen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Bild: ©Klaus Eppele/Fotolia.com (Archivbild)

"Bei jeder Fortschreibung der Verordnung muss mit Blick auf den mit einem Gottesdienstverbot verbundenen überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen und untersucht werden, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Corona-Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Verbot von Gottesdiensten unter - gegebenenfalls strengen - Auflagen und möglicherweise auch regional begrenzt zu lockern", heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu seiner Entscheidung zum hessischen Gottesdienstverbot.

Grundsätzlich an ihrer Seite können sie dabei das Bundesverfassungsgericht wissen. Das hatte kurz vor Ostern dem Antrag eines Katholiken im Bistum Limburg zwar nicht stattgegeben, das Gottesdienstverbot der hessischen Landesregierung auszusetzen. In der Abwägung zwischen Religionsfreiheit und dem Schutz von Leib und Leben habe die Gesundheit im Moment Vorrang, hieß es. Zugleich bekräftigte das Gericht aber auch, dass ein Gottesdienstverbot ein "überaus schwerwiegender" Eingriff in das Grundrecht auf Religionsfreiheit sei. Die Landesregierung muss die Religionsfreiheit daher in ihre Überlegungen einbeziehen: "Bei jeder Fortschreibung der Verordnung muss mit Blick auf den mit einem Gottesdienstverbot verbundenen überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen", geben die Verfassungsrichter der Exekutive mit. Es müsse untersucht werden, ob es unter Beachtung neuer Erkenntnisse zu Verbreitungswegen des Virus und zur Kapazität des Gesundheitssystems verantwortet werden könne, "das Verbot von Gottesdiensten unter - gegebenenfalls strengen - Auflagen und möglicherweise auch regional begrenzt zu lockern".

Kirche und Politik verhandeln über Lockerungen

Die Politik nimmt diese Ansagen durchaus ernst – auch wenn in der jüngsten Beratungsrunde von Bund und Ländern zu den Gottesdiensten nur das bleibende Verbot ohne Zeitplan steht. Gespräche zwischen Kirche und Politik sind für das Ende dieser Woche schon geplant. Dennoch ist langsam Unmut zu vernehmen. Man habe die Beschlüsse vom Mittwoch "zur Kenntnis genommen", heißt es in einer Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, des Limburger Bischofs Georg Bätzing – eine spürbar kühle Formulierung. "Mit Enttäuschung" habe er das Ergebnis aufgenommen, "nicht nachvollziehen" könne er, dass es bei den Gottesdiensten vorerst keine Lockerung gebe, erst recht mit Blick auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, hier besonders sorgfältig abzuwägen. Für die ansonsten auf sehr diplomatisches Vorgehen bedachte Bischofskonferenz sind diese Formulierungen eine sehr deutlich Kritik.

Bischof Georg Bätzing
Bild: ©KNA/Harald Oppitz (Archivbild)

Georg Bätzing, Bischof von Limburg und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, pocht auf eine Lockerung des Gottesdienstverbots.

Bätzing kündigte an, im für Freitag anstehenden Gespräch im Innenministerium Vorschläge einzubringen, "wie wir Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleisten können". Auch andere Bischöfe haben sich in diese Richtung geäußert. In Köln werden Hygienestandards erarbeitet, in Bamberg hatte Erzbischof Ludwig Schick schon vor dem Bund-Länder-Treffen Lockerungen angemahnt. "Wenn das Versammlungsverbot gelockert wird, freuen wir uns und wollen daran teilhaben", schrieb Schick am Dienstag auf Facebook. 

Wie können Sicherheitsregeln für Gottesdienste aussehen?

Die Kirche fährt bei ihren Maßnahmen so wie Politik und Wissenschaft in der Corona-Pandemie auf Sicht, vieles muss unter erheblicher Unsicherheit entschieden werden, die rasante Entwicklung pausiert nicht für übliche wissenschaftliche Reflexions- und Publikationszeitläufe. Das wird etwa am Beispiel der Diskussion um Mundschutze deutlich, aber auch an den Chorproben, die in der Diskussion als Vergleichspunkt herangezogen werden, um sich gegen Gottesdienste auszusprechen: Es wird über Fälle berichtet, bei denen sich große Teile von Chören infiziert haben, zurückgeführt wird das auf das besonders intensive Ein- und Ausatmen in großer Nähe beim Singen. Was das für typische Gottesdienst-Situationen und das Singen in der Kirchenbank bedeutet, ist noch nicht systematisch erforscht – und damit steht eine eindeutige und wissenschaftlich belastbare Handlungsanweisung für Gottesdienste auch noch aus.

Friedensgruß während des Gottesdienstes zur Amtseinführung von Papst Franziskus am 19. März 2013 auf dem Petersplatz
Bild: ©KNA/Harald Oppitz (Archivbild)

Innige Friedensgrüße mit Berührungen und Umarmungen gehören wohl noch eine Weile der Vergangenheit an.

Was die Bischöfe an Hygienemaßnahmen vorschlagen, ist zur Stunde noch nicht bekannt. Klar dürfte aber sein: Mit dem Verzicht auf Weihwasser, Handschütteln beim Friedensgruß und Mundkommunion, wie es noch im März vor den Gottesdienstverboten angeordnet wurde, wird es nicht getan sein. Bischof Voderholzer schlägt deshalb nun vor, Gottesdienste zunächst für Kleingruppen zu erlauben – abhängig von der Größe des jeweiligen Kirchengebäudes und unter Wahrung strenger Hygienevorschriften wie Masken und Abstandswahrung.

Christen tragen Verbote zu großen Teilen mit – noch

Angesichts der Gespräche zwischen Kirche und Regierungen scheint es darauf hinauszulaufen, auch unter Bedingungen der Ungewissheit die Einschränkungen für Religionsgemeinschaften zumindest etwas zu lockern. Das fordern auch die organisierten Laien, die wie die Bischöfe auf das Bundesverfassungsgericht und seine Maßgabe verweisen, die Religionsfreiheit bei Abwägungen ernstzunehmen. Das andauernde Gottesdienstverbot bereite den Gläubigen Sorge, heißt es in einer Mitteilung des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK) vom Donnerstag. Mediale Gottesdienste seien nur eine Hilfe, kein Ersatz für die üblichen Zusammenkünfte. "Wir hoffen, dass in den angekündigten Gesprächen das Thema des religiösen Lebens nicht nebenrangig behandelt wird", zitiert die Mitteilung den ZdK-Präsidenten Thomas Sternberg.

„Wir erwarten, dass unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen, den Religionsgemeinschaften wieder Möglichkeiten eröffnet werden, unter Berücksichtigung strenger Regeln in eingeschränktem Maß wieder zu Gottesdiensten zusammenzukommen.“

—  Zitat: ZdK-Präsident Thomas Sternberg

Was die Sorge der Gläubigen in Zahlen bedeutet, hat das Meinungsforschungsinstitut INSA Consulere im Auftrag der "Tagespost" erhoben. In einer repräsentativen Umfrage wurden zwischen Karfreitag und Ostermontag 2.108 Erwachsene gebeten, zu der Aussage "Vor-Ort-Gottesdienste sollten auch während der Corona-Krise erlaubt sein, weil sie zur Grundversorgung gehören" Stellung zu nehmen. Nur 15 Prozent der Katholiken und 13 Prozent der Protestanten stimmten dem zu, aber immerhin 24 Prozent der freikirchlichen Christen. Das klingt gering, muss aber auch in Bezug zur Gottesdienstteilnahme gesehen werden: Nach den jüngsten Zahlen der kirchlichen Statistik liegt der regelmäßige Gottesdienstbesuch bei 9,3 Prozent der Katholiken – in absoluten Zahlen sind an jedem Sonntag 2,1 Millionen Katholiken in der Messe. Zu den Sonntagsgottesdiensten kommen außerdem noch die Kasualien: Beerdigungen, Taufen, Hochzeiten sind derzeit nicht oder nur unter sehr großen Einschränkungen möglich, Kinder und Jugendliche warten auf Erstkommunion und Firmung. Hier dürften über die am Sonntagsgottesdienst teilnehmende Kerngemeinde hinaus noch für deutlich mehr Menschen die Einschränkungen schmerzhaft spürbar sein, und hier dürfte auch die Geduld der Betroffenen besonders endlich sein.

"Wir haben das Verbot von Versammlungen zur Religionsausübung bisher hingenommen, weil wir dieses Verbot vorübergehend für angemessen hielten", gab Bischof Bätzing nach den jüngsten Beschlüssen von Bundes- und Landesregierungen zu Protokoll. "Bisher", "vorübergehend", "hielten" – so deutlich wurde die Bischofskonferenz selten. Der Druck auf die Politik seitens der Kirche wächst.

Von Felix Neumann