"Der Sonntagsgottesdienst hat erste Priorität"

Rückkehr zu Gottesdiensten: Deutsche Bischöfe legen Maßnahmen vor

Veröffentlicht am 17.04.2020 um 16:00 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Die Stimmen nach einer Aufhebung des Gottesdienstverbots werden immer lauter. Aber wie sollen öffentliche Gottesdienste angesichts der nach wie vor herrschenden Pandemie genau aussehen? Die deutschen Bischöfe haben dafür nun einen Katalog mit konkreten Vorschlägen vorgelegt.

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Die deutschen Bischöfe haben konkrete Vorschläge für die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste vorgelegt. Die "Überlegungen aus dem Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zur Möglichkeit religiöser Versammlungen" wurden am Freitag auch im Gespräch der Religionsgemeinschaften mit Vertretern des Bundesinnenministeriums vorgestellt. Katholisch.de dokumentiert den Text der DBK im Wortlaut:

Die Kirchen haben in das Verbot von Versammlungen zur Religionsausübung eingewilligt, weil sie dieses Verbot für angemessen hielten und sie natürlich den ihnen möglichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie leisten wollten. Das Verbot öffentlicher gemeinsamer Gottesdienste greift allerdings tief in das Recht der freien Religionsausübung ein und war insbesondere während der Kar- und Ostergottesdienste für viele Gläubige nur schwer zu ertragen. Zum derzeitigen Bemühen von Bund und Ländern, die Bestimmungen zu überprüfen und wenn möglich zu lockern, nimmt die katholische Kirche wie folgt Stellung:

1. Die Kirchen erwarten sehr bald die schrittweise Wiederermöglichung eines öffentlichen Gottesdienstlebens. Die Ostertage haben gezeigt: Gottesdienste geben vielen Millionen Menschen Orientierung und Halt unter den schwierigen Lebensbedingungen der Krise. Maßgeblich sind dabei die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen und im Freien geltenden Kriterien und Bestimmungen, an die sich die Kirchen weiterhin gebunden wissen (Abstandserfordernisse, Nutzung von Nase-Mund-Maske usw.). Die Kirche regt an, dass möglichst weitgehend gleiche Regelungen für alle Religionsgemeinschaften gelten.

2. Einen vorübergehenden Ausschluss bestimmter Personengruppen von der Teilnahme an Gottesdiensten – z.B. Ältere über 60 Jahre – lehnt die Deutsche Bischofskonferenz ab.

3. Für den katholischen Bereich gelten im Prozess schrittweiser Wiederermöglichung von öffentlichen Gottesdiensten folgende Rahmenüberlegungen, über deren Anwendung die jeweiligen Bischöfe entscheiden:

  • Der Sonntagsgottesdienst hat erste Priorität. Die öffentlichen Sonntagsgottesdienste werden in den Kathedralkirchen und in den Hauptschiffen der Kirchen (einschließlich der Ordenskirchen) gefeiert, nur ausnahmsweise und unter Voraussetzung ihrer Eignung in sonstigen Gottesdiensträumen (Krypta, Seitenkapelle usw.). Letzteres gilt auch für die Gottesdienste in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, die ggf. auch zusätzlichen Bestimmungen durch den Träger unterliegen. Es gibt in den Kirchen eine Zugangsbeschränkung, die den notwendigen Abstand zwischen den Teilnehmenden garantiert (markierte Plätze, Platzkarten) und Gedränge vor dem Kircheneingang verhindert. Sie wird effektiv kontrolliert werden. Familien werden nicht getrennt.
  • Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Hochzeiten, Diakonen- und Priesterweihen verlangen im Blick auf das angestrebte behutsame und schrittweise Wiederaufleben der Frömmigkeitsformen oder wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischen Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine besonders sorgfältige Einhaltung der Regeln, die für die Sonntagsmessen gelten. Bisweilen legt sich eine Verschiebung nahe.
  • Trauergottesdienste können in den Kirchen nach denselben Regeln wie Sonntagsgottesdienste gefeiert werden.
  • Von der Möglichkeit, unter Beachtung der entsprechenden Versammlungsregeln in den Sommermonaten Gottesdienste im Freien abzuhalten, soll großzügig Gebrauch gemacht werden. Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam sind besondere Anlässe.
  • Werktaggottesdienste können in den Kirchen nach denselben Regeln wie Sonntagsmessen gefeiert werden.
  • Die Bistümer tragen dafür Sorge, dass bei der liturgischen Gestaltung der Messen die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden in Bezug u.a. auf: den Zelebranten und ggf. die Assistenz, den Gesang, den Friedensgruß, die Darreichung der Hl. Kommunion, die Nutzung von Weihwasser und von Gesangbüchern, die Segnung der Kinder usw. Überdiözesane, innerkirchliche Empfehlungen für die Praxis werden auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz zur Verfügung gestellt. Sie enthalten auch die Anregung, gegenwärtig genutzte Wege der medialen Teilnahme an Gottesdiensten (z.B. durch Live-Streaming-Angebote) nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten, um vulnerablen Personen die Teilnahme besser möglich zu machen. (tmg)