Rahmenbedingungen für Rückkehr zu öffentlichen Liturgien veröffentlicht

Bistum Würzburg erlaubt vorerst nur nichteucharistische Gottesdienste

Veröffentlicht am 29.04.2020 um 18:10 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg ‐ Während alle bisherigen Schutzkonzepte die Feier der Messe wieder erlaubten, geht das Bistum Würzburg einen anderen Weg: In der fränkischen Diözese sind vorerst keine öffentlichen Eucharistiefeiern erlaubt. Erst nach "dem Sammeln von Erfahrungen" soll darüber nachgedacht werden.

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Das Bistum Würzburg hat ein Schutzkonzept zur Wiedereinführung von öffentlichen Gottesdiensten veröffentlicht, das derzeit keine Messfeiern vorsieht. "Zunächst sind nur nichteucharistische Gottesdienstformen erlaubt", heißt es in den diözesanen Rahmenbedingungen für öffentliche Gottesdienste, die am Mittwoch vorgestellt wurden. Im Bistum Würzburg werde es eine gestufte Wiederzulassung von öffentlich zugänglichen Liturgien geben. Denn es stelle sich die Frage, ob "die Feiergestalt der gottesdienstlichen Vollzüge in ihrem Sinn erhalten bleibt oder geradezu konterkariert wird" angesichts der Auflagen. "Dies betrifft vor allem die Feier der Eucharistie." Die Rahmenbedingungen treten laut dem auf Dienstag datierten Dekret des Würzburger Bischofs Franz Jung am 4. Mai in Kraft. Das Bundesland Bayern hatte gestern Gottesdienste ab diesem Tag unter strengen Auflagen wieder erlaubt.

Der Schutz der Gesundheit der Gläubigen sei während der Corona-Pandemie "das Wichtigste", heißt es in den Rahmenbedingungen. Deshalb werde erst "nach einer gewissen Zeit und dem Sammeln von Erfahrungen und deren Auswertung" über die Wiederzulassung der öffentlichen Feier der Heiligen Messe beraten. Dieses Vorgehen des Bistums decke sich mit den Empfehlungen der medizinischen Fachberatung der bayerischen Landesregierung. Wie die Schutzkonzepte anderer Diözesen schreibt auch das Bistum Würzburg umfangreiche Abstands- und Hygieneregeln vor.

Empfehlung: Eucharistische Anbetung

Anstelle der Eucharistie empfehlen die Rahmenbedingungen "Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung, die Feier der Tagzeitenliturgie und Andachten". Auch die eucharistische Anbetung solle verstärkt angeboten werden, "um der Sehnsucht der Gläubigen nach der Eucharistie entgegen zu kommen". Aus dem bischöflichen Dekret geht zudem hervor, dass Tauffeiern zu verschieben und nur Nottaufen gestattet sind. Beisetzungen dürften weiterhin nur "im engsten Familienkreis ohne Requiem stattfinden". Wallfahrten sind bis auf weiteres verboten.

Obwohl die öffentliche Feier der Eucharistie im Bistum Würzburg zunächst noch nicht wieder erlaubt ist, enthalten die Rahmenbedingungen Vorgaben für den Fall, dass Heilige Messen zu einem späteren Zeitpunkt wieder öffentlich gefeiert werden dürfen. Darin wird hervorgehoben, dass Messfeiern nicht zulässig sind, "bei denen (aus Hygienegründen) nur der Priester kommuniziert". Eine solche Praxis widerspreche der "Sinngestalt der liturgischen Feier". (rom)