Rückkehr zur Mundkommunion: Bistum Eichstätt entschärft Corona-Regeln
Das Bistum Eichstätt hat seine Corona-Richtlinien für das kirchliche Leben gelockert. So sind jetzt unter Auflagen wieder das Auslegen von Gebet- und Gesangbüchern sowie die Mundkommunion erlaubt, wie die Diözese am Mittwoch mitteilte. Empfohlen werde aber weiterhin die Handkommunion. Sollte es beim Spenden der Mundkommunion zu einer Berührung kommen, müsse die liturgische Handlung sofort zum Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden. Ab sofort wieder zulässig seien überdies ein erweiterter Ministrantendienst sowie die Kollekte in Gottesdiensten - wenn auch nicht durch Weiterreichen des Korbes oder Klingelbeutels.
Auch das Erzbistum Paderborn hatte zuletzt die Spendung der Mundkommunion unter strengen Vorgaben wieder erlaubt. Auf den "dezidierten Wunsch" von Gläubigen hin, auch solchen, die die Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus besuchen, habe man diese Corona-Regelung gelockert, erklärte das Erzbistum auf Anfrage von katholisch.de. Es seien mehrere ärztliche Gutachten vorlegt worden, die belegen würden, dass von der Mundkommunion kein höheres Infektionsrisiko ausgeht als von der Handkommunion. Die Mundkommunion werde jedoch eine Ausnahme bleiben und nun nicht zur Regel werden, hieß es.
Zudem wies das Erzbistum darauf hin, dass es nicht die einzige Diözese in Nordrhein-Westfalen sei, die die Mundkommunion unter Auflagen wieder erlaubt habe. Diese Änderung sei auf einer gemeinsamen Konferenz der Generalvikare der Bistümer auf dem Gebiet des Bundeslandes beschlossen worden. Zuvor hatte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode bei einer Pressekonferenz im Rahmen der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) noch gesagt, er sehe keine Möglichkeit, "bald wieder Wasser in die Weihwasserbecken zu füllen oder die Mundkommunion zu reichen". (tmg/KNA)