Aussetzung von Gottesdiensten – Frankreichs Bischöfe klagen
Wegen des Verbots von öffentlichen Gottesdiensten in Frankreich seit Dienstag haben mindestens sechs Bischöfe beim Staatsrat Berufung eingelegt. Auch der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz, Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort von Reims (Foto), beschloss, das oberste Verwaltungsgericht zu befassen, wie die Zeitung "La Croix" (Dienstag) weiter berichtet. Vertreter anderer Religionen lehnten dagegen ab, den Rechtweg zu beschreiten. Der Staatsrat ist zugleich Gericht wie Beratungsgremium der Regierung in Rechtsfragen, das Gesetzentwürfe vor der Beschlussfassung prüft.
Der Bischof von Frejus-Toulon, Dominique Rey, sprach von einem Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Die Versammlung im Gottesdienst sei für Christen von zentraler Bedeutung; sie strukturiere das "persönliche und geschwisterliche Leben". Dies gelte auch für die gemeinschaftliche Feier im Islam und im Judentum. "Das christliche Volk erwartet von seinen Hirten, dass sie die Möglichkeit verteidigen, zur Messe zu gehen", so Bischof Rey. Für die Bischöfe sei es daher "legitim, rechtliche Schritte einzuleiten".
Neben den Bischöfen haben auch mehrere Bewegungen den Staatsrat angerufen, darunter die katholischen Familienverbände (AFC). Sie bitten darum, "Versammlungen in religiösen Einrichtungen zu genehmigen", deren Dauer auf 90 Minuten begrenzt wird. "Spirituelle Unterstützung und die Notwendigkeit von gemeinschaftlichen Zeremonien für alle Anhänger einer Religion sind unerlässlich", so der Familiendachverband.
Andere Religionsvertreter lehnen Rechtsweg ab
Vertreter anderer Religionen lehnten dagegen den Rechtweg ab. Sie führten laut der Zeitung (Dienstagabend) den Wert der Schutzmaßnahmen, Solidarität mit den Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie oder den Wunsch an, einen offenen Dialog mit den Behörden aufrechtzuerhalten.
"Wir müssen kein Urteil über die Haltung der Katholiken fällen; aber wir befürworten eine andere Methode", sagte Frankreichs Oberrabbiner Haim Korsia. Ihm gehe weniger darum, "dass die Justiz ein Recht einschränkt, sondern dass es der Regierung und den Religionsgemeinschaften endlich gelingt, einen Modus vivendi zu finden", wird er zitiert. Allerdings müssten die Beschränkungen eigentlich nach gemeinsamen Verhandlungen festgelegt werden, erinnerte der Oberrabbiner. Er forderte die Behörden auf, schnell Klarstellungen zu den genauen Modalitäten der Aussetzung von Gottesdiensten vorzulegen.
Auch der französische Islamrat (CFCM) verzichtete auf die Bitte um Ausnahmeregelungen. Zugleich räumte er seine Sorge vor einem Zulauf "großer Menschenmengen" zum Freitagsgebet an den Moscheen ein. Muslime sollten zuhause beten; das habe im Frühjahr "gut funktioniert". Die Protestantische Föderation Frankreichs (FPF) forderte die Gläubigen auf, die Anweisungen der Regierung einzuhalten. Man warte noch auf Anweisung, ob Video-Streaming und Aufzeichnung von Gottesdiensten mit bis 20 ausgewählten Personen möglich seien. (KNA)