Kardinal Woelki lässt Vertuschungsvorwürfe von Papst prüfen
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki lässt die Vertuschungsvorwürfe gegen seine Person von Papst Franziskus überprüfen. "Um die gegen mich erhobenen kirchenrechtlichen Vorwürfe zu klären, bitte ich den Heiligen Vater um eine Prüfung in dieser Frage", sagte Woelki laut Mitteilung des Erzbistums Köln von Freitag. "Es bleibt dabei: Versäumnisse im Umgang mit sexualisierter Gewalt müssen offengelegt werden, unabhängig davon, gegen wen sie erhoben wurden. Dies bezieht auch mich ein." Sobald eine Prüfung in dieser Sache durch Rom erfolgt sei, werde das Erzbistum dies öffentlich mitteilen, hieß es.
Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte am Donnerstag berichtet, Woelki habe als Erzbischof im Jahr 2015 einen Fall schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Düsseldorfer Priester pflichtwidrig nicht an den Vatikan gemeldet und zivile oder kirchenrechtliche Untersuchungen gegen den Kleriker nicht auf den Weg gebracht.
Woelki hatte zu den Vertuschungsvorwürfen bereits zuvor Stellung genommen. "Sollte ich im konkreten Fall Fehler gemacht haben, werden diese klar benannt und ich werde danach handeln", sagte der Kardinal am Donnerstag. "Ich gehe davon aus, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe und der damit verbundene Fall Teil der aktuellen Unabhängigen Untersuchung sind." Nur auf Basis einer vollständigen Aufarbeitung könne aus systematischen Verfehlungen gelernt und personelle und organisatorische Konsequenzen abgeleitet werden. Der Kardinal nahm damit Bezug auf die von ihm in Auftrag gegebene Neufassung des Gutachtens zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese.
Prüfung durch Bischof Genn
Inzwischen prüft auch der Münsteraner Bischof Felix Genn kirchenrechtliche Untersuchungen gegen Woelki. Als dienstältester Bischof der Kölner Kirchenprovinz wolle er alle kirchenrechtlich gebotenen Schritte unternehmen, hieß es am Donnerstag vom Bistum Münster. Notwendig dafür sei jedoch, dass Genn eine Anzeige erhalte, die dem Kardinal Fehlverhalten vorwerfe. Das Vorgehen entspricht dem Apostolischen Schreiben "Ihr seid das Licht der Welt" aus dem Jahr 2019. Darin hatte Papst Franziskus Leitlinien zum Umgang mit Bischöfen festgehalten, denen die Vertuschung von Missbrauch vorgeworfen wird.
Das Erzbistum Köln wiederholte in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der beschuldigte Priester aus gesundheitlichen Gründen nicht habe vernommen werden können. Zur Klärung des Sachverhalts sei jedoch eine persönliche Konfrontation zwingend erforderlich gewesen, hieß es, insbesondere da Zeugen laut Angaben des Anzeigeerstatters nicht vorhanden gewesen seien. Auch habe der Anzeigeerstatter dem Erzbistum gegenüber deutlich gemacht, er sehe sich nicht in der Lage, sich weiter zur Sache zu äußern. Dies habe dazu geführt, dass die Einleitung einer kanonischen Voruntersuchung und damit auch eine Meldung an die Glaubenskongregation unterblieben sei. Dazu sagte der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Sven Anuth bereits am Donnerstag dem "Kölner Stadt-Anzeiger", das Kirchenrecht biete keinen solchen Ermessensspielraum. (tmg)