"Es wäre besser gewesen, nochmals eine Nacht über den Text zu schlafen"

Augsburger Weihbischof bedauert Wortwahl in Christmetten-Debatte

Veröffentlicht am 20.12.2020 um 12:04 Uhr – Lesedauer: 

Augsburg ‐ Im Disput um die Ausgangssperre an Heiligabend hatte der Augsburger Weihbischof Florian Wörner Bayerns Regierung Handeln "nach Gutsherrenart" vorgeworfen. Das Bistum bezeichnete die Äußerungen als "Privatmeinung". Nun hat sich Wörner entschuldigt.

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Der Augsburger Weihbischof Florian Wörner hat sich für seine Wortwahl in der Debatte um die Christmetten in Bayern entschuldigt. "Falls sich dadurch jemand verletzt fühlt, tut mir dies aufrichtig leid", schreibt Wörner auf Instagram. Er habe der Enttäuschung vieler angesichts der großen Mühen in der Vorbereitung der Gottesdienste eine Stimme geben wollen. "Es wäre besser gewesen, nochmals eine Nacht über den Text zu schlafen."

Wörner hatte am Mittwoch bei Instagram der bayerischen Staatsregierung vorgeworfen, "nach Gutsherrenart" zu agieren. Gläubigen unter Strafe zu verbieten, nach 21 Uhr in den Gottesdienst zu gehen, sei übergriffig und eine Missachtung der Arbeit derer, die sich in letzter Zeit in den Pfarreien den Kopf darüber zerbrochen hätten, wie man die Gottesdienstbesucher an Weihnachten gut verteile, um dem Infektionsschutz Genüge zu tun, so der Weihbischof. Gesundheit sei wichtig, aber nicht das höchste Gut. "Was die Leute jetzt brauchen, ist nicht Hysterie, Angstmache und Willkür, sondern Augenmaß und geistliche Stärkung."

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Daraufhin hatte sich Augsburgs Bischof Bertram Meier von den Äußerungen distanziert. Sein Sprecher Ulrich Bobinger sagte der "Augsburger Allgemeinen" (Freitag): "Die Aussagen von Weihbischof Florian Wörner hinsichtlich der Ausgangssperren auch an den Weihnachtstagen betrachtet die Diözese Augsburg als Privatmeinung." Wörners Statement sei weder mit Meier abgestimmt gewesen noch werde es inhaltlich von ihm mitgetragen.

Im Freistaat gilt coronabedingt von 21 bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Bis zu dieser Woche hatte es geheißen, Besucher von Christmetten sollten davon ausgenommen sein. Dann beschloss die Staatsregierung, dass auch Gottesdienstbesucher bis 21 Uhr wieder daheim sein sollten. Christmetten, die normalerweise um 22 Uhr oder später beginnen, dürfen somit zumindest mit Besuchern nicht stattfinden. Eine von den katholischen Bischöfen Bayerns erbetene Ausnahmeregelung für den 24. Dezember wird es nicht geben. (KNA)