Vesper: Papst kann Kirchenrecht ändern – gut für Synodalen Weg
Die offizielle Zulassung von Frauen zum Dienst der Lektorin und der Kommunionhelferin in der katholischen Kirche hält der Theologe Stefan Vesper auch für die Reformdebatte Synodaler Weg in Deutschland für wichtig. "Kirchliche und kirchenrechtliche Veränderungen durch den Papst sind möglich", sagte der ehemalige Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) dem Kölner Online-Portal "domradio.de" am Mittwoch. Das sei ein Argument gegen diejenigen, die sagten, Kirche dürfe sich nicht verändern. Manche Länder, Diözesen oder Bischofskonferenzen gingen innerhalb der Weltkirche voran, erklärte Vesper. Als Beispiel nannte er Deutschland, wo es bereits frühzeitig Messdienerinnen gab und Gottesdienste in deutscher Sprache statt in Latein gefeiert wurden. "Und irgendwann, wenn die Kirche soweit ist, dann kommt es dazu, dass man diese Vorreiter auch dann ins Recht setzt."
Nach dem jüngsten Erlass des Papstes (Motu Proprio) können Frauen nun dauerhaft die Dienste als Lektorin, Kommunionhelferin oder Kantorin im Gottesdienst ausüben. Ebenso sollen Mädchen und Frauen als offiziell beauftragte Messdienerinnen tätig werden können. Mit einer entsprechenden Änderung des Kirchenrechts regelte Franziskus eine vielerorts schon lange bestehende Praxis rechtlich neu. Vesper räumte ein, dass es in Deutschland auch belustigte Reaktionen auf diesen Schritt gebe. "Aber man muss immer schauen: Wir sind eine Weltkirche. Das heißt, wenn der Papst Änderungen macht, gelten sie überall", so der Theologe. In einigen Ländern Afrikas und Asiens und selbst in einigen Gemeinden in Europa sei es immer noch nicht üblich, dass Frauen die Kommunion austeilen.
Ordensoberinnen begrüßen Papst-Erlass
Auch die katholischen Frauenorden begrüßten die jüngste Entscheidung des Papstes. Der am Montag vorgestellte Erlass "Spiritus Domini" anerkenne den Einsatz "so vieler Frauen, die sich um den Dienst am Wort und am Altar gekümmert haben und weiterhin kümmern", erklärte die Internationale Vereinigung von Generaloberinnen (UISG) am Mittwoch in Rom. Zugleich sei dies ein wichtiges Zeichen für die Dynamik der Kirche. An vielen Orten in der Welt, so die UISG weiter, sind Ordensfrauen bereits in unterschiedlichsten seelsorglichen Diensten tätig. Sie täten dies entsprechend der Leitlinien der jeweiligen Ortsbischöfe. Indem nun auch weibliche Laien offiziell zu liturgischen Diensten beauftragt würden, könne deutlicher werden, dass Kleriker und Laien "füreinander beauftragt" seien - und nicht jemand nur für sich ordiniert. Dies mache "das evangeliumsgemäße Zeugnis der Gemeinschaft" glaubwürdiger.
Die Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers bezeichnete den Schritt des Papstes gegenüber katholisch.de als "überfällig". Sie habe die vorherige Norm noch nie für sinnvoll gehalten, sagte sie. "Es wurde immer damit erklärt, dass es Durchgangsstufen zum Weihesakrament seien. Dann ist diese Regelung allerdings rechtssystematisch an der falschen Stelle, dann hätte es nämlich zum Weiherecht gehört. So richtig erklären konnte man das bislang nicht." Der Papst reagiere mit seiner Entscheidung sicher darauf, "dass das Thema 'Frauen in der Kirche' im Moment durchaus brisant und aktuell ist", fügte Ahlers hinzu. "Nicht nur bei uns stellen Bewegungen wie 'Maria 2.0' Forderungen, die allerdings deutlich weitreichender sind als das, was jetzt entschieden wurde." Die Änderung sei "kein unwichtiger Schritt", betonte sie: Außer der Weihe gebe es im Kirchenrecht, dem Codex Iuris Canonici (CIC), nun keine rechtlichen Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen. (tmg/KNA)