Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz

Bund und Länder beschließen weitere Auflagen für Gottesdienste

Veröffentlicht am 19.01.2021 um 22:01 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Im Zuge der Verlängerung und teilweisen Verschärfung der Corona-Maßnahmen haben sich Bund und Länder am Dienstagabend auch auf weitere Auflagen für Gottesdienste verständigt. Unter bestimmten Umständen müssen religiöse Zusammenkünfte nun zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

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Im Zuge der Verlängerung und punktuellen Verschärfung der aktuellen Corona-Maßnahmen haben sich Bund und Länder auf weitere Auflagen für Gottesdienste verständigt. Künftig müssen auch am Platz medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken getragen werden. Stoffmasken sollen nicht mehr ausreichen, wie aus dem Beschluss von Dienstagabend hervorgeht. Religiöse Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen demnach spätestens zwei Werktage zuvor beim Ordnungsamt angezeigt werden, sofern keine generellen Absprachen mit den zuständigen Behörden getroffen wurden.

Die bisherigen Regeln wie 1,5 Meter Mindestabstand und ein Verbot für Gemeindegesang gelten weiterhin. Der Großteil der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs am Dienstagabend beschlossenen Schritte muss zunächst noch von den Ländern rechtlich umgesetzt werden. Dabei sind Abweichungen möglich.

Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, äußerte sich am Mittwoch positiv zu den Beschlüssen von Bund und Ländern. "Gottesdienste können stattfinden. Das begrüßen wir. Für uns ist selbstverständlich, dass bewährte Hygiene- und Sicherheitskonzepte eingehalten werden, natürlich mit Vorsicht und Verantwortung", hieß es bei Twitter. (stz/KNA)

20.1., 10 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme der DBK.