Eucharistiegemeinschaft: Theologen weisen Vatikan-Kritik zurück
Der Ökumenische Arbeitskreis (ÖAK) verteidigt seine Haltung zur Eucharistiegemeinschaft gegen die Kritik der Glaubenskongregation. In einer Stellungnahme, die auf den 21. Dezember datiert ist und von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) am Freitag veröffentlicht wurde, werfen die wissenschaftlichen Leiter des ÖAK, die katholische Dogmatikerin Dorothea Sattler und der evangelische Kirchenhistoriker Volker Leppin der Glaubenskongregation zudem deutliche theologische Defizite vor. Wichtige Aspekte des ÖAK-Votums "Gemeinsam am Tisch des Herrn" seien nicht beachtet oder einseitig betrachtet worden. Die Position der Glaubenskongregation sei zudem "wegen des gewundenen Gedankenganges, der vielen Vermutungen ('eigentlich') und schillernden Komparative ('eher') in ihrer Substanz und Stoßrichtung nicht leicht zu erkennen". Ein "unvoreingenommener Blick in den Text" des ÖAK zeige ein anderes Bild als von der Kongregation gezeichnet. Mittlerweile liegt der Katholischen Nachrichtenagentur und katholisch.de die aktuelle, auf den 6. Januar datierte Fassung des Dokuments vor, in dem jedoch nur vereinzelte Korrekturen vorgenommen wurde, das in seiner Stoßrichtung jedoch unverändert ist.
Gegenüber katholisch.de bezeichnete der Limburger Bischof Georg Bätzing, der selbst Mitglied im Vorstand des ÖAK ist, die neuerliche Stellungnahme am Samstag als "sehr wertschätzend und sachlich geschrieben". Sie sei entstanden, um die Arbeit in den bischöflichen Kommissionen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) bei der weiteren Arbeit und einer kritischen Würdigung des Votums sachgerecht zu unterstützen.
Die Leiter des Arbeitskreises halten ihr Votum für die Möglichkeit von Eucharistiegemeinschaft nach wie vor für "theologisch begründet und pastoral geboten". "Das Mahl zur Versöhnung in Christus Jesus in Unversöhntheit zu begehen, widerspricht der Botschaft Jesu und entstellt den Sinn des eucharistischen Tuns. Da nicht das Evangeliumsgemäße, sondern das Evangeliumswidrige der Rechtfertigung bedarf, bedrängt uns stets die Frage, ob wir angesichts der erreichten ökumenischen Übereinkünfte die Trennung am Tisch des Herrn noch verantworten können", heißt es in der Stellungnahme. Auf diese kritische Selbstbestimmung gehe die Glaubenskongregation in ihrer Kritik zu wenig ein.
ÖAK wirft Rom selektives Zitieren vor
Die 26-seitige Stellungnahme geht detailliert auf die durch den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, unterzeichneten "Lehrmäßigen Anmerkungen" ein. Insbesondere der pneumatologische Aspekt komme darin zu kurz, also die Befassung mit Blick auf den Heiligen Geist: "Unter pneumatologischem Aspekt kann es nicht unbedeutend sein, dass außerhalb der römisch-katholischen Kirche ekklesiale Realitäten als Frucht des Heiligen Geistes existieren (vgl. UR 19; LG 8) und Früchte des Geistes in ihnen auszumachen sind." Die Autoren sehen in der Argumentation zudem eine selektive Lektüre der angeführten Konzilsdokumente. Zwar hebe die Glaubenskongregation auf die Offenbarungskonstitution "Dei Verbum" ab, sie beziehe sich dabei aber nur auf die Aussage, die Gewissheit über das Offenbarte könne nicht allein auf die Heilige Schrift gestützt werden. Dabei greife sie jedoch die Unterscheidung zwischen der Schrift als Gottes Wort von der Tradition, die Gottes Wort zu bewahren hat, nicht auf. Damit würde die Kritik der Kongregation dem Gesamtsinn der Aussagen des Konzils nicht gerecht. Auch die von Ladaria angeführten evangelischen Bekenntnistexte seien teilweise nur selektiv zitiert worden.
Wenn die Anmerkungen der Glaubenskongregation die im ÖAK-Votum dargestellte "Pluralität der Feierformen und ihrer theologischen Deutungen" als Bedrohung wahrnehme, "verfehlen sie nicht nur den neutestamentlichen Befund, sondern auch den Grundsinn der Eucharistie: 'Weil es ein Brot ist, sind wir vielen ein Leib, denn wir alle haben Teil an dem einen Brot' (1 Kor 10,17)", so die Stellungnahme. Wer wie die Glaubenskongregation die Einheit der Eucharistie an einer "normativen Grundform" festmachen wollen, laufe Gefahr, "in vermeintlich konfessionellem Eigeninteresse die historische Wahrnehmung ideologisch einzuschränken und die lebendige Vielfalt der kirchlichen Anfänge auszublenden".
Die Glaubenskommission der DBK tagt am Freitag und Samstag und befasst sich laut Informationen der FAZ unter anderem mit der Eucharistie-Frage. Den Bischöfen liege ein Vorschlag vor, den Klärungsprozess innerhalb der Kirche fortzuführen und in engem Kontakt mit dem Vatikan zu bleiben. Dabei sei an eine interne Expertentagung mit Vertretern von evangelischen und orthodoxen Kirchen sowie eine internationale Tagung in Rom gedacht, so die FAZ.
Evangelische und katholische Kirche halten an Dialog fest
Bereits im Herbst hatte sich der DBK-Vorsitzende, der Limburger Bischof Georg Bätzing, zu Beginn der Vollversammlung der Bischöfe zu dem Schreiben aus der Glaubenskongregation geäußert. Er habe den Eindruck, dass bestimmte Punkte der Kritik aus Rom angemessen seien; andere Kritikpunkte "treffen das Papier aber nicht", sagte Bätzing, der auf katholischer Seite Vorstand des ÖAK ist.
Der ÖAK hatte im Herbst 2019 im Votum "Gemeinsam am Tisch des Herrn" theologische Argumente für eine Eucharistiegemeinschaft vorgelegt. Damals wurde die Hoffnung ausgedrückt, dass das Votum mit Blick auf den Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt einen Fortschritt in der Praxis der Eucharistiegemeinschaft bewirken könne. Im September 2020 hatte die Glaubenskongregation dem ÖAK-Papier jedoch eine deutliche Absage erteilt. Dennoch bekräftigen DBK und EKD, am Dialog über eine Mahlgemeinschaft festzuhalten.
Der Ökumenischer Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen besteht seit 1946 und arbeitet unabhängig von den Kirchen, unterrichtet aber Regelmäßig die DBK und den Rat der EKD über seine Beratungen. Neben einer wissenschaftlichen Leitung bilden ein katholischer und ein evangelischer kirchenleitender Vertreter den Vorstand des Arbeitskreises. Neben Bätzing ist dies derzeit der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche der Pfalz, Christian Schad. (fxn)
23. Januar, 11.15 Uhr: Ergänzt um Stellungnahme Bischof Bätzing.
24. Januar, 12.45 Uhr: Ergänzt um neue Fassung des Textes.