Staatskirchenrechtler: Religionspolitische Ordnung vor massivem Wandel
Die religionspolitische Ordnung in Deutschland steht nach Ansicht des Göttinger Staats- und Kirchenrechtlers Hans Michael Heinig vor einem tiefgreifenden Wandel. "Die Organisations- und Finanzkraft der beiden großen Kirchen schwindet infolge eines stetigen Verlustes an Mitgliedern", schreibt Heinig in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montag). Die Corona-Pandemie beschleunige diese Entwicklung.
"Ähnlich dynamisierend wirkt eine kirchliche Haltung, die sich der Aneignung kultureller Modernisierungsprozesse gänzlich verweigert", so Heinig. "Lehrelemente der römisch-katholischen Kirche wie der Ausschluss der Frauen vom Weihesakrament oder das Verbot einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare werden von breiten Teilen der Bevölkerung – einschließlich der eigenen Mitglieder – inzwischen für frauen- und homosexuellenfeindlich gehalten."
Für "Fehlleistungen" würden alle Religionsgemeinschaften in Mithaftung genommen
Hinzu komme "gravierendes kirchliches Missmanagement", schreibt der Jurist. "Man denke nur zuletzt an den teils bewusst Täter schützenden, teil tapsig-unbeholfenen Umgang der Erzdiözese Köln mit dem Missbrauchsthema." Für solche "Fehlleistungen" würden letztlich alle Religionsgemeinschaften in Mithaftung genommen.
In einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft, in der Muslime ebenso wie säkulare Strömungen eine Stimme erhielten, verliere das Christentum an Prägekraft, zeigt sich Heinig überzeugt und fasst zusammen: "Unter großzügiger Inanspruchnahme eines Ausspruchs Ernst-Wolfgang Böckenfördes insinuierte man in Politik und Kirche über viele Jahrzehnte, dass der freiheitliche und säkularisierte Staat maßgeblich vom religiösen, genauer: vom christlichen, Ethos lebe. Die Plausibilität dieser Annahme hat inzwischen arg gelitten."
Neue Maßstäbe setze auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, so Heinig. Alle Faktoren zusammen begünstigten Debatten über das kirchliche Arbeitsrecht, eine Ablösung der sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen oder die Zukunft des Religionsunterrichts.
Pastoralmacht des Staates stärker in Erscheinung
"Auch die zivilreligös-zeremonielle Rolle der Kirchen wandelt sich", stellt der Jurist fest. Bislang hätten die Kirchen diese Rolle etwa nach einem tragischen Unglück oder nationalen Trauerfällen übernommen. "Im Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie plant Bundespräsident Steinmeier nun für den 18. April eine säkular gehaltene Trauerfeier. Vorher initiierte er, als kollektives Erinnerungsritual eine brennende Kerze zum Totengedenken ins Fenster zu stellen", so Heinig. "Die Pastoralmacht des Staates tritt so im öffentlichen Raum stärker in Erscheinung, kirchliche Trauerarbeit verändert ihren Bezugsrahmen. Sie bleibt öffentlich und wird zugleich privatisiert."
Derzeit sei zu erleben, "wie das Verhältnis von öffentlicher und privater Religion, von Individuum und Gemeinschaft, von Freiheit und Gleichheit, von Tradition und Traditionsabbruch in der religionspolitischen Ordnung unseres Landes auf breiter Front neu verhandelt wird", bilanziert der Jurist. Von einem "radikalen Systembruch" rät er allerdings ab. Sinnvoller sei es, "über eine Fortschreibung der bisherigen Ordnungsmuster unter veränderten Vorzeichen" nachzudenken. (KNA)