Österreichs Bundesrat lehnt Karfreitag als Feiertag für alle ab
Enttäuschung für die evangelischen Christen in Österreich: Der Bundesrat hat den Karfreitag als Feiertag für alle abgelehnt. Ein von der SPÖ eingebrachter Entschließungsantrag, mit dem die Oppositionsfraktion eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Karfreitagsregelung beantragen wollte, fand bei der Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene keine Mehrheit, trotz Zustimmung von Grünen und FPÖ.
2019 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die österreichische Gesetzeslage zum Karfreitag diskriminierend sei und der Karfreitag für alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Religion ein freier Tag sein müsse oder alternativ bei Arbeit am Karfreitag Feiertagsentgelt zu zahlen sei. Österreichs Bundesregierung schaffte daraufhin den Tag für Evangelische und Altkatholiken als gesetzlichen Feiertag ab. Wer trotzdem frei haben will, muss dazu einen Urlaubstag nehmen, der als "persönlicher Feiertag" deklariert werden kann. Dieser Anspruch gilt für alle unabhängig vom Religionsbekenntnis.
Zwang, für "persönlichen Feiertag" Urlaubstag zu verbrauchen
SP-Bundesrätin Korinna Schumann sagte in der Debatte, durch die Neuregelung seien Arbeitnehmer nunmehr gezwungen, für ihren "persönlichen Feiertag" einen Urlaubstag zu verbrauchen, der drei Monate im Vorfeld angemeldet werden müsse. Das sei eine Verschlechterung für Arbeitnehmer und Religionsgemeinschaften. VP-Bundesrätin Heike Eder sagte dagegen, die Lösung sei mittlerweile "weitgehend akzeptiert und kein Thema mehr". Der lutherische Bischof Michael Chalupka hatte zuletzt in der "Kleinen Zeitung" erklärt, man versuche weiter, mit der Regierung über eine Feiertagsregelung zum Karfreitag ins Gespräch zu kommen - allerdings bislang vergeblich.
An Karfreitag gedenken die Christen des Leidens und Sterbens Jesu. Theologisch ist der Feiertag untrennbar mit Ostern als dem Fest der Auferstehung verbunden. Weil der Karfreitag zu den "stillen Feiertagen" gehört, gilt in den meisten deutschen Bundesländern ein Tanzverbot, was allerdings immer häufiger in Frage gestellt wird. In der Regel sind auch Sportveranstaltungen und die öffentliche Aufführung bestimmter Filme untersagt. (tmg/KNA)