Mitwirkung ohne Änderung des Kirchenrechts

Synodaler Weg: Forum fordert Laien-Mitwirkung bei Bischofswahl

Veröffentlicht am 31.08.2021 um 15:44 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Bislang liegt die Besetzung von Bischofsposten in der Hand des Papstes und eines Domkapitels – die Gläubigen spielen dabei keine Rolle. Ein Forum des Synodalen Wegs will das ändern – im Rahmen bereits bestehender Regeln.

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Das Synodalforum "Macht und Gewaltenteilung in der Kirche" des Synodalen Wegs fordert mehr Mitbestimmung der Gläubigen bei der Besetzung von Bischofsposten. Da laut dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) das Volk Gottes "insgesamt als handelndes Subjekt in Erscheinung treten" solle, erscheine es "unumgänglich, das Volk Gottes der diözesanen Ortskirche stärker als bisher an der Bestellung der Bischöfe zu beteiligen", heißt es in einer Vorlage.

Laut den für Deutschland gültigen Konkordaten erstellen die Domkapitel und Bischöfe Kandidatenlisten für den Apostolischen Stuhl, aus denen der Papst nach dem Bayerischen Konkordat einen Bischof frei auswählt, nach dem Preußischen und Badischen Konkordat eine Dreierliste erstellt, aus denen wiederum das jeweilige Domkapitel in freier und geheimer Abstimmung einen Bischof wählt. "Dabei ist zu beachten, dass es bei Abschluss der Konkordate nur das Domkapitel als Beratungsgremium des Bischofs gab", heißt es in dem "Handlungstext" des Synodalforums. "Zwischenzeitlich sind weitere Beratungsgremien eingerichtet worden, die künftig im Geiste der Konkordate an der Bischofsbestellung zu beteiligen sind."

Schon Möglichkeiten zur Laien-Mitwirkung

Es gebe im Rahmen von Kirchenrecht und Konkordaten bereits jetzt Möglichkeit der Mitwirkung von Laien: "ein Mitentscheidungsrecht bei der Erstellung der Kandidatenliste und ein Anhörungsrecht vor der Wahl aus der Kandidatenliste." Diese beiden Rechte könnten durch die freiwillige Selbstbindung des jeweiligen Domkapitels verwirklicht werden. Das Papier schlägt vor, dass bei der Besetzung eines Bischofspostens ein Vertretungsgremium der Gläubigen gebildet wird, "das so viele Mitglieder hat wie das Domkapitel und dieses bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung unterstützt". Für die Mitglieder dieses Kreises sollen die gleichen Geheimhaltungsvorschriften wie für die Mitglieder des Domkapitels gelten. Beide Gruppen sollen gemeinsam eine Kandidatenliste aufstellen. Im Wirkungsbereich des Preußischen und Badischen Konkordats soll das Domkapitel darüber hinaus vor seiner Wahl das Gremium anhören. "Das Gremium ist berechtigt, dem Domkapitel mehrheitlich eine Wahlempfehlung zu geben."

Darüber hinaus strebt das Forum an, dass eine Gläubigenvertretung perspektivisch "in Abstimmung mit dem Apostolischen Stuhl das Wahlrecht wahrnimmt. Es bedarf einer genaueren Klärung, inwieweit das im Rahmen der geltenden Konkordate möglich ist."

Bereits im Juli hatte die Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel geäußert, dass es "schon längst" Möglichkeiten gebe, dass Kirchengemeinden bei der Besetzung von Pfarrern mitbestimmen können. "Der Bischof bestellt zwar die Pfarrer. Er könnte sich aber schon längst freiwillig an die Mitwirkung der Gemeinden binden", sagte sie katholisch.de. "Die Autorität des Pfarrers wird umso mehr anerkannt, wenn die Gemeinschaft, der er vorsteht, an der Besetzung mitwirkt." (cph)